Arbeitsvertrag Vorlage

Ein Arbeitsvertrag ist ein rechtlich bindendes Abkommen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, das die Bedingungen der Arbeitsbeziehung festlegt. Er enthält typischerweise Details wie den Jobtitel, die Aufgaben, das Gehalt, die Leistungen, die Arbeitszeiten und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Unser umfassender und anpassbarer Arbeitsvertrag beinhaltet wesentliche Klauseln zu den Aufgaben, der Vergütung, den Leistungen und der Vertraulichkeit, um Klarheit über die Rechte und Pflichten beider Parteien zu gewährleisten. Nutzen Sie diese Vorlage als verlässliche Grundlage zur Erstellung rechtlich bindender Verträge, die transparente Arbeitsbeziehungen fördern.

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Volltext Vorlage

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Arbeitsvertrag (GESSI, standardsinstitute.de)

German Standards Setting Institute

contract

German Standards Setting Institute

Standardisierte Verträge für Start-ups und Angel Investoren
Arbeitsvertrag
Stand: 04.12.2023

Arbeitsvertrag

zwischen

NexaCloud Ltd.

13 Mellisa Spurs East Sean KT6 5DX

nachfolgend "Gesellschaft" genannt

und

Beide Vertragspartner gemeinsam werden im Folgenden auch als "Parteien", bzw. einzeln als "Partei" bezeichnet.

Aufgabenbereich und Versetzung

Sie werden ab dem als in eingestellt.

Die Gesellschaft behält sich vor, Ihre Tätigkeit und Ihr Aufgabengebiet zu verändern und Ihnen andere Aufgaben zu übertragen, die Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen und die gleichwertig zu Ihrem bisherigen Aufgabengebiet sind. Unter angemessener Berücksichtigung Ihrer Interessen können Sie auch vorübergehend oder dauerhaft an einen anderen Arbeitsort innerhalb Deutschlands versetzt werden.

Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden wöchentlich, verteilt auf fünf Werktage pro Kalenderwoche (Montag bis Freitag).

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen unter Beachtung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.

Sie erklären sich bereit, bei Vorliegen betrieblicher Erfordernisse, Überstunden in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu leisten.

Vergütung

Sie erhalten ein Bruttomonatsgehalt von brutto. Nach Abzug anfallender Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge wird der entsprechende Nettobetrag zum Ende eines jeden Monats auf ein von Ihnen zu benennendes Konto ausgezahlt.

Mit der vorstehend geregelten Vergütung sind Überstunden und Reisezeiten im Umfang von bis zu 10 % über der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit in einem Kalendermonat abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden durch Freizeitausgleich abgegolten.

Spesen

Die Gesellschaft erstattet Ihnen alle angemessenen und notwendigen Reisekosten sowie weitere geschäftlich veranlasste Auslagen (zusammen „Spesen“) nach den Richtlinien und Anweisungen der Gesellschaft.

Arbeitsverhinderung, Krankheit und Entgeltfortzahlung

Sie sind verpflichtet, der Gesellschaft eine Arbeitsunfähigkeit unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich, d.h. spätestens zu Arbeitsbeginn anzuzeigen.

Dauert eine Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit länger als drei Kalendertage, haben Sie eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer einzuholen und der Gesellschaft spätestens am darauf folgenden Arbeitstag entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ärztliche Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag zu verlangen.

Das vorgenannte gilt entsprechend, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich angezeigten bzw. bescheinigten Zeitraum hinaus andauert.

Im Falle unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Fortzahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Ein Anspruch auf Vergütung bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht nicht. Ihnen können im Falle der Erkrankung eines Kindes Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung zustehen.

Urlaub

Sie haben pro Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch in Höhe von 20 Arbeitstagen, basierend auf einer 5-Tage-Woche.

Bei unterjährigem Beginn und Ende des Arbeitsvertrages haben Sie Anspruch auf 1/12 des Urlaubsanspruchs pro vollem Monat der Beschäftigung, mindestens aber auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Mit der Erteilung von Urlaub wird zunächst der gesetzliche Urlaubsanspruch erfüllt. Eine Urlaubsabgeltung von über den gesetzlichen Urlaub hinaus gewährtem Mehrurlaub ist ausgeschlossen.

