Der Bürge übernimmt gegenüber dem Gläubiger die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen des Gläubigers gegen Hauptschuldner (Name), Hauptschuldner (Adresse (einzeilig)) (Hauptschuldner), aus dem Bezeichnung des Hauptvertrags vom Datum des Hauptvertrags (Hauptvertrag). Gesichert sind auch künftige und bedingte Forderungen aus dem Hauptvertrag.
Die Bürgschaft erstreckt sich auch auf Zinsen und auf die Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung, die der Hauptschuldner dem Gläubiger aus dem Hauptvertrag zu ersetzen hat.
Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen zwischen Gläubiger und Hauptschuldner sind nicht gesichert. Spätere Rechtsgeschäfte des Hauptschuldners, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen des Hauptvertrags, erweitern die Haftung des Bürgen nicht ohne dessen gesonderte Zustimmung.
Höchstbetrag
Der Bürge haftet insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von Höchstbetrag, einschließlich Zinsen und Kosten.
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Der Gläubiger kann den Bürgen in Anspruch nehmen, ohne zuvor die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner zu versuchen.
Einreden
Die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit bleiben dem Bürgen erhalten.
Inanspruchnahme
Der Gläubiger fordert den Bürgen in Textform zur Zahlung auf und bezeichnet dabei die fällige Forderung aus dem Hauptvertrag und den verlangten Betrag.
Der Bürge zahlt den aus dieser Bürgschaft geschuldeten Betrag innerhalb von Zahlungsfrist nach Anforderung (Kalendertage) Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung nach Absatz 1. Seine gesetzlichen Einwendungen und Einreden bleiben mit Ausnahme der Einrede der Vorausklage unberührt.
Laufzeit
Die Bürgschaft ist Befristung.
Ist die Bürgschaft befristet, endet die Bürgschaftszeit mit Ablauf des Ende der Bürgschaftszeit. Der Bürge wird frei, wenn der Gläubiger ihm nicht spätestens unverzüglich nach Ablauf der Bürgschaftszeit in Textform anzeigt, dass er ihn aus der Bürgschaft in Anspruch nimmt. Bei rechtzeitiger Anzeige bleibt die Haftung bestehen, jedoch nur im Umfang der Hauptverbindlichkeit bei Ablauf der Bürgschaftszeit und innerhalb des Höchstbetrags nach §2.
Die Bürgschaft endet, sobald dem Gläubiger keine gesicherten Forderungen mehr zustehen und keine weiteren gesicherten Forderungen mehr entstehen können. Eine frühere Beendigung der Haftung aus anderen Gründen bleibt unberührt.
Nach endgültiger Beendigung der Haftung gibt der Gläubiger eine erhaltene Bürgschaftsurkunde unverzüglich zurück und bestätigt dem Bürgen auf Verlangen die Beendigung in Textform.
Kaufmannseigenschaft
Der Bürge ist Kaufmann. Die Übernahme dieser Bürgschaft gehört zum Betrieb seines Handelsgewerbes.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind beide Parteien Kaufleute, ist Gerichtsstand ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Bürgschaft. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bürgschaft unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ort, Datum
Gläubiger
NexaCloud Ltd.
Signatur ausständig
Bürge
Signatur ausständig
Haftungsausschluss: Der ursprüngliche Ersteller, der Autor dieser Vorlage und die fynk GmbH übernehmen keine Verantwortung für Schäden oder Haftungen, die sich aus der Nutzung dieser Vorlage ergeben könnten. Diese Vorlage stellt keinen Ersatz für juristische Beratung dar, und es wird empfohlen, vor der Nutzung einen Rechtsberater zu konsultieren. Die fynk GmbH, der ursprüngliche Ersteller und der Autor erteilen keine Rechtsberatung und haften nicht für etwaige rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der Vorlage ergeben könnten.
