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Leitfaden zu Umlaufbeschlüssen für GmbHs mit Vorlagen

Es gibt Situationen, in denen die Anteilseigner eines Unternehmens wichtige Entscheidungen treffen müssen, ohne Zeit zu verlieren. Wichtige Beschlüsse werden üblicherweise auf der jährlichen Hauptversammlung gefasst. Ein Umlaufbeschluss bietet jedoch eine Abkürzung:Er ermöglicht es den Anteilseignern, Beschlüsse aus der Ferne zu fassen, ohne dass eine formelle Versammlung notwendig ist. In diesem Leitfaden erläutern wir, was ein Umlaufbeschluss ist, warum er nützlich ist, und wie er umgesetzt wird. Außerdem geben wir praktische Tipps und stellen nützliche Vorlagen bereit, um Ihnen das Leben zu erleichtern. Los geht’s!

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Was ist ein Umlaufbeschluss?

Ein Umlaufbeschluss ist ein Entscheidungsprozess, der es den Gesellschaftern eines Unternehmens ermöglicht, rechtlich bindende Entscheidungen schriftlich zu treffen, ohne persönlich an der Gesellschafterversammlung teilnehmen zu müssen. Als Abstimmungsmethode in Deutschland und Österreich weit verbreitet, kann der Umlaufbeschluss für eine Vielzahl von Vorschlägen genutzt werden, wie z. B. Genehmigung des Jahresabschlusses, Kauf von Vermögenswerten und sogar für Entscheidungen zu speziellen Verträgen. § 34 GmbHG in Österreich und § 48 GmbHG in Deutschland regeln die Umlaufbeschlüsse und geben die Leitlinien vor, wie sie durchgeführt werden sollten. Laut beiden Vorschriften gibt es drei wichtige Dinge, die bei der Nutzung von Umlaufbeschlüssen zu beachten sind:

  1. Alle müssen dem Umlaufbeschluss zustimmen: Bevor ein Beschluss per Umlaufbeschluss gefasst werden kann, müssen alle Gesellschafter, auch nicht stimmberechtigte, dem Umlaufbeschluss als Abstimmungsmethode zustimmen. Wichtig ist, dass diese Zustimmung schriftlich erfolgt. Dabei bezieht sich die Zustimmung lediglich auf die Nutzung des Umlaufbeschlusses als Abstimmungsmethode und nicht auf die Zustimmung zu einem konkreten Vorschlag.

Wichtig: Im Falle einer einstimmigen Abstimmung per Umlaufbeschluss kann der Prozess blockiert werden, wenn nur ein Gesellschafter sich weigert, seine schriftliche Zustimmung zur Methode zu geben. Eine Abstimmung durch Mehrheitsentscheidung ist dann nicht möglich.

  1. Abstimmungen müssen schriftlich erfolgen: Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass stimmberechtigte Gesellschafter ihre Stimmen schriftlich abgeben müssen, in der Regel innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z. B. eine Woche). Nur stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht, über einen Vorschlag abzustimmen.

  2. Die Abstimmungsmechanismen können unterschiedlich sein: Abhängig vom Thema, über das abgestimmt wird, können die Mechanismen der Abstimmung variieren. In einigen Fällen bestimmen neben der Satzung des Unternehmens auch gesetzliche Vorschriften den Ablauf der Abstimmung. Zum Beispiel schreibt das GmbHG in Deutschland vor, dass ein Beschluss bei Änderungen der Satzung oder der Behebung von Mängeln durch Beschluss der Gesellschafter einstimmig gefasst werden muss.

    Hier sind einige der gängigen Abstimmungsmechanismen in Unternehmen:

    3.1. Einstimmige Abstimmung: Eine Entscheidung wird nur dann genehmigt, wenn alle stimmberechtigten Personen vollständig zustimmen, was bedeutet, dass 100 % der Teilnehmer für den Beschluss stimmen müssen, damit dieser verabschiedet wird. Selbst eine Gegenstimme oder Enthaltung kann die Entscheidung blockieren. Dies ist in der Regel bei Entscheidungen von großer Bedeutung erforderlich. Bei einer einstimmigen Abstimmung per Umlaufbeschluss haben nur die stimmberechtigten Gesellschafter das Recht zur Teilnahme.

