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Strafe bei Unterschriftenfälschung und Urkundenfälschung

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Felix Scholz

Aktualisiert · Veröffentlicht · 11 Minuten Lesezeit

Strafe bei Unterschriftenfälschung und Urkundenfälschung
Wer eine Unterschrift fälscht, begeht in Deutschland eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, und schon der Versuch ist strafbar. Dieser Beitrag erklärt Tatbestand und Strafrahmen, die Fälschung digitaler Dokumente nach § 269 StGB, das Zusammenspiel mit Betrug, die Verjährung und die zivilrechtlichen Folgen.
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