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Selbstschuldnerische Bürgschaft Vorlage

Selbstschuldnerische Bürgschaft

zwischen

Gläubiger (Name), Gläubiger (Adresse (einzeilig)) (Gläubiger)

und

Bürge (Name), Bürge (Adresse (einzeilig)) (Bürge)

Gegenstand der Bürgschaft

Der Bürge übernimmt gegenüber dem Gläubiger die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen des Gläubigers gegen Hauptschuldner (Name), Hauptschuldner (Adresse (einzeilig)) (Hauptschuldner), aus dem Bezeichnung des Hauptvertrags vom Datum des Hauptvertrags (Hauptvertrag). Gesichert sind auch künftige und bedingte Forderungen aus dem Hauptvertrag.

Die Bürgschaft erstreckt sich auch auf Zinsen und auf die Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung, die der Hauptschuldner dem Gläubiger aus dem Hauptvertrag zu ersetzen hat.

Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen zwischen Gläubiger und Hauptschuldner sind nicht gesichert. Spätere Rechtsgeschäfte des Hauptschuldners, insbesondere Änderungen oder Ergänzungen des Hauptvertrags, erweitern die Haftung des Bürgen nicht ohne dessen gesonderte Zustimmung.

Höchstbetrag

Der Bürge haftet insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von Höchstbetrag, einschließlich Zinsen und Kosten.

Verzicht auf die Einrede der Vorausklage

Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Der Gläubiger kann den Bürgen in Anspruch nehmen, ohne zuvor die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner zu versuchen.

Einreden

Die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit bleiben dem Bürgen erhalten.

Inanspruchnahme

Der Gläubiger fordert den Bürgen in Textform zur Zahlung auf und bezeichnet dabei die fällige Forderung aus dem Hauptvertrag und den verlangten Betrag.

Der Bürge zahlt den aus dieser Bürgschaft geschuldeten Betrag innerhalb von Zahlungsfrist nach Anforderung (Kalendertage) Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung nach Absatz 1. Seine gesetzlichen Einwendungen und Einreden bleiben mit Ausnahme der Einrede der Vorausklage unberührt.

Laufzeit

Die Bürgschaft ist Befristung.

Ist die Bürgschaft befristet, endet die Bürgschaftszeit mit Ablauf des Ende der Bürgschaftszeit. Der Bürge wird frei, wenn der Gläubiger ihm nicht spätestens unverzüglich nach Ablauf der Bürgschaftszeit in Textform anzeigt, dass er ihn aus der Bürgschaft in Anspruch nimmt. Bei rechtzeitiger Anzeige bleibt die Haftung bestehen, jedoch nur im Umfang der Hauptverbindlichkeit bei Ablauf der Bürgschaftszeit und innerhalb des Höchstbetrags nach §2.

Die Bürgschaft endet, sobald dem Gläubiger keine gesicherten Forderungen mehr zustehen und keine weiteren gesicherten Forderungen mehr entstehen können. Eine frühere Beendigung der Haftung aus anderen Gründen bleibt unberührt.

Nach endgültiger Beendigung der Haftung gibt der Gläubiger eine erhaltene Bürgschaftsurkunde unverzüglich zurück und bestätigt dem Bürgen auf Verlangen die Beendigung in Textform.

Kaufmannseigenschaft

Der Bürge ist Kaufmann. Die Übernahme dieser Bürgschaft gehört zum Betrieb seines Handelsgewerbes.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sind beide Parteien Kaufleute, ist Gerichtsstand ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Bürgschaft. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Bürgschaft unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ort, Datum

Gläubiger
NexaCloud Ltd.
Signatur ausständig
Bürge
Signatur ausständig

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Selbstschuldnerische Bürgschaft einfach erklärt

Was eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist, worin sie sich von der Ausfallbürgschaft unterscheidet, was in dieser Vorlage geregelt ist, wann sie endet und warum Kaufleute sie elektronisch unterschreiben können.

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