Einseitiger Vertrag: Bedeutung und Beispiele im BGB
Rezvan Golestaneh
Aktualisiert · Veröffentlicht · 13 Minuten Lesezeit

Wer nach „einseitiger Vertrag“ sucht, meint oft drei verschiedene Dinge: einen Vertrag, bei dem nur eine Seite etwas schuldet, eine Erklärung, die eine Person ganz allein abgibt, wie die Kündigung, oder das öffentliche Versprechen einer Belohnung. Das deutsche Recht trennt diese Fälle sauber, und die Unterscheidung hat praktische Folgen für Form, Widerruf und Haftung.
Hinweis: Der Text beschreibt die Rechtslage in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten teils andere Vorschriften (ABGB, OR), auf die wir an den passenden Stellen hinweisen.
Ein einseitiger Vertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag: Beide Seiten müssen zustimmen, aber nur eine Seite schuldet eine Leistung. Typische Beispiele sind die Schenkung (§ 516 BGB) und die Bürgschaft (§ 765 BGB).
Davon zu unterscheiden sind:
- Einseitige Rechtsgeschäfte wie Kündigung, Rücktritt oder Testament. Sie sind gar kein Vertrag, weil nur eine Person eine Erklärung abgibt.
- Die Auslobung (§ 657 BGB), also das öffentliche Versprechen einer Belohnung. Sie ist das deutsche Gegenstück zum englischen unilateral contract, aber rechtlich ebenfalls kein Vertrag.
- Einseitig verpflichtender Vertrag
- Ein Vertrag, der wie jeder Vertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt, aber nur für eine Partei eine Leistungspflicht begründet. Die andere Seite erhält etwas, ohne selbst etwas zu schulden. Gegenbegriff ist der gegenseitige (synallagmatische) Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung voneinander abhängen.
- Einseitiges Rechtsgeschäft
- Ein Rechtsgeschäft, das durch die Willenserklärung einer einzigen Person wirksam wird, ohne dass jemand zustimmen muss. Beispiele sind Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Vollmachtserteilung, Testament und Auslobung.
Was ist ein einseitiger Vertrag?
Ein Vertrag braucht immer mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Einen Vertrag, den nur eine Partei schließt, gibt es deshalb nicht. „Einseitig“ beschreibt beim Vertrag nicht das Zustandekommen, sondern die Pflichten: Nur eine Seite schuldet etwas.
Juristen ordnen Verträge nach ihren Pflichten in drei Gruppen. Einen Überblick über weitere Einteilungen finden Sie in unserem Beitrag zu den Vertragsarten.
| Art | Wer schuldet etwas? | Beispiele |
|---|---|---|
| Einseitig verpflichtender Vertrag | Nur eine Partei | Schenkung, Bürgschaft, Schuldversprechen |
| Unvollkommen zweiseitiger Vertrag | Grundsätzlich eine Partei, die andere nur im Einzelfall | Leihe, Auftrag, unentgeltliche Verwahrung |
| Gegenseitiger Vertrag | Beide, Leistung gegen Gegenleistung | Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag |
Beim unvollkommen zweiseitigen Vertrag entsteht die Pflicht der anderen Seite erst, wenn etwas Bestimmtes passiert. Wer einen Auftrag unentgeltlich ausführt (§ 662 BGB), kann zum Beispiel Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (§ 670 BGB). Diese Pflicht ist aber keine Gegenleistung für die Tätigkeit.
Einseitiger vs. zweiseitiger Vertrag
Im Geschäftsalltag sind fast alle Verträge gegenseitig: Ware gegen Geld, Software gegen Lizenzgebühr, Arbeit gegen Lohn. Der Unterschied zum einseitig verpflichtenden Vertrag zeigt sich vor allem, wenn etwas schiefgeht.
