Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur (auch digitale Signatur genannt) ist das Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift. Die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union unterscheidet drei Qualitätsstufen von elektronischen Signaturen.
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Was ist eine elektronische Signatur?
Eine elektronische Signatur (auch digitale Signatur genannt) ist das Pendant zur eigenhändigen Unterschrift. Die digitale Signatur eines Dokuments gewährleistet zwei grundlegende Eigenschaften: Authentizität und Integrität. Authentizität bedeutet, dass Dokumente Autoren eindeutig zugeordnet werden können. Integrität bezieht sich auf die Authentizität des Inhalts des Dokuments.
Die “eIDAS”-Verordnung der Europäischen Union unterscheidet drei Qualitätsstufen von elektronischen Signaturen:
- einfache elektronische Signatur
- fortgeschrittene elektronische Signatur
- qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat dabei die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
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