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Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)

Der Begriff Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) bedeutet, gemäß der EU-Verordnung Nr. 910/2014 Art.3 Abs.22, eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Generieren einer elektronischen Signatur verwendet wird.

Was ist eine Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)?

Der Begriff Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) bedeutet, gemäß der EU-Verordnung Nr. 910/2014 Art.3 Abs.22, eine konfigurierte Software oder Hardware, die zum Generieren einer elektronischen Signatur verwendet wird. Die SSEE sichert die Geheimhaltung und Einmaligkeit eines Signaturschlüssels und die zu unterzeichnenden Dateien dürfen nicht verändert werden. Durch die Sichere Signaturerstellungseinheit können qualifizierte elektronische Signaturen erstellt werden, die einer händischen Signatur gleichgestellt sind. Diese Art von Signaturerstellungseinheit kann auch über digitale Vertragsmanagement oder Dokumentenmanagement Software bereitgestellt werden.

Kriterien einer Sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE)

Eine Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) muss nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Signaturschlüssel müssen einmalig sein.
  • Ihre Geheimhaltung muss ausreichend gewährleistet sein.
  • Sie dürfen mit ausreichender Sicherheit nicht abgeleitet werden und sie müssen bei Verwendung vor Fälschungen geschützt sein.
  • Die Signaturschlüssel müssen von dem rechtmäßigen Unterzeichner vor der Verwendung durch andere verlässlich geschützt werden.
  • SSEEs verändern die zu unterzeichnenden Daten nicht und verhindern auch nicht, dass diese Daten dem Unterzeichner vor dem Signaturvorgang angezeigt werden.

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