Wohnungsgeberbestätigung: in zwei Minuten ausgestellt
Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung des Wohnungsgebers nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnungsgeber
Wohnungsgeber (Name)
Wohnungsgeber (Adresse (mehrzeilig))
Eigentümer der Wohnung:Eigentümer der Wohnung
Einzug
Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber den Einzug in die folgende Wohnung:
Anschrift der Wohnung:Anschrift der Wohnung
Einzugsdatum:Einzugsdatum
Folgende meldepflichtige Personen sind in die Wohnung eingezogen:
Meldepflichtige Personen
Hinweis
Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist (§ 19 Abs. 6 BMG). Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 54 Abs. 1 und Abs. 3 BMG). Die meldepflichtige Person muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG).
Ort, Datum: Ort der Ausstellung, Datum der Ausstellung
Wohnungsgeber
NexaCloud Ltd.
Signatur ausständig
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Wer die Bestätigung ausstellen muss, was drinstehen muss, welche Fristen gelten und was bei Untermiete, WG und Eigentümern gilt, die selbst einziehen.
Wohnungsgeberbestätigung
Die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug einer meldepflichtigen Person. Sie ist seit November 2015 bei jeder Anmeldung vorzulegen und soll Scheinanmeldungen verhindern. Geregelt ist sie in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG).
Die kurze Antwort
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die Bescheinigung des Vermieters, dass jemand in eine Wohnung eingezogen ist (§ 19 BMG). Der Mieter braucht sie für die Anmeldung beim Bürgeramt.
Ausstellen muss sie der Wohnungsgeber: der Vermieter, die Hausverwaltung oder bei Untermiete der Hauptmieter. Wer selbst Eigentümer ist und einzieht, stellt sie sich selbst aus.
Rein gehören vier Angaben: Name und Anschrift des Wohnungsgebers (und des Eigentümers, wenn das jemand anderes ist), Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen aller eingezogenen Personen.
Frist: innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, denn so lange hat der Mieter Zeit für die Anmeldung.
Form: schriftlich oder elektronisch. Ein Formular der Stadt ist nicht vorgeschrieben, eine eigene Bestätigung mit allen Angaben reicht.
Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Das ist nicht immer der Eigentümer:
Situation
Wer stellt aus?
Was ist zu beachten?
Normale Mietwohnung
Vermieter oder die Hausverwaltung in seinem Auftrag
Ist der Vermieter nicht Eigentümer, nennt er zusätzlich den Eigentümer
Untermiete oder WG-Zimmer
der Hauptmieter, der untervermietet
Name des Eigentümers dazuschreiben. Die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung brauchst du trotzdem
Partner oder Freundin zieht ein
der Mieter oder Eigentümer der Wohnung
Auch für Familienmitglieder und Partner ist eine Bestätigung nötig
Eigentümer zieht selbst ein
der Eigentümer selbst
Er bestätigt seinen eigenen Einzug
Werkswohnung oder Mitarbeiterwohnung
das Unternehmen, das die Wohnung stellt
Die Firma tritt als Wohnungsgeber auf
Ein Mietvertrag ersetzt die Bestätigung nicht. Das Bürgeramt will sie als eigenes Dokument sehen, weil sie den tatsächlichen Einzug bestätigt und nicht nur den Vertrag.
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
§ 19 Abs. 3 BMG schreibt genau diese Angaben vor:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Name des Eigentümers, wenn der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer ist
Einzugsdatum: der Tag, an dem die Person tatsächlich eingezogen ist, nicht der Mietbeginn laut Vertrag
Anschrift der Wohnung, bei mehreren Wohnungen im Haus mit Stockwerk und Lage
Namen aller meldepflichtigen Personen, die eingezogen sind, auch Kinder
Dazu kommen Ort, Datum und Unterschrift. Mehr musst du nicht angeben. Geburtsdaten, Mietpreis oder Kaution gehören nicht hinein.
Die Vorlage enthält genau diese Felder mit einer kurzen Frage zu jedem. Für den Eigentümer steht schon der Satz „Der Wohnungsgeber ist selbst Eigentümer der Wohnung.“ drin, den du nur bei Untermiete oder Hausverwaltung änderst.
Bestätigung ausfüllen, unterschreiben und direkt an den Mieter schicken.2 Min.
Der Mieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). In derselben Frist musst du ihm die Bestätigung geben. Am einfachsten stellst du sie gleich bei der Schlüsselübergabe aus.
Was passiert, wenn es nicht klappt:
Du stellst die Bestätigung nicht oder zu spät aus: Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 54 BMG). Der Mieter muss der Meldebehörde außerdem melden, dass er keine Bestätigung bekommen hat (§ 19 Abs. 2 BMG).
