Zahlungsziel
Das Zahlungsziel legt fest, bis wann eine Rechnung bezahlt werden muss, etwa „30 Tage netto“ oder „14 Tage mit 3 % Skonto“. Zwischen Unternehmen setzt das Gesetz Grenzen für sehr lange Fristen.
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Beispiele: Zahlungsziel
§ 2 Kaufpreis – Zahlungsbedingungen
2.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung zahlen wir den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Eingang der Waren an dem von uns angegebenen Bestimmungsort und Rechnungserhalt[,] mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. […]
Die Bezahlung der Teilschluss- und Schlussrechnung hat innerhalb von 60 Tagen mit 3 % Skontoabzug oder innerhalb von 90 Tagen netto, jeweils ausnahmslos im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erfolgen. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt ab dem Rechnungseingang beim AG mit sämtlichen geprüften Unterlagen. Die Bezahlung der Teilschluss- und Schlussrechnung ist erst nach der schriftlichen Freigabe durch die örtliche Bauaufsicht und dem W***** möglich. Eine aus diesem Grund eventuell erfolgte spätere Zahlung bewirkt eine entsprechende Verlängerung der Skonto- und Zahlungsfrist.
Zahlungsziel: 40% des Honorars werden unmittelbar fällig zum im Zuwendungsbescheid genannten Termin für den ersten Fördermittelabruf für den Kunden.
bis 4. Zahlungsziel: Die verbleibenden 60% des Honorars werden je anteilig, das heißt jeweils 20% des Honorars, drei sowie sechs, neun Monate nach dem im Zugangsbescheid genannten Termin für den ersten Fördermittelabruf für den Kunden, fällig.
Die Zahlung von Rechnungen erfolgt innerhalb 5 Werktagen nach Zahlungseingang der …-Werke GmbH. Das Zahlungsziel beträgt ca. 45 Tage. Es gelten folgende Abgabetermine:
Abgabe laufender Monat 01. bis 03. Fälligkeit: 13. Folgemonat
bis 13. Fälligkeit: 23. Folgenmonat
bis 23. Fälligkeit: 3. übernächster Monat
bis 31. Fälligkeit: 13. übernächster Monat.
Um obige Termine einhalten zu können, ist es erforderlich, dass die Rechnung bis spätestens 4 Werktage vor dem angegebenen Termin unter Angabe der PN, des Anfordernden, der Abteilung sowie aller notwendiger Unterlagen (Aufmaße, Stunden-Nachweise, Abnahmebescheinigung etc.) an die in der Bestellung bezeichnete Kreditorenbuchhaltung geschickt werden.
Was ist ein Zahlungsziel?
Das Zahlungsziel ist die Frist, innerhalb der eine Rechnung bezahlt werden muss. Oft ist es mit einem Skonto verbunden: Wer früher zahlt, darf einen Prozentsatz abziehen, wie im ersten und zweiten Beispiel oben („14 Tage mit 3 % Skonto oder 30 Tage netto“). Bei größeren Aufträgen legen Verträge auch Abschlagszahlungen zu festen Terminen fest, wie im dritten Beispiel.
Das zweite Beispiel stammt aus Österreich. Die Regeln unten beziehen sich auf deutsches Recht.
Wie lang darf ein Zahlungsziel sein?
- Mehr als 60 Tage nach Empfang der Leistung oder Zugang der Rechnung: nur wirksam, wenn ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig für den Gläubiger (§ 271a BGB).
- In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers ist im Zweifel eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Leistung oder Zugang der Rechnung unangemessen lang (§ 308 Nr. 1a BGB).
- Ohne vereinbartes Zahlungsziel kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
Darf die Zahlung von einem Dritten abhängen?
Eine sogenannte Pay-when-paid-Klausel macht die Zahlung davon abhängig, dass der eigene Auftraggeber bezahlt hat. Im letzten Beispiel sollte ein Subunternehmer sein Geld erst fünf Werktage nach Zahlungseingang beim Hauptauftraggeber bekommen. Das Landgericht Saarbrücken hielt die Klausel für unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar sei (LG Saarbrücken, Urteil vom 7. November 2011, 3 O 201/11).
