Was ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)?
Rezvan Golestaneh
Aktualisiert · Veröffentlicht · 9 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
- Die FES ist die mittlere der drei EU-Signaturstufen: stärker als die einfache, schwächer als die qualifizierte Signatur.
- Sie muss dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet sein, ihn identifizieren, unter seiner alleinigen Kontrolle stehen und jede spätere Änderung zeigen (Art. 26 eIDAS).
- Typische Beispiele: ein Einmalcode per SMS aufs Handy oder eine nationale eID wie BankID oder MitID.
- Sie ist für die meisten Verträge rechtsgültig, ersetzt aber nicht die gesetzliche Schriftform.
Was ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)?
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES, englisch AES für „Advanced Electronic Signature“) ist eine elektronische Signatur, die vier zusätzliche Anforderungen aus Art. 26 der eIDAS-Verordnung erfüllt: Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung, wird mit Mitteln erstellt, die nur er kontrolliert, und ist so mit dem Dokument verbunden, dass jede nachträgliche Änderung erkennbar ist.
Damit belegt eine FES-Signatur zwei Dinge, die eine einfache elektronische Signatur (EES) allein nicht belegen kann: wer unterschrieben hat und dass das Dokument seitdem unverändert ist. Oft ist auch von der fortgeschrittenen digitalen Signatur die Rede, gemeint ist dasselbe.
Die FES liegt zwischen der einfachen Signatur, die keine Identitätsprüfung braucht, und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die als einzige einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Den Begriff gibt es schon seit der EU-Signaturrichtlinie 1999/93/EG. eIDAS 2.0 (Verordnung (EU) 2024/1183, in Kraft seit 20. Mai 2024) hat die Anforderungen an die FES nicht verändert. Die Schweiz definiert die fortgeschrittene elektronische Signatur in Art. 2 ZertES, Großbritannien hat sie in UK eIDAS beibehalten. Das US-Recht kennt dagegen keine Signaturstufen. Ob eine elektronische Signatur rechtsgültig ist, hängt deshalb immer vom Land ab.
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Die vier Anforderungen an eine FES (Art. 26 eIDAS)
Eine elektronische Signatur gilt nur dann als fortgeschritten, wenn sie alle vier Anforderungen erfüllt.
| Anforderung (Art. 26 eIDAS) | Was das bedeutet | Beispiel |
|---|---|---|
| a) Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet | Die Signatur gehört zu genau einer Person und lässt sich niemand anderem zurechnen. | Der Bestätigungscode geht an die Handynummer der unterzeichnenden Person, oder die Signatur nutzt einen Schlüssel aus einem Zertifikat, das nur ihr ausgestellt wurde. |
| b) Ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners | Mit der Signatur ist nachvollziehbar, wer unterschrieben hat. | Die verifizierte Telefonnummer, ein eID-Login wie BankID oder der Name im Zertifikat wird mit der Signatur festgehalten. |
| c) Erstellt mit Signaturerstellungsdaten, die der Unterzeichner mit hohem Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann | Nur die unterzeichnende Person kann die Signatur auslösen. | Ein Einmalcode auf ihrem Handy, eine eID-App mit PIN oder Fingerabdruck oder ein privater Schlüssel auf einer Chipkarte. |
| d) So mit den Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung erkannt werden kann | Die Signatur gehört zu genau dieser Fassung des Dokuments. | Ändert jemand nach der Unterschrift auch nur ein Wort, zeigt die Prüfung, dass das Dokument verändert wurde. |
Eine gezeichnete oder getippte Unterschrift allein erfüllt keine dieser Anforderungen und bleibt deshalb eine EES. Erst die Identitätsprüfung und die technische Bindung an das Dokument machen eine Signatur fortgeschritten.
Beispiele für eine fortgeschrittene elektronische Signatur
Wahrscheinlich hast du schon einmal eine FES genutzt. Die gängigsten Beispiele:
- Einmalcode per SMS oder WhatsApp. Du bekommst eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) per E-Mail, unterschreibst sie in einem E-Signatur-Tool und bestätigst mit einem Code, der an dein Handy geht. Das ist der häufigste Weg bei Geschäftsverträgen.
- Nationale eID. In vielen Ländern haben die meisten Menschen bereits eine verifizierte digitale ID, etwa BankID und Freja eID in Schweden, BankID in Norwegen, MitID in Dänemark oder SPID in Italien. Wer damit unterschreibt, verknüpft die Signatur mit einer zuverlässig geprüften Identität.
- Zertifikatsbasierte digitale ID. In Adobe Acrobat kannst du ein PDF elektronisch unterschreiben und dabei eine digitale ID nutzen. Eine FES entsteht aber nur, wenn ein Vertrauensdiensteanbieter die ID nach einer Identitätsprüfung ausgestellt hat. Eine selbst erstellte ID schützt das Dokument zwar vor Änderungen, sagt aber wenig darüber aus, wer du bist.
Anwendung: wann nutzt man eine FES?