Wettbewerbsverbot / Nebentätigkeit

Sie verpflichten sich, während des Bestandes Ihres Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft und zu mit dieser verbundenen Unternehmen (i.S.d. § 18 Aktiengesetz (AktG)) zu unterlassen. Sie werden daher weder direkt noch indirekt in irgendeiner Form, sei es selbständig, sei es in abhängiger Beschäftigung oder sonstiger Funktion, für ein in- oder ausländisches Unternehmen tätig werden, das mit der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen im direkten oder indirekten Wettbewerb steht oder Kundenbeziehungen zur Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen unterhält. Ebenso wenig werden Sie während dieser Zeit ein solches Unternehmen errichten, betreiben, erwerben oder sich hieran beteiligen. Dies gilt nicht für die Beteiligung an öffentlich gehandelten Unternehmen, soweit die Beteiligung Ihnen keinen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen verschafft.

Entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft. Diese wird erteilt, wenn berechtigte Belange der Gesellschaft nicht entgegenstehen. Für den Fall, dass ohne das Vorliegen der obigen Voraussetzungen gleichwohl eine Zustimmung erteilt wurde oder die Voraussetzungen der Zustimmungserteilung zu einem späteren Zeitpunkt entfallen, behält die Gesellschaft sich das Recht vor, die Zustimmung zu widerrufen.

Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, während Ihres Arbeitsverhältnisses über alle vertraulichen Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft und von Verbundenen Unternehmen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese unberechtigten Dritten weder weiterzuleiten noch in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass als vertraulich jegliche Informationen zu behandeln sind, deren Vertraulichkeit sich aus ihrer geschäftlichen oder innerbetrieblichen Natur ergibt. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. a Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Eine Information stellt ein Geschäftsgeheimnis dar, wenn sie geheim und daher von wirtschaftlichem Wert ist, sie Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht. Hierzu gehören insbesondere

alle Informationen zu strategischen Plänen der Gesellschaft und Verbundenen Unternehmen sowie durchgeführte und geplante Transaktionen der Gesellschaft und Verbundenen Unternehmen,

alle Informationen über Produkte und Produktentwicklungen und -planungen, Preisgestaltung, Kunden- und Lieferantenbeziehungen, sonstige Vertragsbeziehungen,

Informationen über Patente, Warenzeichen oder sonstiges geistiges Eigentum an Produkten der Gesellschaft oder

Produktentwicklungsaktivitäten, Marketingstrategien, Pläne oder Analysen über Marktpotentiale und Investitionsmöglichkeiten,

Informationen über Umsatz, Gewinn, Leistungsfähigkeit, Finanzierung, Geldbeschaffungspläne oder -aktivitäten, Personal und Personalplanung der Gesellschaft und Verbundener Unternehmen.

Bei Zweifeln, ob es sich um eine vertrauliche Information handelt, werden Sie unverzüglich eine Weisung der Geschäftsführung einholen.

Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn die Informationen öffentlich bekannt oder verfügbar sind, ohne dass Sie gegen Ihre Geheimhaltungspflicht verstoßen haben. Im Übrigen gilt die Geheimhaltungspflicht nicht in den in § 5. Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) genannten Fällen. Sind Sie gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, so werden Sie die Gesellschaft unverzüglich und vor Offenlegung über diese Pflicht informieren. Bei Offenlegung der Information werden Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine vertrauliche Informationen handelt und bei Geschäftsgeheimnissen ferner darauf hinwirken, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen werden.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Arbeits-verhältnisses hinaus. Sollte die Geheimhaltungspflicht Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen unangemessen behindern, so können Sie insoweit von der Gesellschaft von dieser Verpflichtung freigestellt werden, soweit betriebliche Interessen der Gesellschaft an der Geheimhaltung nicht überwiegen.

Geschäftliche Unterlagen / Arbeitsmittel

Geschäftliche Unterlagen inklusive aller Kopien hiervon und Arbeitsmittel aller Art dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken verwendet werden.

Sie werden auf Verlangen der Gesellschaft jederzeit, spätestens jedoch bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei Beginn einer vorangehenden Freistellung, alle geschäftlichen Unterlagen, Dateien (einschließlich aller Hard und Soft Copies sowie selbst gefertigter Abschriften von diesen) sowie sämtliche Ihnen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Gegenstände zurückgeben. Sie haben kein Zurückbehaltungsrecht.

