Letter of Intent (LOI) auf Deutsch: Absichtserklärung Muster
Letter of Intent
Zwischen Firma (Name) Firma (Adresse (mehrzeilig))
und Partei (extern) (Name) Partei (extern) (Adresse (mehrzeilig))
die Parteien genannt, wird der folgende Letter of Intent (LOI) vereinbart.
Präambel
Die Parteien halten mit diesem LOI den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen fest. Mit dem LOI wird noch keine Verpflichtung zum tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung begründet. Die Parteien können bis zur Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung jederzeit - ohne Angabe von Gründen - weitere Verhandlungen unterlassen. Die Parteien werden sich jedoch bemühen, eine künftige Vereinbarung (siehe hierzu Punkt II. „Inhalt der künftigen Vereinbarung“) abzuschließen (Zweck).
Inhalt der künftigen Vereinbarung
Gegenstand der vorgesehenen künftigen vertraglichen Vereinbarung:
vorgesehener Gegenstand
Zeitplan
Die Parteien erklären sich dazu bereit, zur Erreichung des Zwecks zusammenzuarbeiten und allfällige Vorleistungen nach Treu und Glauben im Hinblick auf den Abschluss der Vereinbarung zu erbringen. Alle dafür erforderlichen Informationen werden einander zur Verfügung gestellt.
Die Parteien werden in naher Zukunft gemeinsam die Ausarbeitung der Vereinbarung im Sinne dieses LOI aufnehmen, um dem vereinbarten Zweck schnellstmöglich nachzukommen.
Dauer
Der LOI endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf einer absoluten Frist von Ablauffrist oder mit Abschluss der Vereinbarung, es sei denn, die Parteien weichen einvernehmlich schriftlich davon ab und verlängern die Dauer des LOI.
Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur absoluten Geheimhaltung vertraulicher Informationen und zur Verwendung dieser ausschließlich zum vereinbarten Zweck (siehe hierzu Punkt I. „Präambel“). Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen, die sich die Parteien gegenseitig bereits offenbart haben oder künftig offenbaren werden, unabhängig von der Art ihrer Übertragung, es ist insbesondere nicht von Bedeutung, ob diese Informationen
als vertraulich, geschützt oder dergleichen bezeichnet oder gekennzeichnet sind,
ob sie entgeltlich erworben wurden,
in welcher Form (Datenträger etc.) sie vorliegen oder
ob sie von der offenlegenden Partei geschaffen wurden.
Informationen sind ausschließlich dann keine vertraulichen Informationen
wenn sie zum Zeitpunkt der Unterfertigung dieses LOI öffentlich bekannt oder zugänglich waren,
wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder zugänglich wurden, dies jedoch nicht auf eine Vertraulichkeitsverletzung zurückzuführen ist,
wenn sie von oder für die empfangende Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen entwickelt werden,
wenn die empfangende Partei vor Abschluss dieses LOI nachweislich bereits Kenntnis hatte, es sei denn, diese Kenntnis ist auf eine Vertraulichkeitspflichtverletzung zurückzuführen oder
wenn die Parteien schriftlich vereinbart haben, dass diese Informationen nicht als vertraulich zu behandeln sind.
Verbindlichkeit
Der LOI stellt grundsätzlich eine unverbindliche Absichtserklärung dar. Ausgenommen davon und somit explizit als verbindlich vereinbart, ist der Punkt V. „Vertraulichkeit“.
Kosten
Die im Zusammenhang mit und aus dem LOI entstehenden Kosten, einschließlich aller aus allfälligen beauftragten Beratungen resultierenden Kosten, sind von der Partei zu tragen, der sie entstehen.
Schlussbestimmungen
Als Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem LOI entstehenden Streitigkeiten zwischen den Parteien, wird das sachlich zuständige Gericht in Gerichtsstand vereinbart.
Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts Anwendung.
Änderungen und Ergänzungen des LOI sind nur einvernehmlich möglich und bedürfen der Schriftform; dasselbe gilt für ein Abgehen von dieser Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieses LOI unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht und alle diesbezüglichen Absprachen zwischen den Parteien ersetzt und zusammenführt.
Ausständig
Haftungsausschluss: Der ursprüngliche Ersteller, der Autor dieser Vorlage und die fynk GmbH übernehmen keine Verantwortung für Schäden oder Haftungen, die sich aus der Nutzung dieser Vorlage ergeben könnten. Diese Vorlage stellt keinen Ersatz für juristische Beratung dar, und es wird empfohlen, vor der Nutzung einen Rechtsberater zu konsultieren. Die fynk GmbH, der ursprüngliche Ersteller und der Autor erteilen keine Rechtsberatung und haften nicht für etwaige rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der Vorlage ergeben könnten.