    3.2. Mehrheitsabstimmung: Eine Entscheidung wird genehmigt, wenn sie mehr als die Hälfte (50 % + 1) der abgegebenen Stimmen erhält.

    3.3. Qualifizierte Mehrheit: Eine höhere Schwelle als die einfache Mehrheit, häufig 66,7 % (zwei Drittel) oder 75 % der Stimmen.

    3.4. Gewichtete Abstimmung: Stimmen werden basierend auf bestimmten Kriterien gewichtet, z. B. der Anzahl der von einem Gesellschafter gehaltenen Anteile. Dies wird oft in Unternehmenskontexten verwendet, in denen die Stimmrechte proportional zum Besitzanteil sind. Beispiel: Ein Gesellschafter, der 60 % der Anteile eines Unternehmens besitzt, hat 60 % der Stimmrechte.

🧠 Wussten Sie schon? Laut GmbHG in Österreich wird im Falle einer schriftlichen Abstimmung die erforderliche Mehrheit nicht anhand der abgegebenen Stimmen, sondern anhand der Gesamtzahl der den Gesellschaftern zustehenden Stimmen berechnet.

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Vorteile von Umlaufbeschlüssen

Zeitersparnis: Umlaufbeschlüsse sparen wertvolle Zeit und reduzieren Kosten, da Gesellschafter nicht persönlich anwesend sein müssen. Zudem ist es nicht notwendig, dass die Abstimmung gleichzeitig erfolgt – eine gesetzte Frist reicht aus.

Flexibilität bei den Abstimmungsmethoden: Die Regeln für Umlaufbeschlüsse fordern lediglich, dass die Stimmen schriftlich abgegeben werden. Diese können elektronisch per E-Mail, Textnachricht, WhatsApp oder über eine Plattform wie fynk erfolgen, die elektronische Abstimmungen und Dokumentenunterzeichnungen ermöglicht.

Schnellere Entscheidungsfindung: Umlaufbeschlüsse haben in der Regel eine Frist für den Abstimmungsprozess. Da die Entscheidung durch Abstimmung aus der Ferne getroffen wird, besteht wenig Bedarf an persönlichen Verhandlungen.

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Wann werden Umlaufbeschlüsse genutzt?

Ein Umlaufbeschluss kann eine Alternative zu einer ordentlichen Hauptversammlung sein. Inwieweit er genutzt werden kann, hängt stark vom Gesellschaftsvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. In der Regel eignen sich Umlaufbeschlüsse für Angelegenheiten, die effizient und ohne große Verzögerung behandelt werden müssen.

Die häufigsten Anwendungsfälle von Umlaufbeschlüssen sind:

Umlaufbeschluss zur Genehmigung des Jahresabschlusses

Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses

Umlaufbeschluss zur Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern

Umlaufbeschluss zum Abschluss eines Vertrages

Umlaufbeschluss zur Auflösung einer GmbH

Umlaufbeschluss zur Bestellung von Liquidatoren

Umlaufbeschluss zur Verweigerung von Auskunfts- oder Einsichtsrechten

Umlaufbeschluss zur Behebung von Mängeln im Unternehmenszweck

Umlaufbeschluss zur Kreditaufnahme durch das Unternehmen

Umlaufbeschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten

Umlaufbeschluss zum Erwerb von Vermögenswerten

Wer kann einen Umlaufbeschluss einleiten?

Es ist ausschließlich Gesellschaftern oder deren Vertretern möglich, einen Umlaufbeschluss zu initiieren, auch wenn sie bei bestimmten Themen ein Stimmrechtslimit haben. Andere Personen können jedoch ebenfalls einen Umlaufbeschluss vorschlagen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. In diesem Fall könnte beispielsweise ein Geschäftsführer den Antrag auf einen Umlaufbeschluss einbringen.

Wie oben erwähnt, ist ein Umlaufbeschluss nur möglich, wenn:

  1. Die Satzung des Unternehmens solche Beschlüsse in schriftlicher Form zulässt.
  2. Alle Gesellschafter, auch solche ohne Stimmrechte, den Beschlüssen außerhalb einer Gesellschafterversammlung zustimmen.

Wie viele Beschlüsse können in einem Umlaufbeschluss behandelt werden?

Sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind, können mehrere Beschlüsse in einem einzigen Umlaufbeschluss kombiniert werden:

  1. Die Themen sind eng miteinander verbunden: Zum Beispiel können Entscheidungen über finanzielle Genehmigungen, Projektfinanzierungen oder die Ernennung von Direktoren, die logisch miteinander verknüpft sind, zusammengefasst werden.
  2. Klarheit und Eindeutigkeit: Jedes Thema muss klar definiert und unterscheidbar sein, und es darf keine Unklarheiten hinsichtlich der einzelnen Themen geben.

Wie schlägt man einen Umlaufbeschluss vor?

Schritt 1: Einen Antrag (Vorschlag) schreiben

Anträge für Umlaufbeschlüsse sind oft kurze, prägnante Dokumente, die in klarer Sprache verfasst sind. Der erste Schritt ist, die Satzung und die Geschäftsordnung des Unternehmens zu konsultieren, um mögliche Einschränkungen, Sonderbedingungen oder Verfahren für Beschlüsse außerhalb von Versammlungen zu prüfen. Beispielsweise könnte in der Satzung festgelegt sein, dass bestimmte Beschlüsse nur auf einer Gesellschafterversammlung getroffen werden können.

So können Sie einen Vorschlag für einen Umlaufbeschluss schreiben:

1. Einleitung

Beginnen Sie mit dem Namen des Unternehmens, der Adresse und dem Datum oben auf der Seite. Geben Sie eine kurze Einführung in die Angelegenheit sowie die geltenden Gesetze und Vorschriften. Beispiel:

„Gemäß [Artikel X der Satzung] des Unternehmens [XY] und § 48 GmbHG wird der folgende Beschluss zur Annahme im Wege eines Umlaufbeschlusses vorgeschlagen.“

2. Beschlusstext

Formulieren Sie die Entscheidung klar und präzise. Beginnen Sie mit: “Es wird hiermit beschlossen, dass:” und beschreiben Sie die zu genehmigende Maßnahme. Der Vorschlag sollte so formuliert sein, dass die Gesellschafter ihre Stimmen einfach mit “Ja” oder “Nein” abgeben können.

✅ Gutes Beispiel:

“Es wird hiermit beschlossen, dass der Kauf von 100 Bürostühlen von Lieferant XYZ zum Gesamtpreis von 5.000 € genehmigt wird. [Name], [Position], wird ermächtigt, den Kaufvertrag im Namen von [Unternehmensname] zu unterzeichnen.”

❌ Schlechtes Beispiel:

“Es wird hiermit beschlossen, dass der notwendige Kauf für das Büro genehmigt wird. [Name], [Position], wird ermächtigt, den Vertrag fortzusetzen.”

3. Abstimmungs- und Unterschriftsfelder hinzufügen

Fügen Sie Optionen für die Abstimmung, die Namen der Gesellschafter, deren Anteile, Unterschrift und Datum hinzu.

Beispiel:

“Genehmigt

Nicht genehmigt

Name: ____________________________

Unterschrift: _______________________

Datum: ____________________________”

💡Tipp: Mit einer Plattform wie fynk können Sie Umlaufbeschlüsse effizient verwalten, ohne das Dokument manuell weitergeben oder einzeln abstimmen zu müssen.

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Schritt 2: Frist setzen

Setzen Sie eine Frist für den Abstimmungsprozess, üblicherweise mindestens eine Woche nach Einleitung des Prozesses. Eine klare Frist hilft, Situationen zu vermeiden, in denen der Beschluss aufgrund von Verzögerungen, Missverständnissen oder Streitigkeiten ungültig wird. Es wird empfohlen, die Frist entweder im Gesellschaftervertrag oder im Beschluss selbst festzulegen, z. B.:

“Dieser Beschluss ist nur gültig, wenn er bis zum [Datum] unterzeichnet und zurückgesendet wird.”

Schritt 3: Vorschlag an Gesellschafter versenden

Sobald der Antrag fertig ist, wird er an die Gesellschafter verteilt. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Der Beschluss wird nacheinander von einem Gesellschafter zum nächsten weitergereicht, um abzustimmen und zu unterzeichnen.
  2. Die Stimmen aller Gesellschafter werden gleichzeitig gesammelt (eine praktischere Option).

Schritt 4: Ergebnis bekannt geben und Dokumente archivieren

Nach Abschluss der Abstimmung teilen Sie allen Gesellschaftern das Endergebnis mit und stellen ihnen eine Kopie der Quittung zur Verfügung. Stellen Sie sicher, dass die Beschlussdokumente sicher in einem zentralen Archiv für die zukünftige Referenz aufbewahrt werden.