Die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts auf Dienst- oder Privatgeräten ist untersagt.

Geistiges Eigentum / Schutzrechte

Bei Erfindungen oder technischen Verbesserungsvorschlägen im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) gilt dieses Gesetz.

Im Übrigen werden Urheberrechte bzw. sonstige geistige Schutzrechte an Arbeitsergebnissen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit entstehen, hiermit im Voraus auf die Gesellschaft übertragen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern dies nicht möglich ist, räumen Sie der Gesellschaft ein in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht unbeschränktes, ausschließliches, auf Dritte übertragbares und sublizenzierbares Nutzungsrecht für alle bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten ein.

Sie stellen eine angemessene Dokumentation Ihrer urheberrechts- oder anderweitig schutzfähigen Arbeitsergebnisse und Diensterfindungen sicher und sind verpflichtet, diese der Gesellschaft jederzeit zugänglich zu machen und das Eigentum daran zu übertragen.

Die Übertragung der Rechte nach Absatz (10.2) ist, auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsvertrags, durch die vertraglich vereinbarte Vergütung zur Gänze abgegolten. Ein etwaiger zusätzlicher Vergütungsanspruch ergibt sich nur aus zwingenden gesetzlichen Normen. In letzterem Falle hat die Gesellschaft das Recht, aber nicht die Pflicht, zur Vermeidung einer zusätzlichen Vergütungspflicht, die Rechtsübertragung nicht in Anspruch zu nehmen bzw. eine Rückübertragung auf Sie vorzunehmen.

Probezeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitsvertrag durch schriftliche Kündigung einer der Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund ansteigender Betriebszugehörigkeit gemäß § 622 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die die Gesellschaft zu Ihren Gunsten zu wahren hat, ist auch bei einer Eigenkündigung durch Sie zu beachten.

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen.

Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit dem Ablauf des Monats, in welchem Ihnen ein Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Bewilligung einer Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung zugeht, frühestens jedoch zwei Wochen, nachdem Ihnen ein schriftliches Unterrichtungsschreibens der Gesellschaft zugegangen ist, welches Sie über den Zeitpunkt Ihrer Vertragsbeendigung unterrichtet. Sie sind verpflichtet, einen solchen Rentenbewilligungsbescheid unverzüglich in Kopie an die Gesellschaft zu übermitteln.

Im Falle einer Kündigung - gleich durch welche Partei - ist die Gesellschaft berechtigt, Sie unter Fortzahlung der Vergütung widerruflich oder unwiderruflich von der Arbeitsleistung freizustellen.

Im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Gesellschaft können Sie gemäß §§ 4 und 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erheben, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam.

Ausschlussklausel

Ihre Ansprüche und Ansprüche der Gesellschaft aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Partei in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) geltend gemacht werden.

Lehnt die andere Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

Die vorstehenden Bestimmungen unter Absatz (12.1) und (12.2) gelten nicht bei einer Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei einer Haftung wegen fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, für Ansprüche, auf die nur mit Zustimmung Dritter verzichtet werden kann, für Ansprüche auf ein gesetzliches Mindestentgelt sowie für andere unverzichtbare Ansprüche.

Personenbezogene Daten

Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Sie von der Gesellschaft entsprechend den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) informiert worden.

Vor Beginn der Beschäftigung bei der Gesellschaft wird Ihnen ein Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung gestellt, dessen Kenntnisnahme Sie bitte durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Schlussbestimmungen

Nebenarbeiten außerhalb dieses Arbeitsvertrages bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, soweit sie nicht auf einer individuellen Vereinbarung der Parteien beruhen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies bedeutet, dass Ansprüche aus betrieblicher Übung nicht entstehen können.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche Regelung, die dem Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Regelungslücken.

Dieser Arbeitsvertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Gesellschaft
NexaCloud Ltd.
[ Kein(e) Unterzeichner zugewiesen ]
Signatur(en) ausständig. Details
werden nach Abschluss hinzugefügt.
Arbeitnehmer
[ Kein(e) Unterzeichner zugewiesen ]
Signatur(en) ausständig. Details
werden nach Abschluss hinzugefügt.

