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Rechtsgültigkeit von Elektronischen Signaturen

14 Minuten Lesezeit

Elektronische Signaturen sind in den meisten Ländern weltweit weit verbreitet akzeptiert, zulässig und rechtlich bindend. Es gibt jedoch möglicherweise leichte Unterschiede in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen jedes Landes. In diesem Leitfaden werden wir diese Gesetze erkunden, von eIDAS in der EU bis hin zu ESIGN und UETA in den Vereinigten Staaten, um den rechtlichen Status von eSignaturen zu verstehen. Wir werden auch untersuchen, was passiert, wenn ein Konflikt entsteht, ob man international einen Vertrag elektronisch unterzeichnen kann und wann dies nicht möglich ist. Wenn Sie also das nächste Mal Ihre Verträge elektronisch und sicher unterzeichnen möchten, lassen Sie uns alle diese Feinheiten durchgehen.

Sind Elektronische Signaturen Rechtlich Bindend?

Ja, Elektronische Signaturen sind weltweit weitgehend anerkannt, akzeptabel und durchsetzbar. Einige Länder verlangen möglicherweise nur eine spezielle Art von eSignature, um sie als rechtlich bindend anzuerkennen.

🧠 Wussten Sie schon? Das Emoji “👍” wird in Kanada als gültige elektronische Signatur anerkannt?

Rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen in der EU 🇪🇺

👩🏻‍⚖️ Verordnung: eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 + eIDAS 2.0

🔏 eSignature Typen: Einfache, Fortgeschrittene und Qualifizierte

⚖️ Rechtlicher Status: Rechtlich bindend und zulässig in Verfahren

🌍 Anerkennung über Grenzen hinweg: Gültig in allen EU-Mitgliedstaaten und den meisten Ländern

Durchsetzung der eSignaturen-Regulierung in der EU: eIDAS

Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, kurz für “Elektronische IDentifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste”, ist die maßgebliche Regelung für elektronische Signaturen in der EU.

eIDAS vereinfacht es Einzelpersonen und Unternehmen in der gesamten EU, elektronische Signaturen für rechtliche Zwecke und Transaktionen zu verwenden. eIDAS hilft, rechtliche Barrieren zu beseitigen, die digitale Transaktionen zwischen EU-Ländern komplizieren könnten, indem es die Kriterien definiert, die eine eSignature rechtlich gültig machen.

Arten von Elektronischen Signaturen in eIDAS

eIDAS hat drei Hauptarten von eSignaturen eingeführt:

  1. Einfache Elektronische Signaturen (EES): Breit definiert als Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verbunden sind und vom Unterzeichner zur Unterzeichnung verwendet werden.

  2. Fortgeschrittene Elektronische Signaturen (FES): Müssen eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sein, ihn identifizieren und etwaige nachfolgende Datenänderungen erkennen.

    Gemäß Artikel 26 von eIDAS ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur:

    • Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet
    • Identifiziert den Unterzeichner
    • Wird unter Verwendung von elektronischen Signaturdaten erstellt
    • Ist mit den signierten Daten verbunden, sodass Änderungen nachverfolgt werden können
  3. Qualifizierte Elektronische Signaturen (QES): Äquivalent zu Handschriftliche Unterschriften und eine Art von FES. Sie erfordern eine (Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) und ein qualifiziertes Zertifikat von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) für die Erstellung und Anerkennung.

arten elektronische signaturen

Eine QESE ist eine vertrauenswürdige Hardware oder Software, die auf Ihrem Gerät installiert ist, um Dokumente sicher zu unterzeichnen. Ein Qualifiziertes Zertifikat wird von einem qVDA generiert und validiert, der die Daten der Unterzeichner sicher verwaltet und speichert.

QES bietet das höchste Maß an Sicherheit bei elektronischen Signaturen, da sie einzigartig, vertraulich und vor Fälschung geschützt sind.

Rechtlicher Status von Elektronischen Signaturen in eIDAS

Artikel 25 von eIDAS erkennt alle drei Arten von elektronischen Signaturen (EES, FES und QES) als rechtlich bindend an. Es besagt:

Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.

und

Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.

Grundsätzlich sind also alle Formen von elektronischen Signaturen, sogar die einfachen Formen, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtlich bindend.

✨ Pro Tipp: Verwenden Sie immer eine Qualifizierte Elektronische Signatur, um Dokumente zu unterzeichnen, die besonders wichtig und risikobehaftet sind.