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Was ein Letter of Intent ist, wann er bindet, wie er sich von MoU, Term Sheet und Vorvertrag unterscheidet und wie eine deutsche Muster-Formulierung aussieht.
Die kurze Antwort
Ein Letter of Intent (LOI) ist auf Deutsch eine Absichtserklärung: Die Parteien halten schriftlich fest, dass sie einen Vertrag schließen wollen, und zu welchen Eckpunkten.
Grundsätzlich unverbindlich. Aus einem LOI kann niemand den Abschluss des Hauptvertrags einklagen.
Einzelne Klauseln binden, wenn sie ausdrücklich so vereinbart sind, typischerweise Vertraulichkeit, Exklusivität und Kosten. In dieser Vorlage ist es die Vertraulichkeit.
Wer die Verhandlungen grundlos abbricht, nachdem er beim anderen festes Vertrauen in den Abschluss geweckt hat, kann nach § 311 Abs. 2 BGB auf Ersatz der vergeblichen Kosten haften.
Gebräuchlich ist der LOI vor allem bei Unternehmenskäufen, Immobilien- und Großprojekten.
Letter of Intent (LOI)
Eine schriftliche Erklärung, mit der eine oder beide Parteien ihre Absicht bekunden, einen bestimmten Vertrag zu schließen. Sie fasst den Stand der Verhandlungen zusammen und regelt den Weg dorthin, ohne zum Abschluss zu verpflichten. Im Deutschen heißt das Absichtserklärung. Mehr zum Begriff steht im Glossar unter Absichtserklärung.
Nicht zu verwechseln: Bei Bewerbungen für Jobs, Stipendien oder ein Studium im Ausland bedeutet „Letter of Intent“ etwas anderes, nämlich ein Motivationsschreiben. Das ist kein Vertrag, und diese Vorlage passt dafür nicht. Mehr dazu weiter unten.
Muster-Formulierung: Letter of Intent auf Deutsch
So kann ein kurzer, zweiseitiger Letter of Intent auf Deutsch aussehen. Die Vorlage oben ist ausführlicher, folgt aber demselben Aufbau.
Letter of Intent
zwischen der [Firma A GmbH], [Adresse], und der [Firma B GmbH], [Adresse], gemeinsam „die Parteien“.
1. Gegenstand. Die Parteien beabsichtigen, eine Vereinbarung über [Gegenstand, z. B. eine exklusive Vertriebspartnerschaft für Produkt X in der DACH-Region] zu schließen. Dieser Letter of Intent hält den Stand der bisherigen Verhandlungen fest.
2. Zeitplan. Die Parteien streben an, die endgültige Vereinbarung bis zum [Datum] zu unterzeichnen. Sie stellen einander die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung.
3. Keine Abschlusspflicht. Dieser Letter of Intent begründet keine Pflicht, die endgültige Vereinbarung abzuschließen. Jede Partei kann die Verhandlungen jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
4. Vertraulichkeit. Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Verhandlungen erhaltenen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für den Zweck dieses Letter of Intent.
5. Kosten. Jede Partei trägt die ihr entstehenden Kosten selbst, auch die ihrer Berater.
6. Laufzeit. Dieser Letter of Intent endet mit Abschluss der endgültigen Vereinbarung, spätestens jedoch am [Datum].
7. Verbindlichkeit. Verbindlich sind ausschließlich die Ziffern 4 bis 7. Im Übrigen ist dieser Letter of Intent eine unverbindliche Absichtserklärung.
[Ort, Datum, Unterschriften beider Parteien]
Optional, wenn eine Seite viel Aufwand in Prüfung und Verhandlung steckt: „Bis zum [Datum] wird [Firma B] mit Dritten keine Verhandlungen über [Gegenstand] führen.“ Diese Exklusivität ist dann ebenfalls in Ziffer 7 als verbindlich aufzunehmen.
Ist ein Letter of Intent bindend?
Im Kern nein, an den Rändern ja. Drei Ebenen sind zu unterscheiden:
1. Der Hauptvertrag: keine Abschlusspflicht. Ein LOI verpflichtet nicht dazu, den angestrebten Vertrag zu unterschreiben. Diese Vorlage sagt das ausdrücklich: Die Parteien können die Verhandlungen bis zur Unterzeichnung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
2. Einzelne Klauseln: verbindlich, wenn so vereinbart. Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostentragung, Laufzeit, Rechtswahl und Gerichtsstand werden üblicherweise ausdrücklich für verbindlich erklärt. In dieser Vorlage ist es Punkt V („Vertraulichkeit“). Wer dagegen verstößt, verletzt einen wirksamen Vertrag.
3. Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Schon mit der Aufnahme von Verhandlungen entsteht ein Schuldverhältnis mit Rücksichtnahmepflichten (§ 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2 BGB), bekannt als culpa in contrahendo. Bricht eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund ab, nachdem sie den Abschluss als sicher hingestellt hat, kann sie nach § 280 Abs. 1 BGB auf den Vertrauensschaden haften, etwa auf die Kosten für Gutachten und Berater. Den Abschluss selbst oder den entgangenen Gewinn kann der andere so nicht erzwingen. Bei Verträgen, die notariell beurkundet werden müssen (etwa Grundstückskauf oder Verkauf von GmbH-Anteilen), nimmt die Rechtsprechung eine solche Haftung nur bei einem besonders schweren Treueverstoß an, in der Regel bei Vorsatz.
Die Falle: Ob ein Schreiben unverbindlich ist, entscheidet nicht die Überschrift „Letter of Intent“, sondern der Inhalt (§§ 133, 157 BGB). Enthält ein LOI alle wesentlichen Punkte des Geschäfts und keinen klaren Unverbindlichkeitsvorbehalt, kann er als Vorvertrag oder sogar als der Vertrag selbst ausgelegt werden. Schreiben Sie deshalb ausdrücklich hinein, welche Teile binden und welche nicht.
LOI, MoU, Term Sheet und Vorvertrag im Vergleich
Letter of Intent (LOI)
Memorandum of Understanding (MoU)
Term Sheet
Vorvertrag
Zweck
Absicht und Eckpunkte eines bestimmten Geschäfts festhalten
Gemeinsames Verständnis über eine Zusammenarbeit dokumentieren
Meist unverbindlich, Vertraulichkeit und Exklusivität oft bindend
Verbindlich, Abschluss kann eingeklagt werden
Form
Keine
Keine
Keine
Wie der Hauptvertrag, z. B. notariell bei Grundstücken
Typischer Einsatz
Unternehmenskauf, Immobilien, Großaufträge
Kooperationen, Forschung, öffentliche Stellen
Finanzierungsrunden, Beteiligungen
Wenn der Hauptvertrag noch nicht geschlossen werden kann, die Bindung aber sicher sein soll
Die Grenzen zwischen LOI und MoU sind fließend, viele Unternehmen verwenden die Begriffe austauschbar. Ein Unterschied in der Praxis: Ein LOI zielt meist auf einen konkreten Vertrag, ein MoU eher auf eine Zusammenarbeit im Allgemeinen. Für Finanzierungsrunden gibt es ein eigenes Muster: das Term Sheet für eine Series A.
Was gehört in einen Letter of Intent?
Abschnitt
Inhalt
In dieser Vorlage
Parteien
Wer verhandelt
Firma und externe Partei mit Adresse
Präambel
Stand der Verhandlungen, kein Abschlusszwang
Ausdrücklicher Unverbindlichkeitsvorbehalt, Bemühen um Abschluss
Gegenstand
Was der künftige Vertrag regeln soll
Feld für den vorgesehenen Gegenstand
Zeitplan
Nächste Schritte, Informationsaustausch
Zusammenarbeit nach Treu und Glauben, gemeinsame Ausarbeitung
Dauer
Wann der LOI endet
Automatisch nach einer festen Frist oder mit Abschluss
Vertraulichkeit
Schutz der ausgetauschten Informationen
Gegenseitig, mit Ausnahmen, ausdrücklich verbindlich
Sitzen beide Parteien in Deutschland, stellen Sie die Rechtswahl in den Schlussbestimmungen auf deutsches Recht um. Für ausführlichere Geheimhaltungspflichten, etwa vor einer Due Diligence, eignet sich zusätzlich eine eigene Geheimhaltungsvereinbarung.
Wann ist ein Letter of Intent sinnvoll?
Ein LOI lohnt sich, wenn zwischen der Einigung auf die Eckpunkte und dem fertigen Vertrag Wochen oder Monate liegen und in dieser Zeit Geld und Arbeit fließen:
Unternehmenskauf (M&A): Der Käufer bekommt Zugang zum Datenraum und oft eine Exklusivitätsphase, der Verkäufer eine erste Preisindikation und Vertraulichkeit.
Immobilien und Gewerbemiete: Eckdaten wie Fläche, Miete und Mietbeginn stehen fest, der Mietvertrag wird noch ausgearbeitet. Oft spielt dabei ein Vorkaufsrecht eine Rolle.