| Einseitig verpflichtender Vertrag | Gegenseitiger Vertrag | |
|---|---|---|
| Pflichten | Nur eine Partei schuldet eine Leistung | Beide Parteien, Leistung und Gegenleistung |
| Zustandekommen | Angebot und Annahme, oft stillschweigend | Angebot und Annahme |
| Zurückbehaltungsrecht | Entfällt, es gibt keine Gegenleistung | „Ich leiste erst, wenn du leistest“ (§ 320 BGB) |
| Rücktritt bei Pflichtverletzung | Die Regeln der §§ 323 ff. BGB gelten nur für gegenseitige Verträge | Möglich nach §§ 323 ff. BGB |
| Form | Häufig vorgeschrieben, um die verpflichtete Seite zu schützen | In der Regel formfrei |
| Beispiele | Schenkung, Bürgschaft, Schuldanerkenntnis | Kauf, Miete, Dienst- und Werkvertrag |
Hauptmerkmale eines einseitigen Vertrags
- Zwei Willenserklärungen. Auch der einseitige Vertrag braucht eine Annahme. Wer beschenkt wird, muss die Schenkung annehmen; ein Gläubiger muss die Bürgschaft annehmen.
- Nur eine Leistungspflicht. Der Schenker schuldet die Zuwendung, der Bürge das Einstehen für fremde Schulden. Die andere Seite schuldet nichts.
- Keine Gegenleistung nötig. Das deutsche Recht verlangt anders als das englische und US-amerikanische Recht keine consideration. Ein Versprechen ohne Gegenleistung ist bindend, wenn die Form stimmt.
- Annahme oft ohne Erklärung. Weil die begünstigte Seite nur Vorteile hat, wird ein Angebot häufig still angenommen. § 151 BGB lässt das zu, wenn eine Annahmeerklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Anbietende darauf verzichtet. Mehr dazu unter konkludentes Handeln.
- Formvorschriften schützen die verpflichtete Seite. Wer etwas verspricht, ohne etwas zurückzubekommen, soll gewarnt werden:
- Ein Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden (§ 518 Abs. 1 BGB). Der Formmangel wird geheilt, sobald die Schenkung vollzogen ist (§ 518 Abs. 2 BGB).
- Die Bürgschaftserklärung braucht die Schriftform (§ 766 BGB), eine E-Mail reicht nicht.
- Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis brauchen ebenfalls die Schriftform (§§ 780, 781 BGB).
- Für Kaufleute entfällt die Schriftform bei Bürgschaft, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, wenn das Geschäft zu ihrem Handelsgewerbe gehört (§ 350 HGB).
Ob ein formgerecht geschlossener Vertrag am Ende vor Gericht hält, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Diese erklärt unser Beitrag Was macht einen durchsetzbaren Vertrag aus?
Praxisbeispiele für einseitige Verträge
Einseitig verpflichtende Verträge:
- Schenkung (§ 516 BGB): Ein Unternehmen spendet Laptops an eine Schule. Nur das Unternehmen schuldet etwas.
- Bürgschaft (§ 765 BGB): Der Geschäftsführer bürgt gegenüber der Bank für den Kredit seiner GmbH. Der Bürge ist verpflichtet, die Bank nicht.
- Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB): Ein Kunde erkennt schriftlich an, einem Lieferanten 12.000 € zu schulden, um einen Streit über offene Rechnungen zu beenden.
- Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung: Nur eine Seite gibt vertrauliche Informationen preis, nur die andere verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Worauf es dabei ankommt, zeigt unser Beitrag Wie schreibt man ein NDA?
Unvollkommen zweiseitige Verträge:
- Leihe (§ 598 BGB): Ein Kollege überlässt Ihnen sein Auto kostenlos. Er muss es Ihnen überlassen, Sie müssen es zurückgeben, zahlen aber nichts dafür.
- Auftrag (§ 662 BGB): Ein Freund erledigt unentgeltlich einen Behördengang für Sie und kann seine Auslagen ersetzt verlangen.
Sonderfall Maklervertrag (§ 652 BGB): Der Makler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, tätig zu werden. Der Auftraggeber schuldet die Provision nur, wenn der Hauptvertrag durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers zustande kommt. Wer mehreren Maklern parallel sagt „Wer mir einen Käufer bringt, bekommt die Provision“, nutzt damit genau die Konstruktion, die im englischen Recht als unilateral contract gilt.
