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Satzung Vorlage für Einpersonengesellschaften

Satzung

(Einpersonengesellschaft)

Firma der Gesellschaft

Die Firma der Gesellschaft lautet: Firmenname (Name)


Sitz der Gesellschaft

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Firmenname (Adresse (einzeilig)).


Dauer der Gesellschaft. Geschäftsjahr

Die Dauer der Gesellschaft ist Dauer der Gesellschaft.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.


Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Produktkategorien.

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen.

Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten.


Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Stammkapitalbetrag.

Einzige Gesellschafterin ist Name der Alleingesellschafterin mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von Geschäftsanteil.

Der Geschäftsanteil ist in voller Höhe eingezahlt.

Der Gesellschafter kann durch Beschlussfassung mehrere voll eingezahlte Geschäftsanteile zusammenlegen.


Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden.

Die Geschäftsführer sind an Gesetz und Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsordnung, die jeweils aktuelle Name der Zeichnungsrichtlinie der Name der Unternehmensgruppe, sowie die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden. Sie haben die Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.


Vertretung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des Gesetzesparagraf erteilen. Ebenso kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis auch dann erteilt werden, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind.

Vorstehende Regelungen gelten im Fall der Liquidation auch für die Liquidatoren.


Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Veröffentlichungsorgan.


Wettbewerbsverbot

Die Gesellschafter (nicht jedoch die Geschäftsführer) sind von jedwedem Wettbewerbsverbot befreit und schulden hierfür keine Vergütung.


Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellt, dass die Satzung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Gesellschaftern Gewollten am nächsten kommt; gleiches gilt im Fall einer Lücke.

Beglaubigungsklausel: Ort, Datum, Notar

Ausständig

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