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Höhere Gewalt

Eine Klausel zu höherer Gewalt (Force Majeure) befreit eine Partei von ihren Pflichten, solange ein Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle die Leistung verhindert, etwa Unwetter, Krieg oder behördliche Anordnungen. Sie regelt auch, was danach mit dem Vertrag passiert.

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Beispiele: Höhere Gewalt


    1. Lieferpflicht:

    Durch höhere Gewalt, z. B. Frost-, Hagel-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden, oder andere ungewöhnliche Witterungsverhältnisse oder durch Misslingen der Kulturen, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen, wird der Verkäufer von der Lieferpflicht entbunden.

    Dies erstreckt sich auch auf besondere Misserfolge oder Ausfälle bei der Anzucht von Jungpflanzen.


  • a) Der Kunde verpflichtet sich, die an der vertraglich festgelegten Mindestabnahmemenge fehlende Gasmenge mit dem Arbeitspreis dieser Preisregelung zu bezahlen. lst der Kunde infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt an der Einhaltung der Mindestabnahmepflicht gehindert, ist er von der Mindestabnahmepflicht für die entsprechende Zeit befreit.


    1. Gefahren, Risiko

    12.1. Der LN trägt die Gefahr für Untergang, Totalschaden, Diebstahl sowie Verfall, Beschlagnahme und Einziehung des LO durch Behörden.

    12.2. Untergang durch höhere Gewalt, zufälliger Untergang und Totalschaden beenden den LV mit Eintritt des Ereignisses, ohne dass es einer Auflösungserklärung bedarf. […]


  • B* haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von B* oder deren Lieferanten beeinflusst werden. (Klausel 7.4)

Was ist eine Klausel zu höherer Gewalt?

Eine Klausel zu höherer Gewalt, international Force-Majeure-Klausel, regelt, was gilt, wenn ein Ereignis außerhalb der Kontrolle einer Partei die Leistung verhindert oder verzögert. Typisch ist eine Liste solcher Ereignisse, wie im letzten Beispiel oben: behördliche Anordnungen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Streiks. Für die Dauer des Ereignisses ist die betroffene Partei von ihrer Pflicht befreit, und sie haftet nicht für die Folgen.

Drei der Beispiele stammen aus Österreich. Die Regeln unten beziehen sich auf deutsches Recht.

Was gilt ohne Klausel?

Das BGB kennt keine allgemeine Regel zu höherer Gewalt. Es greifen allgemeine Vorschriften:

  • Unmöglichkeit: Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit sie für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 BGB).
  • Störung der Geschäftsgrundlage: Haben sich die Umstände nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert, kann unter Umständen eine Anpassung des Vertrags verlangt werden (§ 313 BGB).

Beides ist im Einzelfall schwer vorherzusagen. Eine Klausel legt vorab fest, welche Ereignisse zählen und was dann passiert.

Was regeln die Beispiele?

  • Lieferpflicht entfällt: Ein Pflanzenlieferant wird bei Frost, Hagel, Sturm oder misslungenen Kulturen von der Lieferpflicht frei (erstes Beispiel).
  • Abnahmepflicht entfällt: Ein Gaskunde ist von seiner Mindestabnahmemenge befreit, solange ihn nicht vorhersehbare höhere Gewalt hindert (zweites Beispiel).
  • Vertrag endet: Geht das Leasingobjekt durch höhere Gewalt unter, endet der Leasingvertrag ohne weitere Erklärung (drittes Beispiel).
  • Haftung entfällt: Der Anbieter haftet nicht für die Folgen der aufgezählten Ereignisse (viertes Beispiel).

Wie formulierst du eine Klausel zu höherer Gewalt?

Beispielklausel: Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die sie auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen und Streiks Dritter. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und schriftlich. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Füge die Klausel in einen Vertrag ein, verschicke ihn und lass ihn in fynk unterschreiben.

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Eine vollständige Klausel regelt:

  1. Was als höhere Gewalt gilt: eine Definition und eine nicht abschließende Liste von Ereignissen.
  2. Die Folge: Aussetzen der Pflicht, Wegfall der Haftung, Verschieben von Terminen.
  3. Die Mitteilungspflicht der betroffenen Partei.
  4. Was bei langer Dauer passiert, etwa ein Kündigungsrecht nach einigen Monaten.
  5. Zahlungspflichten: ob sie ebenfalls ausgesetzt sind oder weiterlaufen.

In welchen Verträgen steht eine Klausel zu höherer Gewalt?

  • Liefer- und Rahmenverträge, vor allem mit festen Liefer- oder Abnahmemengen.
  • Energie- und Rohstoffverträge.
  • Miet-, Leasing- und Pachtverträge.
  • IT-, SaaS- und Dienstleistungsverträge.
  • Veranstaltungs- und Reiseverträge.

Mit den Vertragsvorlagen in fynk legst du deine Klausel zu höherer Gewalt einmal an, und jeder neue Liefervertrag übernimmt sie.

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Häufige Fragen

  • Ein Ereignis außerhalb der Kontrolle einer Partei, das die Leistung verhindert oder verzögert, etwa Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen oder Streiks. Was genau zählt, legt die Klausel fest.

  • Das BGB kennt keine allgemeine Regel. Es gelten die Vorschriften zur Unmöglichkeit (§ 275 BGB) und zur Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

  • Das bestimmt der Vertrag. Die meisten Klauseln verlangen eine unverzügliche Mitteilung an die andere Partei, damit sie sich darauf einstellen kann.

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