Beschluss: Heilung von Mängeln des Unternehmensgegenstandes
Firmenname: Firma (Name)
Firmenadresse: Firma (Adresse (einzeilig))
Datum: Datum des Umlaufbeschlusses
Ausgegeben von: Geschäftsführer oder zuständige Person
Präambel.
Gemäß § 76 GmbHG sind die Gesellschafter der Firma (Name) aufgefordert, über die Heilung von Mängeln im Unternehmensgegenstand zu beschließen. Dieser Umlaufbeschluss wird unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sowie der Satzung der Gesellschaft gefasst.
Die Gesellschafter müssen einstimmig zustimmen, um die festgestellten Mängel des Unternehmensgegenstandes zu beheben, wie im Folgenden beschrieben.
Grund des Beschlusses.
[Beschreiben Sie kurz den Mangel im Unternehmensgegenstand, der geheilt werden muss.]
Vorgeschlagener Beschluss:
Die Gesellschafter der Firma (Name) beschließen wie folgt:
Die Heilung des festgestellten Mangels im Unternehmensgegenstand, wie oben dargelegt.
[Fügen Sie gegebenenfalls weitere vorgeschlagene Maßnahmen hinzu.]
Abstimmung und Unterschriften
Dieser Beschluss erfordert die einstimmige Zustimmung aller Gesellschafter.
Die Gesellschafter werden gebeten, ihre Stimme bis spätestens Datum durch elektronische Abstimmung abzugeben, wobei die Abstimmblöcke im Dokument verwendet werden.
Bitte markieren Sie Ihre Wahl durch Auswahl einer der folgenden Optionen und unterzeichnen Sie entsprechend:
Ja – Ich stimme dem Beschluss zur Heilung der Mängel im Unternehmensgegenstand zu.
Nein – Ich lehne den Beschluss zur Heilung der Mängel im Unternehmensgegenstand ab.
AbstimmungGesellschafter 1
Gesellschafter 2
Gesellschafter 3
















