Umlaufbeschluss der Gesellschafter der [GmbH]
Betreff: Veräußerung von Vermögenswerten.
Datum: Dokumentdatum
Dieser Umlaufbeschluss ist gemäß den relevanten Vorschriften des GmbH sowie dem Gesellschaftsvertrag der Firma (Name) rechtsverbindlich. Die Zustimmung jedes Gesellschafters zu diesem Beschluss ist erforderlich, um die Veräußerung der Vermögenswerte zu vollziehen.
Präambel.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Firma (Name) und [§ 48 GmbHG/§ 48 GmbHG] wird dieser Umlaufbeschluss in elektronischer Form und im Umlaufverfahren zur Beschlussfassung über die Veräußerung von Vermögenswerten gefasst.
Dieser Umlaufbeschluss wird auf Grundlage der entsprechenden Verhandlungen und der zugrunde liegenden Dokumente, einschließlich der Zugrunde liegende Veräußerungsdokumente, gefasst.
Beschluss über die Veräußerung von Vermögenswerten.
Die Gesellschafter Firma (Name) der beschließen hiermit einstimmig:
Veräußerung von Vermögenswerten.
Die Gesellschaft veräußert die folgenden Vermögenswerte:
Beschreibung der Vermögenswerte: Beschreibung der Vermögenswerte
Verkaufspreis: Verkaufspreis
Käufer: Name und Adresse des Käufers
Besondere Bedingungen: Besondere Veräußerungsbedingungen
Vertragsbedingungen.
Die Veräußerungsbedingungen basieren auf dem Verkaufsvertrag vom Datum des Verkaufsvertrags, der zwischen der Gesellschaft und dem Käufer geschlossen wird. Die wesentlichen Vertragsbedingungen wurden den Gesellschaftern vorab zur Prüfung und Zustimmung zur Verfügung gestellt. Insbesondere wurden die Bedingungen für die Zahlung, Übergabe und etwaige Garantieverpflichtungen berücksichtigt.
Ermächtigung des Geschäftsführers.
Der Geschäftsführer, Bevollmächtigter Geschäftsführer, wird hiermit ermächtigt, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um die Veräußerung zu vollziehen, einschließlich der Unterzeichnung des Verkaufsvertrags und aller damit verbundenen Dokumente. Der Geschäftsführer ist außerdem befugt, alle notwendigen behördlichen Anmeldungen oder Genehmigungen einzuholen.
Form und Durchführung des Umlaufbeschlusses.
Dieser Umlaufbeschluss wird in elektronischer Form gemäß [§ 48 GmbHG/§ 48 GmbHG] gefasst und entspricht den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags der Firma (Name), der eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren erlaubt. Jeder Gesellschafter kann diesen Beschluss elektronisch über die fynk-Plattform abstimmen und unterzeichnen. Die Gesellschafter haben die Optionen, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen.
Frist zur Zustimmung und Gültigkeit des Beschlusses.
Dieser Umlaufbeschluss ist nur gültig, wenn er von den Gesellschaftern innerhalb von Zustimmungsfrist nach Zustellung des Entwurfs der Umlaufbeschlusses unterzeichnet und an die Geschäftsführung gesendet wird, wobei eine Kopie auch den anderen Gesellschaftern zugestellt werden muss. Sollte ein Gesellschafter den Umlaufbeschluss nicht innerhalb dieser Frist unterzeichnen und an die Geschäftsführung sowie an die anderen Gesellschafter senden, gilt der Beschluss als nicht gefasst.
Bestätigung und Unterschriften.
Die unterzeichnenden Gesellschafter bestätigen hiermit ihre Zustimmung zu dem oben stehenden Beschluss über die Veräußerung der Vermögenswerte:
AbstimmungGesellschafter 1
Gesellschafter 2
Gesellschafter 3