Kein einseitiger Vertrag nach deutschem Recht: die Versicherung. In englischsprachigen Lehrbüchern ist die Versicherungspolice das Standardbeispiel für einen unilateral contract. Nach deutschem Recht ist der Versicherungsvertrag dagegen gegenseitig: Der Versicherer trägt das Risiko, und der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Prämie zu zahlen (§ 1 VVG). Zahlt er nicht, drohen Kündigung und Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherungen sind außerdem aleatorische Verträge, weil vom Zufall abhängt, ob der Versicherer je leisten muss.
Die Auslobung: Belohnung für eine Handlung (§ 657 BGB)
Das, was im englischen Recht unilateral contract heißt, ein Versprechen an jeden, der eine bestimmte Handlung vornimmt, regelt das BGB als Auslobung. Sie ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und kein Vertrag.
„Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.“ (§ 657 BGB)
Was daraus folgt:
- Öffentliche Bekanntmachung. Ein Aushang „500 € für die Rückgabe meines Hundes“, eine Anzeige oder ein Post in sozialen Netzwerken genügt. Wer einer bestimmten Person eine Prämie verspricht, macht dagegen ein Vertragsangebot.
- Keine Annahme, keine Kenntnis nötig. Wer den Hund zurückbringt, bekommt die Belohnung, auch wenn er den Aushang nie gesehen hat. Hier unterscheidet sich das deutsche Recht vom Common Law, wo Gerichte in der Regel verlangen, dass der Handelnde das Angebot kannte (etwa im australischen Fall R v Clarke, 1927).
- Widerruf bis zur Handlung. Die Auslobung kann widerrufen werden, bis jemand die Handlung vorgenommen hat, und zwar auf demselben Weg, auf dem sie bekannt gemacht wurde, oder durch besondere Mitteilung (§ 658 Abs. 1 BGB). Wer eine Frist setzt, verzichtet im Zweifel auf den Widerruf (§ 658 Abs. 2 BGB).
- Mehrere Personen. Haben mehrere die Handlung vorgenommen, bekommt die Belohnung, wer es zuerst getan hat. Bei gleichzeitiger Vornahme wird geteilt (§ 659 BGB).
- Preisausschreiben. Wettbewerbe, bei denen die beste Leistung prämiert wird, sind ein Sonderfall der Auslobung und nur gültig, wenn die Bekanntmachung eine Frist für die Bewerbung nennt (§ 661 BGB).
In Österreich regelt § 860 ABGB die Auslobung: Sie wird mit der öffentlichen Bekanntmachung verbindlich, Preisausschreiben brauchen ebenfalls eine Frist, und Widerruf sowie mehrere Bewerber sind in §§ 860a und 860b ABGB geregelt. In der Schweiz finden sich die Regeln in Art. 8 OR.
Wie funktionieren einseitige Verträge?
Ein Beispiel aus dem Immobilienbereich zeigt, wie dieselbe wirtschaftliche Idee je nach Gestaltung unterschiedlich behandelt wird. Ein Bauträger sucht dringend Grundstücke in einem bestimmten Bezirk und veröffentlicht online:
„Wir zahlen eine einmalige Prämie von 25.000 € an die erste Person, die uns schriftlich einen Eigentümer von mindestens 5 zusammenhängenden Hektar Land im Bezirk X vermittelt, dessen Grundstück wir infolge dieser Vermittlung erwerben. Dieses Angebot gilt bis zum 31. Dezember 2026.“
Schritt 1: Das Versprechen wird bekannt gemacht
Weil sich das Angebot öffentlich an jeden richtet, handelt es sich um eine Auslobung. Der Bauträger ist an sein Versprechen gebunden, ohne dass jemand unterschreiben muss. Da er eine Frist gesetzt hat, kann er es im Zweifel bis zum 31. Dezember 2026 nicht widerrufen (§ 658 Abs. 2 BGB).
Schritt 2: Niemand muss handeln
Wer die Anzeige sieht, ist zu nichts verpflichtet. Niemand schuldet dem Bauträger Suche oder Vermittlung.
