Umlaufbeschluss der Gesellschafter der [GmbH]
Betreff: Erwerb von Vermögenswerten
Datum: Dokumentdatum
Dieser Umlaufbeschluss ist gemäß den relevanten Vorschriften des GmbHG sowie dem Gesellschaftsvertrag der Firma (Name) rechtsverbindlich. Die Zustimmung jedes Gesellschafters zu diesem Beschluss ist erforderlich, um den Erwerb der Vermögenswerte zu vollziehen.
Präambel.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Firma (Name) und [§ 48 GmbHG/§ 48 GmbHG] wird dieser Umlaufbeschluss in elektronischer Form und im Umlaufverfahren zur Beschlussfassung über den Erwerb von Vermögenswerten gefasst.
Dieser Umlaufbeschluss wird auf Grundlage der entsprechenden Verhandlungen und der zugrunde liegenden Dokumente, einschließlich der Zugrunde liegende Transaktionsdokumente, gefasst.
Beschluss über den Erwerb von Vermögenswerten.
Die Gesellschafter der Firma (Name) beschließen hiermit einstimmig:
Erwerb von Vermögenswerten:
Die Gesellschaft erwirbt die folgenden Vermögenswerte:
Beschreibung der Vermögenswerte: Beschreibung der Vermögenswerte
Kaufpreis: Kaufpreis
Verkäufer: Name und Adresse des Verkäufers
Besondere Bedingungen: Besondere Bedingungen
Vertragsbedingungen:
Die Erwerbsbedingungen basieren auf dem Kaufvertrag vom Datum des Kaufvertrags, der zwischen der Firma (Name) und dem Verkäufer geschlossen wird. Die wesentlichen Vertragsbedingungen wurden den Gesellschaftern vorab zur Prüfung und Zustimmung zur Verfügung gestellt. Insbesondere wurden die Bedingungen für die Zahlung und Übergabe der Vermögenswerte sowie alle relevanten Haftungsausschlüsse und Garantien berücksichtigt.
Ermächtigung des Geschäftsführers:
Der Geschäftsführer, Bevollmächtigter Geschäftsführer der Firma (Name) wird hiermit ermächtigt, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um den Erwerb zu vollziehen, einschließlich der Unterzeichnung des Kaufvertrags und aller damit verbundenen Dokumente. Der Geschäftsführer ist außerdem befugt, alle notwendigen behördlichen Anmeldungen oder Genehmigungen einzuholen.
Form und Durchführung des Umlaufbeschlusses.
Dieser Umlaufbeschluss wird in elektronischer Form gemäß [§ 48 GmbHG (Deutschland)/ § 34 GmbHG (Österreich)] gefasst und entspricht den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags der Firma (Name), der eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren erlaubt. Jeder Gesellschafter kann diesen Beschluss elektronisch über die fynk-Plattform abstimmen und unterzeichnen. Die Gesellschafter haben die Optionen, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen.
AbstimmungGesellschafter 1
Gesellschafter 2
Gesellschafter 3
Frist zur Zustimmung.
Dieser Umlaufbeschluss ist nur gültig, wenn er von den Gesellschaftern innerhalb von Frist zur Zustimmung nach Zustellung des Entwurfs der Umlaufbeschlusses unterzeichnet und an die Geschäftsführung gesendet wird, wobei eine Kopie auch den anderen Gesellschaftern zugestellt werden muss. Sollte ein Gesellschafter den Umlaufbeschluss nicht innerhalb dieser Frist unterzeichnen und an die Geschäftsführung sowie an die anderen Gesellschafter senden, gilt der Beschluss als nicht gefasst.
Bestätigung und Unterschriften.
Die unterzeichnenden Gesellschafter bestätigen hiermit ihre Zustimmung zu dem oben stehenden Beschluss über den Erwerb der Vermögenswerte:
Unterschriften der Gesellschafter:

