Die FES passt zu Verträgen ohne Formvorschrift, bei denen du im Streitfall zeigen willst, wer unterschrieben hat:
- Vertrieb und Einkauf: Kauf-, Dienstleistungs- und SaaS-Verträge zwischen Unternehmen, Angebote, Rahmenverträge.
- Personal: unbefristete Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, NDAs mit neuen Mitarbeitenden.
- Immobilien: Gewerbemietverträge, die seit 2025 nur noch Textform brauchen.
- Partner und Dienstleister: NDAs, Auftragsverarbeitungsverträge, Kooperationsvereinbarungen.
Verlangt das Gesetz die Schriftform, reicht die FES nicht. Dann brauchst du eine QES oder die Unterschrift auf Papier.
So funktioniert eine FES
Die Software berechnet aus dem Dokument einen Hashwert, eine Art Fingerabdruck, und versiegelt ihn mit dem Schlüssel der unterzeichnenden Person. Ein Zertifikat oder der Audit-Trail der Plattform verknüpft diese Signatur mit der geprüften Identität. Ändert sich danach auch nur ein Zeichen, schlägt die Prüfung fehl, und ein Zeitstempel hält fest, wann unterschrieben wurde.
FES auf Basis eines qualifizierten Zertifikats (AdES/QC)
In Prüfberichten taucht oft eine Zwischenstufe auf: die fortgeschrittene Signatur auf Basis eines qualifizierten Zertifikats (AdES/QC). Die unterzeichnende Person hat ein qualifiziertes Zertifikat von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, hat aber nicht mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit unterschrieben. Rechtlich bleibt das eine FES und erfüllt keine Schriftform. Manche Behörden verlangen sie für Eingaben, wenn sie „mindestens eine fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat“ fordern.
FES oder QES: was brauchst du?
Technisch sind beide sicher, der Unterschied ist vor allem rechtlich. Für eine QES brauchst du ein qualifiziertes Zertifikat und eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit. Dafür hat sie in allen EU-Mitgliedstaaten die Rechtswirkung einer handschriftlichen Unterschrift. Die FES hat das nicht.
| Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) | Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 3 Nr. 11 und Art. 26 eIDAS | Art. 3 Nr. 12 und Art. 25 Abs. 2 eIDAS |
| Identitätsprüfung | Unterschiedlich: Handy-Code, eID, Zertifikat | Pflicht, durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (Video-Ident, eID, persönlich) |
| Zertifikat | Nicht vorgeschrieben (in der Praxis häufig) | Qualifiziertes Zertifikat vorgeschrieben |
| Signaturerstellung | Jedes Gerät | Qualifizierte Signaturerstellungseinheit (heute meist als Fernsignatur beim Anbieter) |
| Rechtswirkung | Zulässig als Beweismittel, darf nicht wegen der elektronischen Form abgelehnt werden (Art. 25 Abs. 1) | Gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift (Art. 25 Abs. 2), in allen EU-Staaten anerkannt (Art. 25 Abs. 3) |
| Ersetzt die gesetzliche Schriftform | Nein | Ja, sofern das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt (§ 126a BGB) |
| Typischer Einsatz | Die meisten B2B-Verträge, NDAs, HR-Dokumente ohne Formvorschrift | Verträge, für die das Gesetz Schriftform verlangt |
Welche Signatur für welches Dokument?
Die meisten Verträge sind formfrei, dort reicht eine FES. Eine QES brauchst du nur, wenn das Gesetz Schriftform verlangt. Beispiele aus dem deutschen Recht, Stand Oktober 2026:
| Dokument | Passende Signatur |
|---|---|
| NDA, Kauf-, Dienstleistungs- oder SaaS-Vertrag (B2B) | FES (EES ist ebenfalls wirksam) |
| Gewerbemietvertrag über mehr als ein Jahr | FES (Textform seit 2025, § 578 BGB) |
| Befristeter Arbeitsvertrag | QES oder Unterschrift auf Papier (§ 14 Abs. 4 TzBfG) |
| Kündigung eines Arbeitsverhältnisses | Nur Unterschrift auf Papier (§ 623 BGB) |
Ein eingescannter Namenszug erfüllt die Schriftform nicht: Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Befristung eines Arbeitsvertrags mit eingescannter Unterschrift für unwirksam erklärt (Urteil vom 16.03.2022, 23 Sa 1133/21).
In Österreich erfüllt nach § 4 SVG nur die QES die Schriftform, für formfreie Verträge reicht wie in Deutschland eine FES. In der Schweiz ist nach Art. 14 Abs. 2bis OR nur die qualifizierte Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur rechtsgültig?
Ja. Nach Art. 25 Abs. 1 eIDAS darf keiner elektronischen Signatur, also auch keiner FES, die Rechtswirkung oder die Zulässigkeit als Beweismittel abgesprochen werden, nur weil sie elektronisch oder nicht qualifiziert ist:
Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.
Damit ist eine FES für alle formfreien Verträge wirksam. Einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist sie aber nicht, das bleibt der QES vorbehalten (Art. 25 Abs. 2). Im Streitfall würdigt das Gericht die FES frei als Beweis. Den Anscheinsbeweis der Echtheit nach § 371a ZPO gibt es nur für Dokumente mit QES. Deshalb kommt es bei der FES auf einen sauberen Identitätsnachweis und ein lückenloses Protokoll an.