Großaufträge und Lieferverträge: Der Lieferant braucht Planungssicherheit, um Kapazitäten zu reservieren, bevor der Rahmenvertrag unterschrieben ist.
Joint Ventures und Kooperationen: Die Partner halten fest, wer was einbringt, bevor Gesellschaftsvertrag und Lizenzen verhandelt werden.
Förderanträge: Fördergeber verlangen häufig einen LOI der Projektpartner als Nachweis, dass die Zusammenarbeit ernst gemeint ist.
Letter of Intent bei Bewerbung und Studium
Wer nach „Letter of Intent Bewerbung“ sucht, meint meist etwas anderes: ein Motivationsschreiben. Hochschulen, Stipendiengeber und manche Arbeitgeber verlangen einen „Letter of Intent“ oder „Statement of Purpose“, in dem Bewerber erklären, warum sie sich bewerben und was sie mitbringen. Das ist ein persönliches Anschreiben, kein Vertrag, und es hat keine rechtliche Bindung. Die Vorlage auf dieser Seite ist für Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen gedacht.
Letter of Intent digital unterschreiben
Ein LOI braucht keine bestimmte Form. Eine elektronische Signatur genügt, und für eine bloße Absichtserklärung reicht in der Regel eine einfache. Kann der LOI im Streitfall wichtig werden, etwa wegen einer Exklusivitätsklausel, ist eine fortgeschrittene Signatur mit nachvollziehbarem Audit-Trail die sicherere Wahl. Mit fynk füllen Sie die Vorlage aus, senden sie zur Unterschrift und behalten die Laufzeit des LOI im Blick, damit die Exklusivität nicht unbemerkt abläuft.
FAQs
Absichtserklärung. Ein Letter of Intent (LOI) hält fest, dass eine oder beide Parteien einen bestimmten Vertrag schließen wollen, und fasst den Stand der Verhandlungen zusammen. In Bewerbungen bezeichnet der Begriff dagegen ein Motivationsschreiben.
Grundsätzlich nicht: Aus einem LOI kann niemand den Abschluss des Hauptvertrags verlangen. Verbindlich sind aber die Klauseln, die ausdrücklich so vereinbart sind, meist Vertraulichkeit, Exklusivität und Kosten. Außerdem kann haften, wer Verhandlungen grundlos abbricht, nachdem er den Abschluss als sicher dargestellt hat (§ 311 Abs. 2 BGB). Fehlt ein klarer Unverbindlichkeitsvorbehalt, kann ein detaillierter LOI sogar als Vertrag ausgelegt werden.
Beide sind in der Regel unverbindliche Absichtserklärungen, die Begriffe werden oft austauschbar verwendet. Ein LOI zielt meist auf einen konkreten Vertrag, etwa einen Unternehmenskauf. Ein MoU (Memorandum of Understanding) dokumentiert eher ein gemeinsames Verständnis über eine Zusammenarbeit, häufig zwischen mehreren Partnern oder öffentlichen Stellen.
Ein Vorvertrag verpflichtet zum Abschluss des Hauptvertrags, ein LOI nicht. Deshalb muss ein Vorvertrag den Hauptvertrag so genau beschreiben, dass ein Gericht ihn notfalls bestimmen kann, und er braucht dieselbe Form, bei Grundstücken also die notarielle Beurkundung. Ein LOI ist formfrei.
Typisch sind der LOI eines Kaufinteressenten vor einem Unternehmenskauf, eine Absichtserklärung über die Anmietung einer Gewerbefläche, die Zusage eines Lieferanten, Kapazitäten für einen Großauftrag zu reservieren, und Absichtserklärungen von Projektpartnern für einen Förderantrag.
So lange, wie er es festlegt. Diese Vorlage endet automatisch nach einer festen Frist oder mit Abschluss der Vereinbarung, je nachdem, was früher eintritt. Eine feste Laufzeit ist wichtig, weil verbindliche Klauseln wie eine Exklusivität sonst unbegrenzt fortwirken könnten.
Bei einem zweiseitigen LOI wie dieser Vorlage beide Parteien, jeweils durch vertretungsberechtigte Personen. Manche LOIs sind einseitig: Dann unterschreibt nur die Partei, die ihre Absicht erklärt, etwa der Kaufinteressent, und die Gegenseite bestätigt den Erhalt.
Formulierungen, die wie eine endgültige Verpflichtung klingen, etwa ‚verpflichtet sich zum Kauf‘, wenn der LOI unverbindlich bleiben soll. Ebenso wenig Detailregelungen, die erst nach Due Diligence feststehen können. Je vollständiger ein LOI das Geschäft regelt, desto größer das Risiko, dass er als Vertrag ausgelegt wird.