Schritt 3: Jemand nimmt die Handlung vor
Eine Leserin kennt eine Eigentümerin mit passendem Grundstück und stellt den Kontakt schriftlich her. Einige Wochen später kauft der Bauträger das Land.
Schritt 4: Der Anspruch entsteht
Mit dem Erwerb ist der Erfolg eingetreten, die Leserin hat Anspruch auf 25.000 €. Weigert sich der Bauträger, kann sie den Anspruch einklagen.
Hätte der Bauträger dasselbe Angebot nur einem bestimmten Makler gemacht, läge keine Auslobung vor, sondern ein Maklervertrag nach § 652 BGB. Auch dann wäre der Makler nicht zur Suche verpflichtet, der Provisionsanspruch hinge aber vom Vertrag und vom Erfolg ab. Bei Maklerverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ist zudem die Textform vorgeschrieben (§ 656a BGB).
Der „unilateral contract“ im englischen und US-Recht
In englischsprachigen Verträgen und Rechtstexten begegnen Sie dem Begriff unilateral contract. Gemeint ist ein Versprechen, das durch eine Handlung angenommen wird, nicht durch ein Gegenversprechen: „Wer meinen Hund findet, bekommt 500 Dollar.“ Weil das englische Recht für jeden Vertrag eine Gegenleistung (consideration) verlangt, gilt dort die Handlung als Annahme und Gegenleistung zugleich.
Der bekannteste Fall ist Carlill v Carbolic Smoke Ball Co aus dem Jahr 1893. Das Unternehmen versprach in einer Anzeige 100 Pfund an jeden, der seinen Rauchball wie vorgeschrieben benutzt und trotzdem an Grippe erkrankt. Louisa Carlill tat genau das, erkrankte und klagte erfolgreich. Der englische Court of Appeal entschied, dass eine Anzeige ein verbindliches Angebot an jedermann sein kann und dass die Handlung die Annahme ist, ohne dass sie dem Unternehmen vorher Bescheid geben musste.

Quelle: Wikipedia
Für den Widerruf haben beide Rechtsordnungen eigene Regeln entwickelt. In den USA entsteht nach § 45 des Restatement (Second) of Contracts ein unwiderruflicher Optionsvertrag, sobald der Empfänger mit der Leistung beginnt. In England entschied der Court of Appeal in Daulia Ltd v Four Millbank Nominees Ltd (1978), dass der Anbietende die begonnene Leistung nicht mehr verhindern darf. Im deutschen Recht stellt sich die Frage so nicht: Bei der Auslobung gilt § 658 BGB, beim Vertragsangebot die Bindung nach § 145 BGB.
Für deutsche Unternehmen heißt das: Ein unilateral contract in einem englischsprachigen Vertrag ist nicht automatisch ein „einseitiger Vertrag“ im Sinne des BGB. Was gilt, hängt vom anwendbaren Recht ab, das der Vertrag festlegt.
Was passiert bei Vertragsbruch eines einseitigen Vertrags?
Beim einseitig verpflichtenden Vertrag kann nur die verpflichtete Seite eine Pflicht verletzen, denn nur sie schuldet etwas. Die andere Seite hat dann die allgemeinen Rechte aus dem Schuldrecht:
- Erfüllung: Sie kann auf die versprochene Leistung klagen, etwa auf Zahlung aus der Bürgschaft oder aus dem Schuldanerkenntnis.
- Verzugszinsen und Verzugsschaden, wenn die Leistung trotz Fälligkeit und Mahnung ausbleibt (§§ 280, 286, 288 BGB).
- Schadensersatz, wenn die Pflichtverletzung einen weiteren Schaden verursacht (§ 280 BGB).