Internationale Anerkennung von eSignaturen gemäß eIDAS

Gemäß eIDAS sind elektronische Signaturen, die in einem EU-Mitgliedstaat anerkannt sind, in allen anderen Staaten gültig und anerkannt.

Für Qualifizierte Elektronische Signaturen (QES) können Sie einen Vertrauensdienstanbieter aus jedem EU-Mitgliedstaat wählen, unabhängig von Ihrem Wohnsitzland.

Wenn Sie kein Europäer sind, können Sie dennoch elektronische Signaturen verwenden und ein qualifiziertes Zertifikat von einem beliebigen EU-Mitgliedstaat erhalten.

Jeder Mitgliedstaat darf andere Regeln und Vorschriften für die Verwendung elektronischer Signaturen festlegen, die jedoch nicht im Widerspruch zur eIDAS-Verordnung stehen sollten.

Wenn Sie Dokumente bearbeiten, die Parteien aus Nicht-EU-Ländern betreffen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Unterschiedliche Rechtsrahmen: Nicht-EU-Länder können unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und Transaktionen haben. Zum Beispiel erkennt die USA verschiedene von anderen Ländern akzeptierte Authentifizierungsmethoden an.
  • Gegenseitige Anerkennungsabkommen: Einige Länder haben gegenseitige Anerkennungsabkommen oder Verträge, die die grenzüberschreitende Anerkennung von Signaturen und Verträgen erleichtern. Zum Beispiel enthält das EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Klauseln, die erklären, wie elektronische Signaturen für zwei Parteien verwendet werden.

✨ Pro Tipp: Um sicherzustellen, dass Ihre elektronischen Signaturen gültig sind und in Dokumenten, die Parteien außerhalb der EU betreffen, durchgesetzt werden können, sollten spezifische Klauseln in Ihre Verträge aufgenommen werden, die die Gesetze für elektronische Signaturen betreffen. Dies hilft beiden Parteien zu verstehen und zuzustimmen, wie diese Signaturen anerkannt und verwendet werden sollen.

Wenn Sie in der EU keine elektronische Signatur verwenden können?

Die eIDAS-Verordnung ermutigt zur Verwendung elektronischer Signaturen für alle Dokumente. Einige Länder können jedoch aufgrund ihres Rechtssystems und regulatorischer Rahmenbedingungen Beschränkungen oder Einschränkungen haben, welche Dokumente elektronisch unterzeichnet werden können.

Das Änderungsdokument der eIDAS-Verordnung (63) besagt:

… Die Rechtswirkung elektronischer Signaturen sollte jedoch im nationalen Recht festgelegt werden, mit Ausnahme der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen, wonach die Rechtswirkung einer qualifizierten elektronischen Signatur der einer handschriftlichen Unterschrift entsprechen sollte…

Streitigkeiten über elektronische Signaturen gemäß eIDAS

Im Falle von Konflikten über elektronische Signaturen nach eIDAS sollten Sie wissen, dass Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für jeden Schaden haften, der vorsätzlich oder fahrlässig durch Nichteinhaltung der Vorschriften verursacht wurde.

Für nicht qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter müssen Sie jedoch nachweisen, dass der Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, um Schadenersatz zu beanspruchen.

Aktualisierungen zur eIDAS-Verordnung

Ab dem 11. April 2024 hat die EU die Änderungsdokumente der eIDAS-Verordnung, bekannt als eIDAS 2.0, in die Praxis umgesetzt. Das Ziel der ursprünglichen Verordnung hat sich nicht geändert; jedoch bietet diese verbesserte Version von eIDAS bessere Lösungen, um den spezifischen Anforderungen einzelner Sektoren gerecht zu werden und die Anpassungsfähigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten zu erhöhen.

Hier sind die wichtigsten Aktualisierungen zur eIDAS in Bezug auf elektronische Signaturen:

  • Erhöhte Sicherheit: Stärkere kryptografische Techniken und Validierungsprozesse.
  • Interoperabilität: Verbesserte grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Signaturen zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
  • Integration digitaler Brieftaschen: Integration mit der Europäischen Digitalen Identitätsbrieftasche für sichere Speicherung und Nutzung.
  • Fernsignatur: Erweiterte Möglichkeiten für sichere und benutzerfreundliche Fernsignatur.
  • FES und QES-Standards: Klarere Anforderungen und technische Standards für fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen.
  • Vertrauensdienste: Höhere Standards für Vertrauensdiensteanbieter mit Fokus auf Zuverlässigkeit und Sicherheit.
  • Barrierefreiheit: Verbesserte Benutzerfreundlichkeit für Einzelpersonen und Unternehmen.
  • Neue Technologien: Erkundung von Blockchain und anderen Technologien zur Unterstützung von Signaturen.
  • Einhaltung: Strengere Durchsetzungsmechanismen, einschließlich Audits und Strafen bei Nichteinhaltung.

Rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen in den USA 🇺🇸

👩🏻‍⚖️ Regulierungen: ESIGN und UETA

🔏 Arten der elektronischen Signatur: Elektronisches Geräusch, Symbol oder Verfahren, das logisch mit einem Vertrag verbunden ist

⚖️ Rechtlicher Status: Rechtsverbindlich und vor Gericht zulässig

🌍 Anerkennung grenzüberschreitend: In den meisten Ländern gültig und anerkannt

Durchsetzung der eSignature-Gesetze in den USA: ESIGN & UETA

In den Vereinigten Staaten regeln zwei Gesetze elektronische Signaturen:

  1. ESIGN Act (Bundesgesetz und landesweit gültig)
  2. UETA (Landesgesetz)

Gemäß diesen beiden Gesetzen sind elektronische Signaturen weitgehend akzeptiert, zulässig, rechtlich wirksam und bindend in den Vereinigten Staaten.

Wichtig zu wissen ist, dass ESIGN und UETA nur für Transaktionen gelten, die elektronische Aufzeichnungen verwenden. Die Definition einer “Transaktion” ist in jedem Gesetz etwas anders.

1. ESIGN Act

Verabschiedet im Jahr 2000, sichert der “Electronic Signatures in Global and National Commerce (ESIGN Act)” die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit elektronischer Signaturen für die meisten kommerziellen Transaktionen.

Gemäß ESIGN ist eine “Transaktion” eine Handlung oder eine Reihe von Handlungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführung, Verbraucher- oder Handelsangelegenheiten zwischen zwei oder mehr Personen, einschließlich jeder der folgenden Handlungen:

A) Der Verkauf, die Vermietung, der Austausch, die Lizenzierung oder andere Verfügung über

  • i) bewegliches Eigentum, einschließlich Waren und immaterielle Güter,

  • ii) Dienstleistungen, und

  • iii) jede Kombination davon; und

B) der Verkauf, die Vermietung, Änderung oder andere Verfügung über jedes Interesse an Immobilien, oder jede Kombination davon.

Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, gilt der ESIGN Act einheitlich in allen Staaten und Territorien der Vereinigten Staaten und für Transaktionen im zwischenstaatlichen oder ausländischen Handel.

2. UETA Act

Der Uniform Electronic Transactions Act (UETA) ist ein Landesgesetz, das seit 1999 in Kraft ist. Dieses Gesetz wurde entwickelt, um die Landesgesetze in Bezug auf elektronische Signaturen und Aufzeichnungen zu harmonisieren.

UETA gilt nicht automatisch landesweit. Derzeit haben 47 Bundesstaaten, der District of Columbia, Puerto Rico und die Amerikanischen Jungferninseln UETA in irgendeiner Form übernommen. Jeder Staat kann UETA mit Änderungen oder Variationen übernehmen, um seinem spezifischen rechtlichen Rahmen gerecht zu werden.

In Staaten, die es übernommen haben, gilt die jeweilige Version von UETA im Allgemeinen für Transaktionen, die nicht durch den ESIGN Act abgedeckt sind (z. B. innerstaatliche Transaktionen). Bei einem Konflikt zwischen UETA und ESIGN regelt der ESIGN Act im Allgemeinen Transaktionen, die den zwischenstaatlichen oder ausländischen Handel betreffen.

UETA definiert das Wort “Transaktion” etwas anders als das ESIGN-Gesetz, indem es eine breitere und allgemeinere Definition bereitstellt, die auf eine breitere Palette von Angelegenheiten anwendbar ist:

Transaktion" bedeutet eine Handlung oder eine Reihe von Handlungen zwischen zwei oder mehr Personen im Zusammenhang mit der Geschäftsführung, kommerziellen oder staatlichen Angelegenheiten.

Arten elektronischer Signaturen im US-Recht

Es gibt keine spezifische Kategorisierung elektronischer Signaturen gemäß ESIGN oder UETA, ähnlich den unter der EU eIDAS-Verordnung definierten Typen. Beide Gesetze definieren jedoch eine elektronische Signatur als

Ein elektronisches Geräusch, Symbol oder Verfahren, das mit einem Vertrag oder anderen Aufzeichnungen logisch verbunden ist und von einer Person mit der Absicht ausgeführt oder übernommen wird, die Aufzeichnung zu signieren.