Der Mieter meldet sich zu spät an: Auch das kann ein Bußgeld nach sich ziehen, allerdings für ihn, nicht für dich.
Wer eine Bestätigung ausstellt, muss bei der Wahrheit bleiben
Eine Wohnungsgeberbestätigung für jemanden, der gar nicht einzieht, ist verboten. Das gilt auch als Gefallen für Bekannte, die nur eine Meldeadresse brauchen. § 19 Abs. 6 BMG verbietet es, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten, wenn kein tatsächlicher Einzug stattfindet oder beabsichtigt ist. Das Bußgeld beträgt bis zu 50.000 Euro (§ 54 Abs. 1 und 3 BMG). Die Vorlage enthält diesen Hinweis, damit beide Seiten wissen, was sie unterschreiben.
Die Meldebehörde darf beim Eigentümer und beim Wohnungsgeber nachfragen, wer in der Wohnung wohnt oder gewohnt hat (§ 19 Abs. 5 BMG). Halte deine Bestätigungen deshalb griffbereit.
Muss es das Formular der Stadt sein?
Nein. Viele Städte bieten eigene PDF-Formulare an, zum Beispiel Berlin, Hamburg oder München. Vorgeschrieben ist aber kein bestimmtes Formular, sondern nur der Inhalt nach § 19 Abs. 3 BMG. Eine selbst erstellte Bestätigung mit allen Angaben ist genauso gültig und wird in jedem Bundesland akzeptiert.
In manchen Gemeinden kannst du den Einzug auch direkt elektronisch an die Meldebehörde übermitteln. Dein Mieter bekommt dann statt eines Dokuments ein Zuordnungsmerkmal, das er bei der Anmeldung angibt (§ 19 Abs. 4 BMG). Wo das nicht angeboten wird, ist die unterschriebene Bestätigung als PDF oder auf Papier der übliche Weg.
Wohnungsgeberbestätigung bei Auszug?
Für den Auszug brauchst du keine Bestätigung auszustellen. Zieht der Mieter in eine neue Wohnung in Deutschland, meldet er sich dort an und wird automatisch abgemeldet. Nur wer ins Ausland zieht oder seine Nebenwohnung aufgibt, meldet sich selbst ab, und dafür ist keine Wohnungsgeberbestätigung nötig.
So stellst du die Bestätigung mit fynk aus
Ausfüllen: Trag Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der Mieter ein. Deine Daten als Wohnungsgeber stehen schon drin.
Unterschreiben: Du unterschreibst per E-Signatur. Das erfüllt die Anforderung „schriftlich oder elektronisch“ aus § 19 Abs. 1 BMG, und dein Mieter bekommt das PDF sofort per E-Mail.
Ablegen: Alle Bestätigungen liegen im Document Hub. Fragt die Meldebehörde später nach, findest du jede in Sekunden.
Verwaltest du viele Wohnungen, etwa als Hausverwaltung oder Wohnungsunternehmen, erstellst du mit der Massenerstellung die Bestätigungen für einen ganzen Neubau auf einmal aus einer Liste. Kann dein Mieter nicht selbst zum Bürgeramt, darf ihn dort jemand mit Vollmacht vertreten.
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Eine Bescheinigung des Vermieters oder Wohnungsgebers, dass eine Person in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Der Mieter legt sie bei der Anmeldung beim Bürgeramt vor. Grundlage ist § 19 Bundesmeldegesetz.
Von deinem Vermieter, deiner Hausverwaltung oder bei Untermiete vom Hauptmieter. Sie sind verpflichtet, sie dir innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Viele Städte bieten Formulare an, eine selbst erstellte Bestätigung mit allen Pflichtangaben ist aber genauso gültig.
Ja, als Wohnungsgeber schon. Es gibt kein vorgeschriebenes Formular, nur vorgeschriebene Angaben: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und gegebenenfalls des Eigentümers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der eingezogenen Personen. Als Mieter darfst du sie dir aber nicht selbst ausstellen, außer du bist selbst Eigentümer.
Ja. Ohne sie ist eine Anmeldung in der Regel nicht möglich, und der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, sie auszustellen. Wer das verweigert oder zu spät erledigt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Der Hauptmieter, denn er stellt das Zimmer oder die Wohnung zur Verfügung und ist damit Wohnungsgeber. Er gibt zusätzlich den Namen des Eigentümers an.
Ja. § 19 BMG erlaubt die Bestätigung ausdrücklich schriftlich oder elektronisch. Ein unterschriebenes PDF, das du dem Mieter per E-Mail schickst, wird von den Meldebehörden akzeptiert. Druck es im Zweifel aus und nimm es zum Termin mit.
Wer eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung stellt, obwohl niemand dort einzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.