Einen Rücktritt nach §§ 323 ff. BGB gibt es nicht, weil er auf den Austausch von Leistung und Gegenleistung zugeschnitten ist. Dafür kennt das Gesetz Sonderregeln zum Schutz der verpflichteten Seite. Ein Schenker kann das Geschenk zurückfordern, wenn er selbst verarmt (§ 528 BGB), oder die Schenkung bei grobem Undank widerrufen (§ 530 BGB). Ein Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger zuerst gegen den Hauptschuldner vollstreckt (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB), es sei denn, er hat sich selbstschuldnerisch verbürgt (§ 773 BGB) oder ist Kaufmann und die Bürgschaft ist für ihn ein Handelsgeschäft (§ 349 HGB). In der Praxis verlangen Banken fast immer die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Bei der Auslobung schuldet der Auslobende die Belohnung, sobald die Handlung vorgenommen ist. Zahlt er nicht, kann der Berechtigte sie einklagen. Allgemeines zu Pflichtverletzungen und ihren Folgen finden Sie in unserem Beitrag zum Vertragsbruch.
Kann man ein einseitiges Angebot nachträglich ändern?
Es kommt darauf an, was gemeint ist:
- Auslobung: Sie kann geändert oder widerrufen werden, solange noch niemand die Handlung vorgenommen hat, und nur auf demselben Weg, auf dem sie bekannt gemacht wurde (§ 658 BGB). Wer eine Frist genannt hat, ist im Zweifel bis zu deren Ablauf gebunden.
- Vertragsangebot: Wer einem anderen einen Vertrag anbietet, ist daran gebunden, bis die Annahmefrist abgelaufen ist (§§ 145, 147, 148 BGB). Ausgenommen sind Angebote, die ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet sind.
- Bestehender Vertrag: Ein geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Seiten geändert werden. Einseitige Änderungen sind nur möglich, wenn der Vertrag sie vorsieht, etwa über ein Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) oder eine Preisanpassungsklausel. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind solche Änderungsvorbehalte nur in engen Grenzen wirksam (§§ 307, 308 Nr. 4 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass Banken ihre AGB nicht einfach dadurch ändern dürfen, dass Schweigen der Kunden als Zustimmung gilt (Az. XI ZR 26/20).
Damit später niemand streitet, welche Fassung gilt, sollten Änderungen schriftlich festgehalten und beim ursprünglichen Vertrag abgelegt werden. In fynk hängen Nachträge und Anlagen als verknüpfte Dateien direkt am Vertrag, den sie ändern.
Was ist ein impliziter einseitiger Vertrag?
Den Begriff „impliziter einseitiger Vertrag“ (implied unilateral contract) kennt das deutsche Recht nicht. Vergleichbare Fälle löst es auf zwei Wegen:
- Konkludentes Verhalten: Verträge und Willenserklärungen müssen nicht ausdrücklich erklärt werden. Sie können sich aus dem Verhalten ergeben, etwa wenn jemand eine angebotene Leistung einfach in Anspruch nimmt.
- Betriebliche Übung: Zahlt ein Arbeitgeber eine freiwillige Leistung wie Weihnachtsgeld wiederholt und ohne Vorbehalt, dürfen die Beschäftigten darauf vertrauen, dass er das auch künftig tut. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsteht so bei jährlichen Gratifikationen in der Regel nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung ein Anspruch. Wer das vermeiden will, muss die Leistung bei jeder Zahlung klar als freiwillig kennzeichnen.
Einseitige Rechtsgeschäfte im Vertragsalltag
Die meisten einseitigen Erklärungen, mit denen Unternehmen täglich zu tun haben, sind keine Verträge, sondern einseitige Rechtsgeschäfte, die einen bestehenden Vertrag gestalten:
| Erklärung | Wirkung | Vorschrift |
|---|---|---|
| Kündigung | Beendet einen Dauervertrag für die Zukunft | z. B. § 314, § 542, § 620 BGB |
| Rücktritt | Wandelt den Vertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis um | § 349 BGB |
| Anfechtung | Vernichtet eine Willenserklärung rückwirkend | §§ 142, 143 BGB |
| Vollmacht | Ermächtigt eine Person, im Namen eines anderen zu handeln | § 167 BGB |
Drei Regeln sollten Sie dabei kennen:
- Zugang entscheidet. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 BGB). Wer die Frist wahren muss, sollte den Zugang beweisen können.
- Vollmacht vorlegen. Kündigt ein Bevollmächtigter ohne Vollmachtsurkunde im Original, kann der Empfänger die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB). Das betrifft zum Beispiel Mitarbeiter ohne Prokura oder eingetragene Vertretungsmacht.
