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Einseitiger Vertrag: Bedeutung und Beispiele im BGB

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Rezvan Golestaneh

Aktualisiert · Veröffentlicht · 13 Minuten Lesezeit

Einseitiger Vertrag: Bedeutung und Beispiele im BGB
Ein einseitiger Vertrag ist im deutschen Recht ein Vertrag, bei dem nur eine Seite etwas schuldet, etwa bei Schenkung oder Bürgschaft. Dieser Leitfaden erklärt den Unterschied zum gegenseitigen Vertrag, zum einseitigen Rechtsgeschäft wie der Kündigung und zur Auslobung nach § 657 BGB, zeigt Beispiele aus dem Geschäftsalltag und erklärt, warum der englische Begriff „unilateral contract“ etwas anderes meint.
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