Digitale Umlaufbeschlüsse mit fynk + Vorlagen

Umlaufbeschlüsse sind eine hervorragende Möglichkeit, Zeit zu sparen – und der Prozess kann durch digitale Lösungen noch effizienter gestaltet werden. Während E-Mails und Textnachrichten einfach erscheinen, kann die Verwaltung von Antworten und die Speicherung der Abstimmungen mühsam sein. Eine spezielle Plattform wie fynk vereinfacht die Verwaltung von Umlaufbeschlüssen durch Funktionen wie:

✅ Zugriffsbeschränkungen für sensible Beschlüsse.

✅ Integrierte Abstimmungs- und Unterschriftsfelder.

✅ Detaillierte Protokolle zu Zugriff und Aktivitäten.

✅ Fristsetzungen für den Abschluss von Beschlüssen.

✅ Automatische Benachrichtigungen und Erinnerungen für ausstehende Stimmen.

✅ Sichere externe Freigabe von Dokumenten.

Anpassbare Vorlagen für verschiedene Beschlussarten.

✅ Ein zentrales, sicheres Archiv für die Speicherung von Beschlüssen.

Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) für erhöhte Sicherheit und Compliance.

Mit fynk können Sie Ihren Beschlussvorschlag von Grund auf erstellen oder vorgefertigte Vorlagen verwenden. Gesellschafter können digital abstimmen und unterschreiben, und Sie erhalten Benachrichtigungen bei jeder Einsendung. Dies beschleunigt nicht nur den Prozess, sondern sorgt auch für Einhaltung der Vorschriften und effiziente Dokumentation.

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FAQs

Was passiert, wenn jemand nicht abstimmt?
Wenn jemand nicht abstimmt, bedeutet dies in der Regel, dass er sich der Entscheidung enthält. Je nach Regeln des Unternehmens oder den spezifischen Anforderungen des Beschlusses kann dies entweder als Ablehnung gewertet oder bei der Endzählung ignoriert werden.
Sind Umlaufbeschlüsse rechtlich bindend?
Ja, Umlaufbeschlüsse sind rechtlich bindend, sofern sie den im Gesellschaftsvertrag und den geltenden Gesetzen festgelegten Verfahren folgen. Sie haben das gleiche Gewicht wie Beschlüsse, die in einer formellen Sitzung gefasst werden.
Können Umlaufbeschlüsse nachträglich geändert werden?
Ja, Umlaufbeschlüsse können geändert werden, jedoch erfordert dies in der Regel die Zustimmung aller beteiligten Parteien. Werden nachträgliche Änderungen vorgenommen, sollte der aktualisierte Beschluss erneut zur Unterschrift vorgelegt werden.
Was passiert, wenn die Frist zur Abstimmung verpasst wird?
Wird die Abstimmungsfrist verpasst, könnte der Beschluss als ungültig angesehen werden, es sei denn, alle Gesellschafter stimmen einer Fristverlängerung zu. Daher ist es wichtig, klare Fristen zu setzen.
Können Umlaufbeschlüsse für jede Art von Entscheidung genutzt werden?
Nein, Umlaufbeschlüsse sind in der Regel auf Angelegenheiten beschränkt, die ohne eine Versammlung gelöst werden können, wie Routineentscheidungen oder dringende Angelegenheiten, die einer schnellen Genehmigung bedürfen. Einige Gesellschaftsverträge können ihre Nutzung einschränken.
Können digitale Signaturen für Umlaufbeschlüsse verwendet werden?
Ja, digitale Signaturen sind für Umlaufbeschlüsse in der Regel zulässig, sofern sie den geltenden Gesetzen und den internen Richtlinien oder dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass keiner der Inhalte in unserem Blog als Rechtsberatung angesehen werden sollte. Wir verstehen die Komplexitäten und Feinheiten rechtlicher Angelegenheiten und so sehr wir uns auch bemühen, unsere Informationen genau und nützlich zu gestalten, können diese nicht den individuellen Rat eines qualifizierten Rechtsanwalts ersetzen.

Tags: #Umlaufbeschluss#Vertragsmanagement
Veröffentlicht:
Autor: Portrait
Rezvan Golestaneh

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