- Keine Bedingung. Gestaltungserklärungen wie die Kündigung vertragen grundsätzlich keine Bedingung, weil der Empfänger wissen muss, woran er ist.
Kündigungsfristen verpasst man selten aus Unwissen, sondern weil niemand rechtzeitig daran denkt. In fynk sehen Sie Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen aller Verträge im Vertragskalender und werden vor jeder Frist erinnert.
Lass dich von keiner Vertragsfrist überraschen.
FAQs
Ein Vertrag, bei dem nur eine Seite etwas schuldet. Beide Parteien müssen zustimmen, aber nur eine ist zu einer Leistung verpflichtet. Klassische Beispiele sind die Schenkung, bei der nur der Schenker etwas gibt, und die Bürgschaft, bei der nur der Bürge für fremde Schulden einsteht.
Ein einseitiger Vertrag braucht zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, verpflichtet aber nur eine Seite. Ein einseitiges Rechtsgeschäft wird durch die Erklärung einer einzigen Person wirksam, ohne dass jemand zustimmen muss. Beispiele für einseitige Rechtsgeschäfte sind Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Testament und Auslobung.
Vor allem die Schenkung (§ 516 BGB), die Bürgschaft (§ 765 BGB), das Schuldversprechen (§ 780 BGB) und das Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB). Leihe, Auftrag und unentgeltliche Verwahrung gelten als unvollkommen zweiseitig, weil die andere Seite im Einzelfall auch Pflichten haben kann, etwa zur Rückgabe oder zum Ersatz von Aufwendungen.
Ja, wenn er wirksam zustande gekommen ist. Das deutsche Recht verlangt keine Gegenleistung. Häufig schreibt das Gesetz aber eine Form vor, um die verpflichtete Seite zu warnen: Ein Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden, eine Bürgschaft braucht die Schriftform. Ohne die vorgeschriebene Form ist das Versprechen in der Regel nichtig.
Nein. Die Auslobung nach § 657 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Wer öffentlich eine Belohnung für eine Handlung verspricht, muss sie an denjenigen zahlen, der die Handlung vornimmt, auch wenn dieser die Auslobung nicht kannte. Eine Annahme ist nicht nötig. Die Auslobung entspricht am ehesten dem englischen unilateral contract.
Nach deutschem Recht nein. Der Versicherungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, weil der Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie verpflichtet ist (§ 1 VVG). Im englischen und US-amerikanischen Recht gilt die Versicherung dagegen oft als Lehrbuchbeispiel für einen unilateral contract.
Grundsätzlich nicht. Ein geschlossener Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Seiten geändert werden. Eine einseitige Änderung ist nur möglich, wenn der Vertrag sie ausdrücklich vorsieht, etwa durch ein Leistungsbestimmungsrecht oder eine Preisanpassungsklausel. In AGB sind solche Klauseln nur in engen Grenzen wirksam.
Der englische Begriff unilateral contract meint ein Versprechen, das durch eine Handlung angenommen wird, etwa eine Belohnung für einen gefundenen Hund. Im deutschen Recht entspricht das eher der Auslobung. Für den einseitig verpflichtenden Vertrag des BGB gibt es im Englischen keinen festen Begriff.
Bitte beachten Sie, dass keiner der Inhalte in unserem Blog als Rechtsberatung angesehen werden sollte. Wir verstehen die Komplexitäten und Feinheiten rechtlicher Angelegenheiten und so sehr wir uns auch bemühen, unsere Informationen genau und nützlich zu gestalten, können diese nicht den individuellen Rat eines qualifizierten Rechtsanwalts ersetzen.
Erhalte regelmäßig wertvolle Inhalte rund um Vertragsmanagement
Weniger Zeit mit Verträgen. Mehr Zeit für dein Unternehmen.
Verträge so verwalten, wie es sein sollte: schnell, klar und zu deinen Bedingungen.
Kein aufwendiges Setup
In Tagen statt Monaten live
Kein Lock-in
Jederzeit vollständiger Export
Keine versteckten Kosten
Signaturen inklusive, keine Umschlaggebühr



