Abnahmeprotokoll
zwischen
Auftragnehmer (Name), Auftragnehmer (Adresse (einzeilig)) (Auftragnehmer)
und
Auftraggeber (Name), Auftraggeber (Adresse (einzeilig)) (Auftraggeber)
Leistung und Termin
Leistung: Bezeichnung der Leistung
Ort der Leistung: Ort der Leistung
Vertrag oder Auftrag: Vertrag oder Auftrag vom Vertragsdatum
Termin der Abnahme: Termin der Abnahme
Anwesend: Anwesende
Umfang der Abnahme
Umfang der Abnahme
Abgenommener Leistungsteil: Abgenommener Leistungsteil
Ergebnis
Ergebnis der Abnahme
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Vom Auftraggeber beanstandete Mängel: Beanstandete Mängel
Ausstehende Leistungen: Ausstehende Leistungen
Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer auf, die beanstandeten Mängel zu beseitigen und die ausstehenden Leistungen zu erbringen bis zum Frist für Mängelbeseitigung und Restleistungen.
Stellungnahme und Einwendungen des Auftragnehmers: Stellungnahme des Auftragnehmers
Die bloße Aufnahme einer Beanstandung in dieses Protokoll enthält kein Anerkenntnis des Auftragnehmers.
Vorbehalte
Der Auftraggeber behält sich seine Rechte wegen der in diesem Protokoll aufgeführten Mängel und ausstehenden Leistungen vor.
Vertragsstrafe
Wirkungen der Abnahme
Mit der Abnahme geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des abgenommenen Werks auf den Auftraggeber über, soweit es nicht bereits zuvor übergegangen ist. Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel und von ihm zu vertretende Schäden bleibt unberührt.
Die Vergütung wird grundsätzlich mit der Abnahme fällig. Bei Bauverträgen setzt die Fälligkeit grundsätzlich zusätzlich voraus, dass dem Auftraggeber eine prüffähige Schlussrechnung zugegangen ist. Abweichende wirksame Zahlungsregelungen bleiben unberührt.
Kann der Auftraggeber die Beseitigung eines Mangels verlangen, darf er einen angemessenen Teil der fälligen Vergütung zurückbehalten. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten. Weitere gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
Bei Arbeiten an Sachen oder Bauwerken sowie den zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen beginnt die Verjährung der Mängelansprüche grundsätzlich mit der Abnahme. Für andere Werkleistungen und bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten abweichende gesetzliche Regeln.
Verweigert der Auftraggeber bei einem Bauvertrag die Abnahme unter Angabe von Mängeln, kann der Auftragnehmer eine gemeinsame Feststellung des Zustands der Leistung verlangen.
Übergabe
Übergebene Unterlagen, Schlüssel und Nachweise: Übergebene Unterlagen und Schlüssel
Bemerkungen
Bemerkungen
Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Protokolls einschließlich seiner Anlagen.
Ort, Datum
Für den Auftragnehmer: Unterzeichner Auftragnehmer (Name, Funktion)
Für den Auftraggeber: Unterzeichner Auftraggeber (Name, Funktion)



















