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Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt einer Partei, einen Vertrag bei einem bestimmten Ereignis vorzeitig zu beenden, auch wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist oder eine lange Frist gilt. Es kann im Gesetz stehen oder im Vertrag vereinbart sein.

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Beispiele: Sonderkündigungsrecht


  • Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwölf Monaten zu kündigen, wenn a) der Händlervertriebsvertrag zwischen der B. AG und dem Mieter über das Vertriebsgebiet W. gleich welchen Rechtsgrundes endet oder b) die B. AG ohne Beendigung des eben erwähnten Händlervertriebsvertrages eine Standortveränderung vom Mieter verlangt.

    Der Mieter kann unter Verweis auf die Kündigungsgründe dieses Absatzes erstmals ab dem 01.10.2012 kündigen.


    Sonderkündigungsrecht des Franchise-Gebers

    16.1. Ausdrücklich als vereinbart gilt ein Sonderkündigungsrecht des Franchise-Gebers für den Fall, dass der Franchise-Geber im Zuge der Ausbildung des Franchise-Partners zu der Überzeugung gelangt, dass der Franchise-Partner zur Führung eines eigenen Systembetriebs nicht geeignet ist, da er die Anforderungen an zukünftige Franchise-Partner nicht erfüllt. Der Franchise-Geber wird eine solche Entscheidung nach reiflicher Überlegung und Abwägung treffen. Diese Entscheidung liegt jedoch im alleinigen Ermessen des Franchise-Gebers.

    16.2. Das Sonderkündigungsrecht entspricht einer Auflösung aus einem wichtigen Grund und ist ohne Einhaltung einer Frist zulässig. Der Ausspruch dieses Sonderkündigungsrecht darf jedoch nur vor Übernahme des Vertragsstandortes durch den Franchise-Partner erfolgen. Die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechtes erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes an den Franchise-Partner.


  • 7.2 außerordentliche Kündigungsrechte für beide Parteien

    Unbeschadet anderweitiger im Vertrag vereinbarter Kündigungsrechte haben beide Parteien in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

    a) wenn wesentliche Veränderungen in der Eigentümerstruktur eines der Vertragspartner auftreten, die nachweislich den Geschäftsinteressen des jeweils anderen Vertragspartners zuwiderlaufen.

    b) wenn bei einem der Vertragspartner Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Beide Vertragsparteien werden sich im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht frühzeitig bei absehbarer drohender Insolvenz informieren.

    c) Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung einem Vertragspartner nur dann zu, wenn eine zweimalige schriftliche Abmahnung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgt ist. Zwischen der ersten und der zweiten Abmahnung muss eine Frist von sechs Wochen liegen. Außerdem muss die Abmahnung konkret die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der vertraglichen Leistungen bezeichnen und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Abmahnung(en) sind entbehrlich, wenn dem anderen Vertragspartner die Erfüllung seiner Vertragspflichten insgesamt oder teilweise aus einem von ihm zu vertretenden Grund unmöglich ist, oder er die Erfüllung endgültig verweigert.


  • 1.5 Der Lizenznehmer wird vorab alle notwendigen behördlichen und privatrechtlichen Genehmigungen einholen. Er wird das A* Fitnessstudio spätestens zu dem in Anlage 2 genannten ‚spätesten Eröffnungstag‘ für den regulären Kundenverkehr eröffnen. Sollte die Eröffnung bis zu diesem Termin aufgrund von Umständen, die der Lizenznehmer zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist der Lizenzgeber berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von drei (3) Monaten den Lizenzvertrag fristlos zu kündigen.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt einer Partei, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Es durchbricht eine feste Laufzeit oder eine lange Kündigungsfrist, aber nur für diesen Fall. Je nach Klausel gilt dann eine eigene Frist oder die Kündigung wirkt fristlos.

Manche Sonderkündigungsrechte stehen im Gesetz. Verweigert der Vermieter zum Beispiel die Erlaubnis zur Untervermietung, kann der Mieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern in der Person des Dritten kein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 Abs. 1 BGB). In Verträgen zwischen Unternehmen werden Sonderkündigungsrechte meist vertraglich vereinbart, wie in allen Beispielen oben.

Worin unterscheidet es sich von der Kündigung aus wichtigem Grund?