Dieser Arbeitsvertrag wird zweifach ausgefertigt. Sie bestätigen den Empfang einer Ausfertigung.

Diese Vorlage verwenden

Haftungsausschluss: Der ursprüngliche Ersteller, der Autor dieser Vorlage und die fynk GmbH übernehmen keine Verantwortung für Schäden oder Haftungen, die sich aus der Nutzung dieser Vorlage ergeben könnten. Diese Vorlage stellt keinen Ersatz für juristische Beratung dar, und es wird empfohlen, vor der Nutzung einen Rechtsberater zu konsultieren. Die fynk GmbH, der ursprüngliche Ersteller und der Autor erteilen keine Rechtsberatung und haften nicht für etwaige rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der Vorlage ergeben könnten.

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Hintergrundinformationen

Arbeitsvertrag einfach erklärt

Lernen Sie alles über Arbeitsverträge, Was sie sind, wann man sie verwenden sollte und was sie enthalten sollten.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist ein rechtlich bindendes Abkommen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, das die Bedingungen der Arbeitsbeziehung definiert. Alle Arbeitsverträge enthalten notwendige Klauseln wie Jobtitel, Aufgaben, Vergütung, Leistungen, Arbeitszeiten und die Dauer der Anstellung. Sie können auch Bedingungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum sowie Wettbewerbsverboten oder Abwerbeverboten beinhalten, die die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers schützen.

Ein guter Arbeitsvertrag ist detailliert und klar über die Rechte und Pflichten beider Parteien, um Missverständnisse während der gesamten Beschäftigungsdauer zu minimieren und zu verhindern.

Arbeitgeber vs. Auftragnehmer: Was ist der Unterschied?

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem selbstständigen Auftragnehmer in einem Arbeitsvertrag ist das Maß an Kontrolle und Unabhängigkeit. Arbeitnehmer arbeiten unter der Anleitung des Arbeitgebers und befolgen spezifische Richtlinien, wie, wann und wo sie Aufgaben ausführen, und erhalten in der Regel Leistungen wie Krankenversicherung, bezahlten Urlaub und Rentenbeiträge.

Selbstständige Auftragnehmer hingegen arbeiten autonom, entscheiden selbst, wie sie Aufgaben erledigen, mit minimaler Aufsicht und unter Verwendung eigener Werkzeuge. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten sie keine Unternehmensleistungen und sind verantwortlich für die Eigenveranlagung ihrer Einkommenssteuern, einschließlich der Selbstständigensteuer, die ihren Status als Selbstständige widerspiegelt.

Häufige Klauseln und Bestimmungen in Arbeitsverträgen

Hier sind die gängigen Klauseln, die in einem Arbeitsvertrag verwendet werden:

  • Arbeitszeit
  • Vergütung
  • Spesen
  • Arbeitsverhinderun
  • Krankheit
  • Entgeltfortzahlung
  • Urlaub
  • Wettbewerbsverbot
  • Nebentätigkeit
  • Geheimhaltung
  • Geschäftliche Unterlagen
  • Geistiges Eigentum
  • Probezeit
  • Personenbezogene Daten
  • Schlussbestimmungen

Welche verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Arbeitsverträge können je nach geltendem Recht in Ländern und Regionen variieren. Allgemein können sie jedoch in vier Hauptgruppen eingeteilt werden.

1. Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag (Zeitvertrag) wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, der im Vertrag festgelegt ist. Im Gegensatz zu unbefristeten Verträgen, die Arbeitsplatzsicherheit bieten, enden befristete Verträge automatisch an einem bestimmten Datum oder wenn ein bestimmter Zweck erreicht ist. Deshalb werden sie auch als „Zeit­be­fris­tung“ oder „ka­len­dermäßig be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trag“ bezeichnet.

In Deutschland muss, sofern es sich nicht um eine Neueinstellung handelt, für einen rechtlich gültigen befristeten Arbeitsvertrag ein sachlicher Grund vorliegen, wie z. B. vorübergehender Arbeitsbedarf oder die Vertretung von Mitarbeitern. Typischerweise können befristete Verträge nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, dies ist im Vertrag oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich festgelegt.