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Was eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist, worin sie sich von der Ausfallbürgschaft unterscheidet, was in dieser Vorlage geregelt ist, wann sie endet und warum Kaufleute sie elektronisch unterschreiben können.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Der Gläubiger kann den Bürgen deshalb in Anspruch nehmen, sobald die gesicherte Forderung fällig ist, ohne vorher die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versuchen zu müssen. Für einen Kaufmann, der im Rahmen seines Handelsgewerbes bürgt, ist sie der gesetzliche Normalfall (§ 349 HGB).
Nutze diese Vorlage, wenn:
🏢 Ein Unternehmen für die Schulden eines anderen einstehen soll, etwa die Mutter für die Tochter
📄 Die Bürgschaft nur einen bestimmten Vertrag absichern soll, nicht alles
💶 Die Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzt sein soll
⏳ Du festlegen willst, ob und wann die Bürgschaft endet
Wie funktioniert eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Drei Beteiligte, zwei Verträge. Der Hauptschuldner schuldet dem Gläubiger etwas aus einem Hauptvertrag, etwa einem Liefer-, Miet- oder Darlehensvertrag. Der Bürge schließt mit dem Gläubiger einen eigenen Vertrag, die Bürgschaft, und verspricht, für diese Schuld einzustehen (§ 765 BGB).
Zahlt der Hauptschuldner nicht, fordert der Gläubiger den Bürgen auf, zu zahlen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft muss er dafür nicht erst gegen den Hauptschuldner klagen und vollstrecken. Hat der Bürge gezahlt, geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf ihn über, und er kann sich das Geld dort zurückholen.
💡Gut zu wissen
Normalerweise muss eine Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt werden, und die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 766 BGB). Für Kaufleute gilt das nicht: Ist die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft, gelten diese Formvorschriften nicht (§ 350 HGB). Deshalb ist diese Vorlage auf Kaufleute zugeschnitten und hält ausdrücklich fest, dass die Bürgschaft zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Bürgt eine Privatperson, etwa der Geschäftsführer persönlich, braucht es Papier und eine eigenhändige Unterschrift.
Selbstschuldnerische Bürgschaft oder Ausfallbürgschaft?
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Ausfallbürgschaft
Wann zahlt der Bürge?
sobald die Forderung fällig ist und der Gläubiger ihn auffordert
erst wenn feststeht, dass beim Hauptschuldner nichts zu holen ist
Einrede der Vorausklage
ausgeschlossen
bleibt bestehen
Sicherheit für den Gläubiger
hoch
gering
Typischer Einsatz
Lieferantenkredit, Gewerbemiete, Darlehen
Förderprogramme, öffentliche Bürgschaften
Für Gläubiger ist die selbstschuldnerische Bürgschaft deshalb die übliche Form. Banken stellen Mietkautionen und Vertragserfüllungsbürgschaften fast immer als selbstschuldnerische Bankbürgschaft aus, etwa für einen Gewerbemietvertrag.
Bis wann gilt die Bürgschaft eigentlich? Frag einfach das Dokument.
Die Vorlage ist bewusst eng gefasst, damit sie wirksam bleibt und der Bürge weiß, wofür er haftet.
Gegenstand: alle Forderungen aus einem genau bezeichneten Hauptvertrag, auch künftige, dazu Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung. Forderungen aus anderen Geschäften sind nicht gesichert, und spätere Änderungen des Hauptvertrags erweitern die Haftung nur mit Zustimmung des Bürgen.
Höchstbetrag: die Obergrenze der Haftung, einschließlich Zinsen und Kosten.
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage: das macht die Bürgschaft selbstschuldnerisch.
Einreden: Die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit bleiben dem Bürgen erhalten.
Inanspruchnahme: Der Gläubiger fordert in Textform zur Zahlung auf und nennt Forderung und Betrag, der Bürge zahlt innerhalb einer Frist, die du in Kalendertagen festlegst.
Laufzeit: unbefristet oder befristet bis zu einem Datum.