Auch

eine "Aufzeichnung" ist Informationen, die auf einem materiellen Medium eingeschrieben oder in einem elektronischen oder anderen Medium gespeichert sind und in wahrnehmbarer Form wieder abrufbar sind.

Der wichtige Faktor, der eine elektronische Signatur im US-Recht definiert, ist, dass das Symbol, das die Signatur repräsentiert, auf irgendeine Weise mit dem Dokument verbunden sein sollte.

Auf Papier werden Signaturen üblicherweise dem zu unterschreibenden Dokument angefügt, so dass die Verbindung klar ist. Beim elektronischen Unterzeichnen gibt es jedoch keine physischen Signaturen. Daher betont diese Definition die soliden Verbindungen zwischen dem Symbol (der zeichnerischen Darstellung der Unterschrift oder dem getippten Namen) und dem elektronischen Dokument.

💡 Wissenswert: In den USA können elektronische Signaturen in E-Mails als gültige Aufzeichnungen gelten!

Rechtlicher Status elektronischer Signaturen in den USA

Sowohl ESIGN als auch UETA haben bestimmte Bedingungen definiert, die eine elektronische Signatur als rechtlich bindend betrachten lassen.

ESIGN erkennt klar an, dass elektronische Signaturen als rechtlich durchsetzbar und gültig gelten, indem es feststellt:

Eine Signatur, ein Vertrag oder eine andere Aufzeichnung in Bezug auf eine solche Transaktion darf die rechtliche Wirkung, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit nicht allein deshalb verweigert werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt;

Und

Ein Vertrag in Bezug auf eine solche Transaktion darf die rechtliche Wirkung, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit nicht allein deshalb verweigert werden, weil eine elektronische Signatur oder elektronische Aufzeichnung bei ihrer Bildung verwendet wurde.

Ähnlich definiert UETA vier Schlüsselpunkte und Bedingungen für eine rechtlich gültige elektronische Signatur, einschließlich:

  1. Absicht zu unterschreiben: Genau wie bei einer handschriftlichen Unterschrift muss gezeigt werden, dass die Absicht besteht, das Dokument elektronisch zu unterzeichnen.
  2. Zustimmung: Beide beteiligten Parteien müssen der Verwendung elektronischer Signaturen zustimmen.
  3. Assoziation mit der Aufzeichnung: Die elektronische Signatur muss an die elektronische Aufzeichnung angefügt oder logisch verbunden sein.
  4. Aufzeichnungsaufbewahrung: Das elektronische Dokument und die Signatur müssen so gespeichert werden, dass sie von allen Parteien genau reproduziert werden können.

💡 Wissenswert: Selbst in Fällen, in denen das US-Recht bestimmte Informationen oder Vereinbarungen schriftlich verlangt, erfüllen elektronische Aufzeichnungen diese Anforderung.

🧠 Wussten Sie schon? Selbst das Klicken einer Schaltfläche online kann rechtlich bindend sein? Richtig— gemäß UETA Abschnitt 9 sind Klick-Through-Vereinbarungen wie diejenigen, die Sie auf Websites sehen, eine Art elektronische Signatur, was bedeutet, dass ein einfacher Klick Sie genauso an die Bedingungen und Konditionen binden kann wie eine handschriftliche Unterschrift.

Wann können Sie keine eSignature in den USA verwenden?

Gemäß Abschnitt 103 des ESIGN Act ist die Verwendung elektronischer Signaturen in folgenden speziellen Dokumenten NICHT ZULÄSSIG:

  • Gesetze über das Erstellen und Unterzeichnen von Testamenten, Änderungen an ihnen oder die Verwaltung von Trusts für Erbschaften.
  • Gesetze der Bundesstaaten über die Adoption von Kindern, Scheidungen oder familienrechtliche Angelegenheiten.
  • Der Uniform Commercial Code, der eine Reihe von Gesetzen über Geschäfts- und Handelstransaktionen darstellt.
  • Rechtliche Dokumente von Gerichten, wie Anordnungen oder offizielle Dokumente (z. B. schriftliche Argumente), die für Rechtsfälle benötigt werden.
  • Benachrichtigungen wie:
    • Beendigung von Versorgungsdiensten (wie Wasser, Heizung und Strom).
    • Probleme mit Krediten oder der Vermietung einer Wohnung, wie versäumte Zahlungen, die zur Rücknahme oder Zwangsräumung führen könnten.
    • Kündigung von Krankenversicherung oder Lebensversicherung (außer Rentenversicherungen).
    • Rückruf eines Produkts oder wenn ein Produkt auf eine Weise versagt, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte.
  • Alle Dokumente, die beim Versand oder der Handhabung gefährlicher Materialien wie Chemikalien oder Pestiziden benötigt werden.