Wichtig: In Deutschland können befristete Verträge bis zu dreimal verlängert werden, insgesamt maximal auf zwei Jahre. Für Arbeitnehmer über 52 Jahre sind jedoch Verlängerungen ohne sachliche Gründe zulässig, was die Einstellung in dieser Altersgruppe erleichtert.

🧠Wussten Sie schon? Wusstest du schon: Damit befristete Verträge gültig sind, müssen sie schriftlich festgehalten werden. Andernfalls wird die Befristungsklausel unwirksam, und der Vertrag gilt als unbefristet.

2. Unbefristeter Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne festgelegtes Enddatum. Dieses Vertragsformat bietet Sicherheit und Planungsperspektiven, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Arbeitnehmer genießen einen hohen Kündigungsschutz, da der Arbeitgeber gute Gründe für eine Kündigung vorlegen muss und gesetzliche Kündigungsfristen einhalten muss.

Zusätzlich können beide Parteien während der anfänglichen Probezeit (bis zu sechs Monate) den Vertrag mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Nach deutschem Recht sind Arbeitgeber verpflichtet, gemäß dem Nachweisgesetz (NachwG), bestimmte arbeitsvertragliche Bedingungen schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Arbeitsbeginn festzuhalten.

Pro Tip: Unbefristete Anstellungen erhöhen die Arbeitgeberattraktivität und fördern die Mitarbeiterbindung, was sich positiv auf die Arbeitgebermarke auswirkt.

💡Wissenswert: Ein wichtiger Unterschied zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen besteht darin, dass nur der befristete Vertrag schriftlich abgeschlossen werden muss, um rechtswirksam zu sein.

3. Teilzeitarbeitsvertrag

Ein Teilzeitarbeitsvertrag in Deutschland umfasst Arbeitsstunden, die unter dem Standard für Vollzeitbeschäftigte liegen, typischerweise weniger als 37 Stunden pro Woche. Er wird definiert als eine Beschäftigung mit weniger Stunden im Vergleich zu einer ähnlichen Vollzeitstelle im selben Unternehmen. Gesetzlich dürfen die Arbeitsstunden 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten (erweiterbar auf 60 Stunden, wenn sie über vier Monate oder 16 Wochen gemittelt werden).

Wichtig: Das Teilzeitgehalt muss proportional zum Gehalt eines Vollzeitmitarbeiters mit vergleichbarer Qualifikation und ähnlicher Tätigkeit sein.

4. Anstellungsvertrag für Geschäftsführer/Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag

Ein Geschäftsführervertrag ist ein Dienstvertrag nach deutschem Recht (§ 611 BGB), der die finanziellen Bedingungen, Vorteile und Arbeitsbedingungen für einen Geschäftsführer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) festlegt. Er ergänzt die im GmbH-Gesetz festgelegten gesetzlichen Rechte und Pflichten, regelt jedoch separat Gehalt, Urlaub, Krankheitsurlaub und Altersvorsorge, die im Rahmen der Bestellung zum Geschäftsführer nicht behandelt werden. Dieser Vertrag klärt auch, ob die Rolle des Geschäftsführers den Status eines Mitarbeiters oder Sozialversicherungsobligationen beinhaltet, insbesondere für diejenigen, die keine wesentlichen Unternehmensanteile besitzen.

Wichtig:

  • Allgemein wird ein GmbH-Geschäftsführer nicht als Mitarbeiter betrachtet, da er das Unternehmen vertritt.
  • Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) kann ein Geschäftsführer als Mitarbeiter gelten, wenn er „persönlich abhängig“ ist (in die Unternehmensabläufe integriert und Weisungen unterworfen).

💡Wissenswert: Wenn man von einer leitenden Angestelltenposition zum Geschäftsführer befördert wird, endet der ursprüngliche Arbeitsvertrag häufig, es sei denn, er wird ausdrücklich beibehalten.

5. Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag)

Ein Ausbildungsvertrag ist ein spezieller Vertrag für Auszubildende, der die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung festlegt. Er enthält Informationen zu den Ausbildungsinhalten, der Dauer der Ausbildung, der Vergütung und den Rechten und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben. Der Vertrag dient auch dazu, die Qualität der Ausbildung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Auszubildenden die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben.

