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Elektronische Signatur

Eine elektronische Signatur (auch digitale Signatur genannt) ist das Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift. Die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union unterscheidet drei Qualitätsstufen von elektronischen Signaturen.

Was ist eine elektronische Signatur?

Eine elektronische Signatur (auch digitale Signatur genannt) ist das Pendant zur eigenhändigen Unterschrift. Die digitale Signatur eines Dokuments gewährleistet zwei grundlegende Eigenschaften: Authentizität und Integrität. Authentizität bedeutet, dass Dokumente Autoren eindeutig zugeordnet werden können. Integrität bezieht sich auf die Authentizität des Inhalts des Dokuments.

Die “eIDAS”-Verordnung der Europäischen Union unterscheidet drei Qualitätsstufen von elektronischen Signaturen:

Eine qualifizierte elektronische Signatur hat dabei die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.

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