Internationale Anerkennung von eSignaturen in den USA

Elektronische Signaturen, die in Transaktionen innerhalb der Vereinigten Staaten verwendet werden, einschließlich solcher im zwischenstaatlichen oder ausländischen Handel, sind gemäß dem ESIGN Act rechtlich anerkannt und durchsetzbar.

Bei internationalen Transaktionen erleichtert Abschnitt 301 des ESIGN Acts den Prozess durch Förderung und Etablierung:

  • Beseitigung von Hindernissen durch Papierdokumente.
  • Freiheit für die Wahl von Authentifizierungstechnologien.
  • Rechtliche Anerkennung und Gültigkeit der gewählten Authentifizierungsmethode.
  • Fairer Umgang mit elektronischen Signaturen und Authentifizierungsmethoden aus verschiedenen Ländern.

Was passiert bei Konflikten bezüglich eSignaturen?

Im Falle von Konflikten über die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit elektronischer Signaturen oder Aufzeichnungen gemäß UETA und ESIGN in den USA liegt in der Regel die Beweislast bei Ihnen, wenn Sie ihre Gültigkeit bestreiten.

Elektronische Signaturen und Aufzeichnungen gelten als gültig und durchsetzbar, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.

Bei einem Streitfall müssen Sie Beweise vorlegen, die Ihre Behauptung der Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit unterstützen, während die Partei, die sie durchsetzen möchte, sich auf die durch diese Gesetze festgelegten Vermutungen stützen kann.

Aktualisierungen zu ESIGN & UETA Regulation

Es gab keine wesentlichen Aktualisierungen oder Revisionen der ESIGN- oder UETA-Gesetze in den Vereinigten Staaten.

Rechtliche Anerkennung elektronischer Signaturen im Vereinigten Königreich 🇬🇧

👩🏻‍⚖️ Regulation: UK eIDAS

🔏 Arten von eSignaturen: Einfache, Fortgeschrittene und Qualifizierte

⚖️ Rechtlicher Status: Zulässig in rechtlichen Verfahren

🌍 Anerkennung grenzüberschreitend: Gültig im Vereinigten Königreich, EU-Mitgliedstaaten und den meisten Ländern

Durchsetzung der eSignaturen-Regulierung: UK eIDAS

Im Vereinigten Königreich basiert die derzeit durchsetzbare Regulierung für elektronische Signaturen auf der Kombination folgender Gesetze:

Diese Vorschriften sind fast identisch mit eIDAS, weshalb das neue Gesetz auch UK eIDAS genannt wird. EIDAS selbst war direkt im Vereinigten Königreich bis zum Ende der Brexit-Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 anwendbar. Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich einige Änderungen vorgenommen, um sich an sein nationales Recht anzupassen.

Arten von elektronischen Signaturen im Vereinigten Königreich

Wie in der EU gibt es im Vereinigten Königreich drei Arten von elektronischen Signaturen: Einfache, Fortgeschrittene und Qualifizierte.

Rechtlicher Status von elektronischen Signaturen im Vereinigten Königreich

Im Vereinigten Königreich sind elektronische Signaturen in der Regel legal und akzeptiert, wenn nachgewiesen wird, dass der Unterzeichner beabsichtigt hat zu unterschreiben und alle Regeln für die Unterzeichnung befolgt hat. Die Gerichte in England werden diese Signaturen akzeptieren, wenn sie echt sind und rechtlichen Standards entsprechen.

Internationale Anerkennung von eSignaturen im Vereinigten Königreich

Da das britische Recht dem eIDAS ähnelt, sind elektronische Signaturen im Vereinigten Königreich international weit anerkannt, insbesondere die Qualifizierte Elektronische Signatur, die im Vereinigten Königreich ebenfalls die definierten Anforderungen erfüllen muss.

Das UK eIDAS stellt sicher, dass elektronische Signaturen und Vertrauensdienste aus EU-Ländern weiterhin im Vereinigten Königreich anerkannt und akzeptiert werden. Nach dem Brexit werden Signaturen und Dienste von britischen Anbietern jedoch nicht mehr automatisch in der EU akzeptiert.