6. Praktikumsvertrag

Obwohl rechtlich nicht vorgeschrieben, dient ein Praktikumsvertrag dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären und ein gegenseitiges Verständnis sowie Schutz zu gewährleisten. Der Vertrag umfasst typischerweise wesentliche Elemente wie die Dauer des Praktikums, die Art (pflichtpraktikum oder freiwillig), die Arbeitszeiten, die Vergütung, den Urlaubsanspruch und Pflichten in Bezug auf das Verhalten am Arbeitsplatz.

Praktikumsverträge variieren in den Anforderungen je nach Art des Praktikums, wobei schriftliche Vereinbarungen für längere, freiwillige oder vergütete Praktika empfohlen oder vorgeschrieben sind. Abhängig von der Art des Praktikums gelten Regelungen des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Bedingungen wie Arbeitszeiten, Überstundenbeschränkungen und die Anspruchsberechtigung auf den Mindestlohn festlegen. Praktikanten haben möglicherweise das Recht auf Bescheinigungen oder Referenzen nach Abschluss ihres Praktikums, was wichtig ist, um die während des Praktikums erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen zu verifizieren.

7. Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein formeller Vertrag, in dem sich ein Auftragnehmer verpflichtet, ein bestimmtes Projekt oder Ergebnis für einen Kunden gegen Vergütung zu liefern, wie im Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Im Gegensatz zu Dienstverträgen, die sich auf die Erbringung von Leistungen ohne Garantie von Ergebnissen konzentrieren, betonen Werkverträge das Erreichen definierter Ziele. Auftragnehmer arbeiten unabhängig, tragen die damit verbundenen Risiken und entscheiden selbst, wie sie die Arbeit ausführen. Die Zahlung erfolgt typischerweise nach erfolgreichem Abschluss oder zu vorher festgelegten Meilensteinen.

8. Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften – entweder zwischen einzelnen Arbeitgebern oder Verbänden, die mehrere Arbeitgeber in einem Sektor vertreten. Diese Vereinbarungen legen die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber fest und umfassen Aspekte wie Löhne, Arbeitszeiten, Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche. Dadurch bieten sie erhebliche Vorteile, darunter höhere Vergütung, Arbeitsplatzsicherheit und verbesserte Arbeitsbedingungen.

Tarifverträge gelten direkt und automatisch für Gewerkschaftsmitglieder, sodass sie davon profitieren können, ohne individuelle Verhandlungen mit den Arbeitgebern führen zu müssen. Enthält ein Arbeitsvertrag weniger günstige Bedingungen als der Tarifvertrag, so hat letzterer Vorrang, da das Prinzip der Günstigkeit gilt.

9. Minijob

Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, bei der das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf (derzeit 520 Euro pro Monat in Deutschland). Minijobs sind meist unbefristet und können sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit angeboten werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Minijobs sind vereinfacht, und sie bieten Arbeitnehmern einen flexiblen Einstieg in die Arbeitswelt, oft ohne die gleichen Sozialabgaben wie bei regulären Arbeitsverhältnissen.

Im Gegensatz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen erfordern Mini-Jobs keine Sozialversicherungsbeiträge, was bedeutet, dass es keinen automatischen Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung gibt. Mini-Jobber haben jedoch die gleichen Arbeitsrechte wie reguläre Arbeitnehmer.

Wann sollte man einen Arbeitsvertrag nutzen?

Einen Arbeitsvertrag zu haben, ist in allen Organisationen sehr verbreitet. Aber neueinstellungen sind nicht der einzige Anlass, bei dem die Personalabteilung diese Art von Vereinbarung nutzt.

Hier sind einige wichtige Situationen, in denen die Verwendung eines Arbeitsvertrags notwendig ist:

