Webinar Live-Webinar: jetzt Platz sichern

Eigentumsvorbehalt

Mit einem Eigentumsvorbehalt bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Zahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer die Ware nach einem Rücktritt zurückverlangen.

Analysiere deine Verträge. Finde wichtige Klauseln.

Teste die KI-Vertragsanalyse von fynk und zieh wichtige Klauseln und Daten aus bestehenden Verträgen.

  • Lieblingsklauseln speichern

  • Mit einem Klick einfügen

  • Bewährte Formulierungen hochladen

Hintergrundbild

Beispiele: Eigentumsvorbehalt


  • XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

    Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

    XV. Forderungsabtretungen

    Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.


  • § 7 Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die H gegen G im Zusammenhang mit Zulieferungen gemäß gegenständlichem Vertrag bzw. Konsignationslagervertrag zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum der H.


    1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

    2. Die Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des Absatzes 1. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Nettorechnungspreises der Vorbehaltsware zum Nettorechnungspreis der anderen Waren.

    3. Der Käufer darf die in unserem Allein- oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr veräußern oder verbrauchen, solange er mit Zahlungen nicht im Verzug ist; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen.


  • § 8 Eigentumsvorbehalt

    Die Photovoltaikanlage einschließlich der Zubehörteile bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum und Miteigentum an der Anlage (Vorbemerkung zu Ziffer 2 und § 1 Abs. 1) auf den Käufer über, worüber die Parteien einig sind. Die Übergabe gilt als erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.


  • 6.2 Das vollständige rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Produkten verbleibt bei B* und geht erst dann auf den Vertriebspartner über, wenn B* die vollständige Zahlung (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) […] erhalten hat […]


  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Es gilt Aufrechnungsverbot.

Was ist ein Eigentumsvorbehalt?

Mit einem Eigentumsvorbehalt behält der Verkäufer das Eigentum an der Ware, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Der Käufer bekommt die Ware sofort und darf sie nutzen, Eigentümer wird er aber erst mit der letzten Zahlung.

Das Gesetz regelt den Grundfall in § 449 BGB: Im Zweifel geht das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung über. Zurückverlangen kann der Verkäufer die Ware nur, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.

Welche Arten gibt es?

  • Einfacher Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur Zahlung genau dieses Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Das letzte Beispiel oben, ein Vermerk auf einer Rechnung, zeigt die kürzeste Form.
  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer darf die Ware weiterverkaufen oder verarbeiten, tritt dem Verkäufer aber schon jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. So steht es im ersten Beispiel unter „Forderungsabtretungen“.
  • Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum geht erst über, wenn alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind, nicht nur die aus dieser Lieferung. Das zweite und dritte Beispiel sind so formuliert.

Eine Grenze setzt § 449 Abs. 3 BGB: Hängt der Eigentumsübergang davon ab, dass der Käufer auch Forderungen eines Dritten erfüllt, etwa eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens, ist die Vereinbarung insoweit nichtig.

Was bringt er in der Insolvenz des Käufers?

Er kann entscheidend sein. Im ersten Beispiel ging der Käufer in die Insolvenz, nachdem er Vorbehaltsware weiterverkauft hatte. Das Landgericht Köln sprach dem Lieferanten wegen des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts den Erlös aus den abgetretenen Forderungen zu, gestützt auf § 51 Nr. 1 InsO (LG Köln, Urteil vom 16. April 2009, 2 O 617/08).

Wie formulierst du einen Eigentumsvorbehalt?

Eine kurze Fassung für Rechnungen und Auftragsbestätigungen:

Beispielklausel: Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Füge die Klausel in einen Vertrag ein, verschicke ihn und lass ihn in fynk unterschreiben.

Kostenlos in fynk nutzen

Eine ausführlichere Fassung für deine Verkaufsbedingungen regelt zusätzlich:

  1. Welche Forderungen gesichert sind: nur der Kaufpreis oder alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
  2. Weiterverkauf: ob der Käufer die Ware im normalen Geschäftsgang verkaufen darf und dir die Forderungen daraus abtritt.
  3. Verarbeitung: ob die Verarbeitung für dich als Hersteller erfolgt, damit du Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache erwirbst (siehe § 950 BGB).
  4. Pflichten des Käufers: keine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, Meldung bei Pfändungen durch Dritte.

In welchen Verträgen steht ein Eigentumsvorbehalt?

  • Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Herstellern und Großhändlern.
  • Liefer-, Rahmen- und Vertriebsverträge, oft mit Konsignationslager. Das fünfte Beispiel stammt aus einer österreichischen Vertriebsvereinbarung.
  • Kaufverträge über Maschinen und Anlagen, bei denen in Raten gezahlt wird.
  • Rechnungen und Auftragsbestätigungen, als kurzer Vermerk.

Kostenlose Vorlagen mit dieser Klausel

Mit den Vertragsvorlagen in fynk legst du deine Lieferbedingungen einmal an, und jeder neue Liefervertrag übernimmt den Eigentumsvorbehalt.

Verwandte Klauseln

Häufige Fragen

  • Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Im Zweifel geht das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung über (§ 449 Abs. 1 BGB).

  • Nein. Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann er die Sache nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist (§ 449 Abs. 2 BGB).

  • Der Käufer darf die Ware weiterverkaufen oder verarbeiten, tritt dem Verkäufer aber schon jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf ab.

  • Nein, soweit der Eigentumsübergang davon abhängt, dass der Käufer Forderungen eines Dritten erfüllt, etwa eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens. Insoweit ist die Vereinbarung nichtig (§ 449 Abs. 3 BGB).

Analysiere deine Verträge. Finde wichtige Klauseln.

Teste die KI-Vertragsanalyse von fynk und zieh wichtige Klauseln und Daten aus bestehenden Verträgen.

  • Lieblingsklauseln speichern

  • Mit einem Klick einfügen

  • Bewährte Formulierungen hochladen

Hintergrundbild