Vorteile und Grenzen der FES
Vorteile:
- Schnell: Unterschreiben dauert Minuten, ohne Drucken, Scannen oder Versenden.
- Identitätsnachweis: Du kannst zeigen, wer unterschrieben hat und wie die Person geprüft wurde.
- Manipulationsschutz: Jede Änderung nach der Unterschrift fällt bei der Prüfung auf.
- Keine Zusatzhardware: Ein Handy oder eine vorhandene eID genügt.
Grenzen:
- Die FES ersetzt keine gesetzliche Schriftform. Dafür brauchst du eine QES oder die Unterschrift auf Papier.
- Außerhalb der EU hängt das Gewicht einer FES vom jeweiligen Recht ab. In den USA und Großbritannien gelten die allgemeinen Regeln für elektronische Signaturen, nicht die eIDAS-Stufen.
Fortgeschrittene elektronische Signatur in fynk
Mit fynk kannst du Verträge digital unterschreiben lassen, mit EES, FES oder QES. Die FES ist auch im kostenlosen Tarif enthalten:
- Anmelden und das Dokument per Drag-and-drop hochladen.
- „Advanced (AES)“ als Signaturtyp wählen und auf „Unterzeichnung starten“ klicken.
- Unterzeichner bestätigen per Code, den sie per SMS oder WhatsApp aufs Handy bekommen. Ein fynk-Konto brauchen sie nicht.


Für die FES mit eID schaltest du „Advanced with eID (AES eID)“ einmal in den Kontoeinstellungen ein. Die unterzeichnende Person wählt ihre eID dann beim Unterschreiben, etwa BankID oder MitID. Wählt sie dabei eine qualifizierte Methode, wird das Dokument als QES gekennzeichnet. Jeder Schritt landet im Audit-Trail.
Du siehst klar, wer Erinnerungen zum Unterschreiben bekommt, wer den Vertrag schon unterschrieben hat und wer als Nächstes dran ist. Du hast eine Dokumentation aller Aktivitäten im Tool.

Diese eID-Methoden stehen für die FES in fynk zur Verfügung, jede mit eigener Seite in der Übersicht der Signaturmethoden:
| Methode | Verfügbar in |
|---|---|
| Dänische MitID (Intesi) | Dänemark |
| Finnish Trust Network (Intesi) | Finnland |
| Freja eID Sign | Schweden |
| Italienische SPID (Intesi) | Italien |
| Norwegische BankID (Intesi) | Norwegen |
| Schwedische BankID (Intesi) | Schweden |
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Häufig gestellte Fragen
Sie kann es sein. Eine Unterschrift, die mit einem Einmalcode an das eigene Handy bestätigt wird, ist eindeutig dieser Person zugeordnet und steht unter ihrer alleinigen Kontrolle. Zusammen mit einem versiegelten Dokument, das jede spätere Änderung zeigt, erfüllt das die Anforderungen aus Art. 26 eIDAS. Ein Code allein, ohne Versiegelung und Protokoll der Prüfung, reicht nicht.
FES steht für fortgeschrittene elektronische Signatur. Das ist die mittlere der drei Signaturstufen der eIDAS-Verordnung, zwischen der einfachen (EES) und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Im Englischen heißt sie Advanced Electronic Signature (AES).
Du musst nichts Besonderes kaufen. Du kannst über eine E-Signatur-Plattform unterschreiben, die dich per Einmalcode auf dem Handy verifiziert, mit einer nationalen eID wie BankID oder MitID unterschreiben oder ein PDF mit einer digitalen ID eines Vertrauensdiensteanbieters signieren.
Nein. Art. 26 eIDAS ist technikneutral und schreibt kein Zertifikat vor. Viele FES nutzen trotzdem Zertifikate, manche Plattformen prüfen die Identität per Handy-Code oder eID und versiegeln das Dokument.
Für einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Deutschland ja, denn er ist formfrei, und den Nachweis der Arbeitsbedingungen darfst du seit 2025 in Textform erteilen, außer in Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wie Bau und Gastronomie. Eine Befristung braucht die Schriftform, also eine QES oder Unterschrift auf Papier.
Zertifikatsbasierte Signaturen im PDF prüfst du in Adobe Acrobat Reader oder im kostenlosen DSS-Prüfwerkzeug der EU-Kommission, das auch die Stufe (FES oder QES) anzeigt. Bei Signaturen über eine Plattform zeigt das Protokoll am fertigen Dokument, wer wann unterschrieben hat und wie die Person geprüft wurde.
Bitte beachten Sie, dass keiner der Inhalte in unserem Blog als Rechtsberatung angesehen werden sollte. Wir verstehen die Komplexitäten und Feinheiten rechtlicher Angelegenheiten und so sehr wir uns auch bemühen, unsere Informationen genau und nützlich zu gestalten, können diese nicht den individuellen Rat eines qualifizierten Rechtsanwalts ersetzen.
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