Kaufmannseigenschaft, Recht und Gerichtsstand.
Wichtig für die Wirksamkeit: Eine Bürgschaft, die formularmäßig „alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen“ aus der gesamten Geschäftsbeziehung absichert, halten Gerichte oft für unwirksam, wenn nur ein bestimmter Kredit Anlass der Bürgschaft war. Deshalb verweist die Vorlage auf einen konkreten Hauptvertrag.
Die Bürgschaft im Blick behalten mit fynk
Eine Bürgschaft ist nur so viel wert wie das Wissen, dass es sie gibt und bis wann sie gilt. Weil sie unter Kaufleuten keine Schriftform braucht, unterschreiben Gläubiger und Bürge sie in fynk elektronisch, ohne Papier hin- und herzuschicken.
Danach legst du Höchstbetrag, Hauptschuldner und Ablaufdatum als Metadaten ab. So findest du alle Bürgschaften zu einem Kunden mit einem Filter, siehst sofort, welche Summe abgesichert ist, und bekommst vor dem Ablauf einer befristeten Bürgschaft eine Erinnerung, damit du dem Bürgen rechtzeitig anzeigen kannst, dass du ihn in Anspruch nimmst.
Wann endet die Bürgschaft?
Unbefristet: Sie endet, wenn dem Gläubiger keine gesicherten Forderungen mehr zustehen und keine neuen mehr entstehen können, also in der Regel, wenn der Hauptvertrag abgewickelt ist.
Befristet: Sie endet zum vereinbarten Datum. Will der Gläubiger den Bürgen danach noch in Anspruch nehmen, muss er es ihm unverzüglich nach Ablauf in Textform anzeigen (§ 777 BGB). Sonst wird der Bürge frei. Die Haftung beschränkt sich dann auf das, was bei Ablauf geschuldet war.
Nach dem Ende gibt der Gläubiger eine erhaltene Bürgschaftsurkunde zurück und bestätigt das Ende auf Wunsch in Textform.
Sicherheiten im Griff behalten?
Lass Bürgschaften elektronisch unterschreiben, erfasse Höchstbetrag und Ablaufdatum und lass dich erinnern, bevor eine befristete Bürgschaft endet.
Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Der Gläubiger kann ihn deshalb direkt zur Zahlung auffordern, sobald die gesicherte Forderung fällig ist, ohne vorher gegen den Hauptschuldner zu klagen und zu vollstrecken.
Bei der Ausfallbürgschaft zahlt der Bürge erst, wenn feststeht, dass beim Hauptschuldner nichts zu holen ist. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft zahlt er schon, wenn die Forderung fällig ist und der Gläubiger ihn auffordert.
Etwa wenn die Form nicht eingehalten ist: Privatpersonen müssen schriftlich auf Papier bürgen. Unwirksam sein kann auch eine Klausel, die formularmäßig alle künftigen Forderungen absichert, obwohl nur ein bestimmter Kredit Anlass war. Bei Angehörigen ohne eigenes Einkommen kann eine Bürgschaft zudem sittenwidrig sein.
Eine unbefristete Bürgschaft endet, wenn die gesicherten Forderungen erfüllt sind und keine neuen mehr entstehen können. Eine befristete endet zum vereinbarten Datum, es sei denn, der Gläubiger zeigt dem Bürgen unverzüglich nach Ablauf an, dass er ihn in Anspruch nimmt.
Unter Kaufleuten ja, wenn die Bürgschaft für den Bürgen ein Handelsgeschäft ist (§ 350 HGB). Für alle anderen gilt die Schriftform des § 766 BGB, die eine elektronische Erklärung ausdrücklich ausschließt.
Für eine Gewerbemiete unter Kaufleuten ja: Trag den Mietvertrag als Hauptvertrag ein. Für eine Wohnungsmiete, bei der Eltern oder Freunde privat bürgen, ist sie nicht gedacht, weil dann die Schriftform auf Papier gilt.