Streitigkeiten über elektronische Signaturen im Vereinigten Königreich

Streitigkeiten über elektronische Signaturen im Vereinigten Königreich werden dadurch gelöst, dass geprüft wird, ob eine Absicht zur Authentifizierung und Einhaltung rechtlicher Standards vorlag. Die Gerichte unterstützen in der Regel die Verwendung von elektronischen Signaturen.

Aktualisierungen zu UK eSignature-Regelungen

Es gab keine bedeutenden aktuellen Aktualisierungen der eSignature-Gesetze basierend auf UK eIDAS und anderen durchsetzenden Gesetzen im Vereinigten Königreich.

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✅ Benachrichtigung über kommende Verlängerungen und Erneuerungen

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Abschluss und Fazit

Elektronische Signaturen sind in den meisten Ländern weit verbreitet akzeptiert und rechtlich bindend, obwohl die spezifischen Regeln variieren können. Es ist wichtig, alle Regeln zu elektronischen Signaturen zu kennen, da sich alle Unternehmen in Richtung Digitalisierung und einer papierlosen Welt bewegen.

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Häufig gestellte Fragen

Sind elektronische Signaturen rechtlich bindend?
Ja, in vielen Ländern sind elektronische Signaturen rechtlich bindend, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. die Absicht zur Unterzeichnung und die Zustimmung zur elektronischen Geschäftsführung.
Wie stehen elektronische Signaturen im Vergleich zu handschriftlichen Signaturen?
Elektronische Signaturen werden im Allgemeinen als gleichwertig zu handschriftlichen Signaturen betrachtet, wenn sie rechtlichen Anforderungen genügen. Beide signalisieren die Absicht einer Person, an die Bedingungen eines Dokuments gebunden zu sein.
Welche rechtlichen Standards regeln elektronische Signaturen?
Die Rechtmäßigkeit elektronischer Signaturen wird oft durch Gesetze wie den U.S. Electronic Signatures in Global and National Commerce Act (ESIGN Act) und die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union geregelt.
Erkennen alle Länder elektronische Signaturen an?
Viele Länder haben Gesetze zur Anerkennung elektronischer Signaturen verabschiedet, aber die spezifischen Vorschriften und Akzeptanz können variieren. Es ist wichtig, lokale Gesetze und Vorschriften zu prüfen.
Was sind die grundlegenden Anforderungen für eine gültige elektronische Signatur?
Grundlegende Anforderungen umfassen typischerweise die Absicht des Unterzeichners zur Unterzeichnung, die Möglichkeit, die Signatur mit dem Dokument zu verknüpfen, und die Zustimmung zur elektronischen Geschäftsführung.
Gibt es Dokumente, die nicht elektronisch unterzeichnet werden können?
Einige Dokumente, wie Testamente und bestimmte Immobilientransaktionen, haben spezifische Anforderungen, die elektronische Signaturen verhindern können. Prüfen Sie immer lokale Gesetze und Vorschriften.
Wie sicher sind elektronische Signaturen gegen Betrug?
Elektronische Signaturen können hochsicher sein, wenn sie ordnungsgemäß implementiert werden, indem Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmethoden verwendet werden, um die Identität des Unterzeichners zu überprüfen und Betrug zu verhindern.
Können elektronische Signaturen vor Gericht verwendet werden?
Ja, elektronische Signaturen sind im Allgemeinen vor Gericht zulässig, wenn sie rechtlichen Anforderungen entsprechen und als dem angeblichen Unterzeichner zugehörig authentifiziert werden können.
Welche Branchen nutzen häufig elektronische Signaturen?
Branchen wie Finanzen, Gesundheitswesen, Immobilien und Rechtsdienstleistungen nutzen häufig elektronische Signaturen, um Prozesse zu optimieren und den Papierkram zu reduzieren.
Was ist der Unterschied zwischen UETA und dem ESIGN Act?
Der ESIGN Act ist ein Bundesgesetz, das die Gültigkeit elektronischer Signaturen und Aufzeichnungen im zwischenstaatlichen und ausländischen Handel sicherstellt, während UETA ein Modellgesetz ist, das von Bundesstaaten übernommen wurde, um ihre Regelungen für elektronische Transaktionen zu harmonisieren, wobei es sich mitunter von den Bestimmungen des ESIGN Act unterscheidet.

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