Umlaufbeschluss - Entschluss des Jahresbeschluss
Dokumentdatum
Die unterzeichnenden Gesellschafter der Firma (Name), mit Sitz in Firma (Adresse (einzeilig)), fassen hiermit gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, gemäß [§ 34 Abs. 2 GmbHG/§ 48 Abs. 2 GmbHG], folgenden Beschluss im Umlaufverfahren:
Beschlüsse
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum Geschäftsjahr Jahresabschluss, welcher durch die Geschäftsführung aufgestellt und gegebenenfalls durch Name des Wirtschaftsprüfers geprüft wurde, wird hiermit festgestellt.
Verwendung des Jahresüberschusses
Es wird beschlossen, dass der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von Jahresüberschuss gesamt wie folgt verwendet wird:
Gewinnausschüttungwird an die Gesellschafter als Gewinnausschüttung ausgezahlt.
Gewinnvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Entlastung der Geschäftsführung
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wird für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr zum Entlastung der Geschäftsführung uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Weitere Beschlüsse
[Hier können weitere Beschlussgegenstände aufgenommen werden]
Bestätigung und Unterschriften.
Jeder Gesellschafter kann diesen Beschluss elektronisch über die fynk-Plattform abstimmen und unterzeichnen. Die Gesellschafter haben die Optionen, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen. Dieser Umlaufbeschluss gilt als gefasst, sobald er von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist. Eine gescannte oder elektronische Unterschrift wird als gültig und rechtswirksam anerkannt.
AbstimmungGesellschafter 1
Gesellschafter 2
Gesellschafter 3


















