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Verzugszinsen

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldschuld zu spät begleicht. Das Gesetz gibt eine Mindesthöhe vor; eine Klausel regelt, wann Verzug eintritt, welcher Zinssatz gilt und welche Folgen der Verzug sonst hat.

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Beispiele: Verzugszinsen


  • Falls zwischen dem Käufer und dem Verkäufer keine andere Vereinbarung besteht, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten unbeschadet weitergehender Ansprüche des Verkäufers Verzugszinsen in Höhe von 12 % pa als vereinbart.


    1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    Die Rechnungslegung für Monatspauschalen erfolgt zu Monatsmitte für das laufende Monat. Die Rechnungslegung für Regiestunden, Sonderreinigungen, Mehrleistungen und variable Dienstleistungen erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten oder zum Monatsletzten. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m. sowie von tatsächlich angefallenen, notwendigen und zweckdienlichen Aufwendungen für Mahnwesen, Inkasso und Rechtsverfolgung, tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein.


  • Bei Zahlungsverzug werden ab dem der Fälligkeit folgenden Tag Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz sowie bei Unternehmensgeschäften in Höhe der gesetzlichen Regelung verrechnet.


  • Auf die Wertsicherung und die Sicherstellung des Nettokaufpreises wird verzichtet. Ebenso wird – selbst für den Fall des Zahlungsverzuges, unbeschadet gesetzlicher Rücktrittsrechte – auf die Verzinsung des Nettokaufpreises, und zwar bis zum Ablauf von sieben Monaten ab beiderseitiger Vertragsunterfertigung ausdrücklich verzichtet.

    Danach sind bei Zahlungsverzug die für unternehmensbezogene Geschäfte gesetzlichen Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten.


  • § 8 Zahlung nach Fälligkeit (…)

    1. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. (…)

    2. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

Was sind Verzugszinsen?

Verzugszinsen zahlt ein Schuldner, der eine fällige Geldschuld zu spät begleicht. Sie gleichen aus, dass der Gläubiger in dieser Zeit nicht über sein Geld verfügen kann. Eine Verzugszinsklausel legt meist drei Dinge fest: wann die Rechnung fällig ist, wann Verzug eintritt und welcher Zinssatz dann gilt.

Vier der Beispiele oben stammen aus Österreich, wo eigene gesetzliche Zinssätze gelten. Die Regeln unten beziehen sich auf deutsches Recht.

Wie hoch sind Verzugszinsen nach dem Gesetz?

Nach § 288 BGB:

  • Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr, wenn ein Verbraucher beteiligt ist.
  • Neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Entgeltforderungen zwischen Unternehmen.
  • 40 Euro Pauschale zusätzlich, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie wird auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet.
  • Höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund und weiterer Schaden bleiben möglich.

Wann tritt Verzug ein?

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, auch ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist. Viele Verträge legen ein kürzeres Zahlungsziel fest und bestimmen, dass der Verzug ohne Mahnung am Fälligkeitstag eintritt, wie das zweite Beispiel.

Was darfst du vertraglich regeln?

Einen höheren Zinssatz als den gesetzlichen, wie das erste und zweite Beispiel mit 12 % pro Jahr und 1 % pro Monat. Umgekehrt setzt das Gesetz Grenzen: Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch auf Verzugszinsen für eine Entgeltforderung ausschließt, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, die ihn beschränkt oder die 40-Euro-Pauschale ausschließt, ist unwirksam, wenn sie grob unbillig ist (§ 288 Abs. 6 BGB).

Wie formulierst du eine Verzugszinsklausel?

Eine kurze Fassung für Verträge zwischen Unternehmen:

Beispielklausel: Verzugszinsen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Pauschale.

Füge die Klausel in einen Vertrag ein, verschicke ihn und lass ihn in fynk unterschreiben.

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Eine vollständige Klausel regelt:

  1. Das Zahlungsziel, also die Frist ab Rechnungsdatum.
  2. Den Eintritt des Verzugs, etwa ohne Mahnung am Fälligkeitstag.
  3. Den Zinssatz: gesetzlich oder höher.
  4. Weitere Kosten, etwa für Mahnwesen und Inkasso.
  5. Weitere Folgen, wie im letzten Beispiel: Lieferstopp, Vorkasse für offene Lieferungen, Rücktritt oder Schadensersatz.

In welchen Verträgen stehen Verzugszinsen?

  • Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  • Dienstleistungs-, Wartungs- und SaaS-Verträge, oft mit Monatspauschalen wie im zweiten Beispiel.
  • Kaufverträge über Grundstücke und Unternehmen, wie im vierten Beispiel.
  • Werk- und Bauverträge.

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Häufige Fragen

  • Neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Entgeltforderungen, wenn kein Verbraucher beteiligt ist, dazu eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

  • Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).

  • Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch auf Verzugszinsen für eine Entgeltforderung ausschließt, ist unwirksam (§ 288 Abs. 6 BGB).

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