  • Einstellung neuer Mitarbeiter: Jedes Mal, wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, hilft ein Vertrag dabei, die Aufgaben, die Vergütung und die Leistungen zu umreißen. So stellen beide Parteien von Anfang an sicher, dass sie auf derselben Seite stehen.
  • Änderungen in der Rolle oder den Verantwortlichkeiten: Wenn sich die Rolle eines Mitarbeiters erheblich ändert – z. B. durch eine Beförderung oder eine Verschiebung der Aufgaben – kann die Aktualisierung oder Erstellung eines neuen Vertrags dazu beitragen, die Erwartungen zu klären und sicherzustellen, dass der Mitarbeiter seine neuen Verantwortlichkeiten versteht.
  • Freelancer und Auftragnehmer: Bei der Zusammenarbeit mit selbstständigen Auftragnehmern oder Freelancern ist eine schriftliche Vereinbarung entscheidend, um den Arbeitsumfang, die Zahlungsbedingungen und die Fristen zu umreißen. Das minimiert Missverständnisse und schützt die Geschäftsinteressen.
  • Schutz sensibler Informationen: Wenn Ihr Unternehmen mit proprietären Informationen oder Geschäftsgeheimnissen umgeht, kann ein Arbeitsvertrag Vertraulichkeits- und Nichtoffenlegungsklauseln enthalten, um Ihre Vermögenswerte zu schützen.
  • Wettbewerbsverbotsvereinbarungen: Wenn Sie Mitarbeiter daran hindern möchten, nach Verlassen Ihres Unternehmens für Wettbewerber zu arbeiten, kann ein Arbeitsvertrag Wettbewerbsverbotsklauseln enthalten, die die Dauer und den geografischen Geltungsbereich dieser Beschränkungen festlegen.

Ist ein Arbeitsvertrag die einzige Vereinbarung, die zwischen einem Unternehmen und einem Mitarbeiter erforderlich ist?

Ein Arbeitsvertrag ist unerlässlich, um die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung zu umreißen, aber es ist nicht das einzige notwendige Dokument. Zusätzliche Vereinbarungen können Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) zum Schutz vertraulicher Informationen, Wettbewerbs- und Abwerbeverbotsvereinbarungen zum Schutz von Geschäftsinteressen sowie Vereinbarungen für selbstständige Auftragnehmer für Freelance-Arbeiten umfassen. Ein Mitarbeiterhandbuch kann ebenfalls die Unternehmensrichtlinien und -erwartungen klarstellen. In tarifgebundenen Umfeldern könnte ein Tarifvertrag (CBA) erforderlich sein.

Nutzen Sie die fynk Muster für Arbeitsverträge

Bereit, einen klaren und umfassenden Arbeitsvertrag zu erstellen? Nutzen Sie die anpassbare Vorlage für Arbeitsverträge von fynk, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter von Anfang an auf derselben Seite stehen. Diese Vorlage umfasst wesentliche Klauseln und Bestimmungen, um transparente Arbeitsbeziehungen zu schaffen und Ihre Geschäftsinteressen zu schützen.

FAQs

Wie oft sollten Arbeitsverträge überprüft oder aktualisiert werden?
Arbeitsverträge sollten mindestens einmal jährlich oder whenever es eine wesentliche Änderung in der Rolle des Mitarbeiters, der Unternehmenspolitik oder den relevanten Arbeitsgesetzen gibt, überprüft werden. Dies stellt sicher, dass der Vertrag genau und rechtlich konform bleibt.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Vertrag verletzt?
Wenn ein Mitarbeiter den Vertrag bricht, beispielsweise durch die Offenlegung vertraulicher Informationen oder die Verletzung einer Wettbewerbsverbotklausel, kann der Arbeitgeber je nach Schwere des Verstoßes und den Vertragsbedingungen einen Kündigungs- oder Rechtsanspruch haben.
Kann ein Mitarbeiter Vertragsbedingungen verhandeln?
Ja, Mitarbeiter verhandeln häufig über Bedingungen wie Gehalt, Leistungen, Wettbewerbsverbotsklauseln und Arbeitszeiten. Verhandlungen sind üblich und können dazu beitragen, eine Vereinbarung zu schaffen, die den Bedürfnissen sowohl des Arbeitgebers als auch des Mitarbeiters gerecht wird.
Sind Arbeitsverträge rechtlich bindend?
Ja, Arbeitsverträge sind rechtlich bindend, sobald sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer unterschrieben haben. Das bedeutet, dass jede Partei rechtlich verpflichtet ist, die im Vertrag festgelegten Bedingungen, wie z. B. Jobverantwortlichkeiten, Vergütung, Vertraulichkeit und andere vereinbarte Bedingungen, einzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen kann rechtliche Konsequenzen oder Streitigkeiten nach sich ziehen.

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