Wie formulierst du ein Zahlungsziel?
Beispielklausel: Zahlungsziel
Füge die Klausel in einen Vertrag ein, verschicke ihn und lass ihn in fynk unterschreiben.
Kostenlos in fynk nutzenEine vollständige Klausel regelt:
- Den Beginn der Frist: Rechnungsdatum, Zugang der Rechnung oder Abnahme.
- Die Frist und ein mögliches Skonto.
- Abschlagszahlungen bei größeren Aufträgen.
- Was als rechtzeitig gilt, etwa der Zahlungseingang.
- Die Folgen eines Verzugs, etwa Verzugszinsen.
In welchen Verträgen steht ein Zahlungsziel?
- Liefer- und Rahmenverträge sowie Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.
- Werk- und Bauverträge, oft mit Abschlags- und Schlusszahlung.
- Dienstleistungs-, Beratungs- und SaaS-Verträge.
- Angebote und Rechnungen.
Kostenlose Vorlagen mit Zahlungsbedingungen
Vertragsangebot-Vorlage für Software- und IT-DienstleistungenRechnungen sind innerhalb von 15 Tagen zahlbar, bei Verzug kann ein Zins anfallen.
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Vorlage für VerkaufsangeboteEin Abschnitt für Zahlungsbedingungen mit Anzahlung, Fälligkeit des Restbetrags und Zahlungsmethoden.
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Mahnung VorlageErinnert an das überschrittene Zahlungsziel und nennt eine neue Zahlungsfrist.
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Verwandte Klauseln
- Verzugszinsen Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine fällige Geldschuld zu spät begleicht. Das Gesetz gibt eine Mindesthöhe vor; eine Klausel regelt, wann Verzug eintritt, welcher Zinssatz gilt und welche Folgen der Verzug sonst hat.
- Eigentumsvorbehalt Mit einem Eigentumsvorbehalt bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Zahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer die Ware nach einem Rücktritt zurückverlangen.
- Vertragsstrafe Eine Vertragsstrafe (in Österreich oft Pönale) ist ein fester Betrag, den eine Partei zahlt, wenn sie eine Pflicht verletzt, etwa einen Termin überschreitet. Der Gläubiger muss dafür keinen Schaden nachweisen.
- Mängelrüge Eine Mängelrüge ist die Anzeige eines Mangels an den Verkäufer oder Auftragnehmer. Zwischen Kaufleuten muss sie unverzüglich erfolgen, sonst gilt die Ware als genehmigt; Verträge legen dafür oft feste Fristen und eine Form fest.
Häufige Fragen
Mehr als 60 Tage nur, wenn es ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig ist (§ 271a BGB). In Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Zweifel schon mehr als 30 Tage als unangemessen lang (§ 308 Nr. 1a BGB).
Der Schuldner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, gegenüber Verbrauchern nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB).
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist sie angreifbar. Das Landgericht Saarbrücken hielt eine Klausel, nach der ein Subunternehmer erst nach Zahlung des Hauptauftraggebers bezahlt wird, für unwirksam (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Weitere Klauseln aus der Bibliothek
Eigentumsvorbehalt
Mit einem Eigentumsvorbehalt bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Zahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer die Ware nach einem Rücktritt zurückverlangen.
6 Beispielklauseln
Haftungsausschluss
Ein Haftungsausschluss schließt die Haftung einer Vertragspartei für bestimmte Schäden oder Mängel aus oder begrenzt sie. Für Vorsatz gilt er nie, und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt das Gesetz weitere Grenzen.
5 Beispielklauseln
Höhere Gewalt
Eine Klausel zu höherer Gewalt (Force Majeure) befreit eine Partei von ihren Pflichten, solange ein Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle die Leistung verhindert, etwa Unwetter, Krieg oder behördliche Anordnungen. Sie regelt auch, was danach mit dem Vertrag passiert.
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