Jeder Dauervertrag kann aus wichtigem Grund ohne Frist gekündigt werden, wenn die Fortsetzung bis zum Vertragsende nicht zumutbar ist (§ 314 BGB). Ob ein solcher Grund vorliegt, ist im Streitfall eine Abwägung im Einzelfall. Ein vereinbartes Sonderkündigungsrecht nimmt diese Unsicherheit heraus: Der Vertrag nennt das Ereignis, und tritt es ein, darf gekündigt werden.

Welche Gründe werden vereinbart?

Die Beispiele oben zeigen typische Auslöser:

  • Ende eines anderen Vertrags oder Standortwechsel: Der Mieter, ein Autohändler, durfte kündigen, wenn sein Händlervertrag endet oder der Hersteller einen anderen Standort verlangt (erstes Beispiel).
  • Ungeeigneter Vertragspartner: Der Franchisegeber durfte vor der Übergabe des Standorts kündigen, wenn der Franchisenehmer die Anforderungen nicht erfüllt (zweites Beispiel).
  • Eigentümerwechsel und Insolvenzantrag: Ein Logistikvertrag erlaubte beiden Seiten die Kündigung bei wesentlichen Änderungen der Eigentümerstruktur oder einem Insolvenzantrag (drittes Beispiel).
  • Verzögerter Start: Der Lizenzgeber durfte fristlos kündigen, wenn der Lizenznehmer das Studio nicht rechtzeitig eröffnet, nach einer Nachfrist von drei Monaten (viertes Beispiel).

Worauf achten Gerichte?

Auf den Auslöser selbst. Im ersten Beispiel hob der Bundesgerichtshof das Urteil der Vorinstanz auf: Das Verlangen des Herstellers nach einem Standortwechsel musste zumindest ernsthaft gewesen sein, damit das Sonderkündigungsrecht entsteht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018, XII ZR 99/17). Je genauer der Auslöser beschrieben ist, desto weniger Raum bleibt für Streit.

Wie formulierst du ein Sonderkündigungsrecht?

Eine kurze Fassung:

Beispielklausel: Sonderkündigungsrecht

Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn bei der anderen Partei ein Kontrollwechsel eintritt. Das Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Kontrollwechsel ausgeübt wird.

Füge die Klausel in einen Vertrag ein, verschicke ihn und lass ihn in fynk unterschreiben.

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Eine vollständige Klausel regelt:

  1. Den Auslöser, so konkret wie möglich: welches Ereignis, bei welcher Partei.
  2. Wer kündigen darf: eine Seite oder beide.
  3. Die Frist: eigene Frist oder fristlos.
  4. Bis wann das Recht ausgeübt werden kann, damit es nicht ewig über dem Vertrag hängt.
  5. Die Form, etwa schriftlich oder per Einschreiben, wie im zweiten Beispiel.
  6. Das Verhältnis zu anderen Kündigungsrechten, etwa „unbeschadet anderer Kündigungsrechte“ wie im dritten Beispiel.

In welchen Verträgen steht ein Sonderkündigungsrecht?

  • Gewerbemietverträge, etwa gekoppelt an einen Händler- oder Franchisevertrag.
  • Franchise- und Lizenzverträge.
  • Logistik-, Liefer- und Rahmenverträge mit langer Laufzeit.
  • SaaS- und Dienstleistungsverträge, etwa bei Preiserhöhungen oder einem Kontrollwechsel.

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Mit den Aufgaben und Fristerinnerungen in fynk behältst du im Blick, bis wann ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden kann.

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Häufige Fragen

  • Die Kündigung aus wichtigem Grund steht jeder Partei eines Dauervertrags zu, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist (§ 314 BGB). Ein Sonderkündigungsrecht knüpft dagegen an ein im Vertrag oder Gesetz genanntes Ereignis an.

  • Ja. Verweigert der Vermieter etwa die Erlaubnis zur Untervermietung, kann der Mieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern in der Person des Dritten kein wichtiger Grund vorliegt (§ 540 Abs. 1 BGB).

  • Das bestimmt der Vertrag. Eine Frist für die Ausübung sorgt dafür, dass das Recht nicht unbegrenzt über dem Vertrag hängt.

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