German Standards Setting Institute
Arbeitsvertrag
zwischen
NexaCloud Ltd.
13 Mellisa Spurs East Sean KT6 5DX
nachfolgend "Gesellschaft" genannt
und
Beide Vertragspartner gemeinsam werden im Folgenden auch als "Parteien", bzw. einzeln als "Partei" bezeichnet.
Aufgabenbereich und Versetzung
Sie werden ab dem als in eingestellt.
Die Gesellschaft behält sich vor, Ihre Tätigkeit und Ihr Aufgabengebiet zu verändern und Ihnen andere Aufgaben zu übertragen, die Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen und die gleichwertig zu Ihrem bisherigen Aufgabengebiet sind. Unter angemessener Berücksichtigung Ihrer Interessen können Sie auch vorübergehend oder dauerhaft an einen anderen Arbeitsort innerhalb Deutschlands versetzt werden.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden wöchentlich, verteilt auf fünf Werktage pro Kalenderwoche (Montag bis Freitag).
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen unter Beachtung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.
Sie erklären sich bereit, bei Vorliegen betrieblicher Erfordernisse, Überstunden in den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu leisten.
Vergütung
Sie erhalten ein Bruttomonatsgehalt von brutto. Nach Abzug anfallender Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge wird der entsprechende Nettobetrag zum Ende eines jeden Monats auf ein von Ihnen zu benennendes Konto ausgezahlt.
Mit der vorstehend geregelten Vergütung sind Überstunden und Reisezeiten im Umfang von bis zu 10 % über der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit in einem Kalendermonat abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden durch Freizeitausgleich abgegolten.
Spesen
Die Gesellschaft erstattet Ihnen alle angemessenen und notwendigen Reisekosten sowie weitere geschäftlich veranlasste Auslagen (zusammen „Spesen“) nach den Richtlinien und Anweisungen der Gesellschaft.
Arbeitsverhinderung, Krankheit und Entgeltfortzahlung
Sie sind verpflichtet, der Gesellschaft eine Arbeitsunfähigkeit unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich, d.h. spätestens zu Arbeitsbeginn anzuzeigen.
Dauert eine Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit länger als drei Kalendertage, haben Sie eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer einzuholen und der Gesellschaft spätestens am darauf folgenden Arbeitstag entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ärztliche Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag zu verlangen.
Das vorgenannte gilt entsprechend, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich angezeigten bzw. bescheinigten Zeitraum hinaus andauert.
Im Falle unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Fortzahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Ein Anspruch auf Vergütung bei persönlicher Verhinderung im Sinne des § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht nicht. Ihnen können im Falle der Erkrankung eines Kindes Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenversicherung zustehen.
Urlaub
Sie haben pro Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch in Höhe von 20 Arbeitstagen, basierend auf einer 5-Tage-Woche.
Bei unterjährigem Beginn und Ende des Arbeitsvertrages haben Sie Anspruch auf 1/12 des Urlaubsanspruchs pro vollem Monat der Beschäftigung, mindestens aber auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Mit der Erteilung von Urlaub wird zunächst der gesetzliche Urlaubsanspruch erfüllt. Eine Urlaubsabgeltung von über den gesetzlichen Urlaub hinaus gewährtem Mehrurlaub ist ausgeschlossen.
Wettbewerbsverbot / Nebentätigkeit
Sie verpflichten sich, während des Bestandes Ihres Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft und zu mit dieser verbundenen Unternehmen (i.S.d. § 18 Aktiengesetz (AktG)) zu unterlassen. Sie werden daher weder direkt noch indirekt in irgendeiner Form, sei es selbständig, sei es in abhängiger Beschäftigung oder sonstiger Funktion, für ein in- oder ausländisches Unternehmen tätig werden, das mit der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen im direkten oder indirekten Wettbewerb steht oder Kundenbeziehungen zur Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen unterhält. Ebenso wenig werden Sie während dieser Zeit ein solches Unternehmen errichten, betreiben, erwerben oder sich hieran beteiligen. Dies gilt nicht für die Beteiligung an öffentlich gehandelten Unternehmen, soweit die Beteiligung Ihnen keinen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen verschafft.
Entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft. Diese wird erteilt, wenn berechtigte Belange der Gesellschaft nicht entgegenstehen. Für den Fall, dass ohne das Vorliegen der obigen Voraussetzungen gleichwohl eine Zustimmung erteilt wurde oder die Voraussetzungen der Zustimmungserteilung zu einem späteren Zeitpunkt entfallen, behält die Gesellschaft sich das Recht vor, die Zustimmung zu widerrufen.
Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, während Ihres Arbeitsverhältnisses über alle vertraulichen Informationen, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft und von Verbundenen Unternehmen strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese unberechtigten Dritten weder weiterzuleiten noch in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass als vertraulich jegliche Informationen zu behandeln sind, deren Vertraulichkeit sich aus ihrer geschäftlichen oder innerbetrieblichen Natur ergibt. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. a Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Eine Information stellt ein Geschäftsgeheimnis dar, wenn sie geheim und daher von wirtschaftlichem Wert ist, sie Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht. Hierzu gehören insbesondere
alle Informationen zu strategischen Plänen der Gesellschaft und Verbundenen Unternehmen sowie durchgeführte und geplante Transaktionen der Gesellschaft und Verbundenen Unternehmen,
alle Informationen über Produkte und Produktentwicklungen und -planungen, Preisgestaltung, Kunden- und Lieferantenbeziehungen, sonstige Vertragsbeziehungen,
Informationen über Patente, Warenzeichen oder sonstiges geistiges Eigentum an Produkten der Gesellschaft oder
Produktentwicklungsaktivitäten, Marketingstrategien, Pläne oder Analysen über Marktpotentiale und Investitionsmöglichkeiten,
Informationen über Umsatz, Gewinn, Leistungsfähigkeit, Finanzierung, Geldbeschaffungspläne oder -aktivitäten, Personal und Personalplanung der Gesellschaft und Verbundener Unternehmen.
Bei Zweifeln, ob es sich um eine vertrauliche Information handelt, werden Sie unverzüglich eine Weisung der Geschäftsführung einholen.
Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn die Informationen öffentlich bekannt oder verfügbar sind, ohne dass Sie gegen Ihre Geheimhaltungspflicht verstoßen haben. Im Übrigen gilt die Geheimhaltungspflicht nicht in den in § 5. Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) genannten Fällen. Sind Sie gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, so werden Sie die Gesellschaft unverzüglich und vor Offenlegung über diese Pflicht informieren. Bei Offenlegung der Information werden Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine vertrauliche Informationen handelt und bei Geschäftsgeheimnissen ferner darauf hinwirken, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen werden.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Arbeits-verhältnisses hinaus. Sollte die Geheimhaltungspflicht Sie in Ihrem beruflichen Fortkommen unangemessen behindern, so können Sie insoweit von der Gesellschaft von dieser Verpflichtung freigestellt werden, soweit betriebliche Interessen der Gesellschaft an der Geheimhaltung nicht überwiegen.
Geschäftliche Unterlagen / Arbeitsmittel
Geschäftliche Unterlagen inklusive aller Kopien hiervon und Arbeitsmittel aller Art dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken verwendet werden.
Sie werden auf Verlangen der Gesellschaft jederzeit, spätestens jedoch bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei Beginn einer vorangehenden Freistellung, alle geschäftlichen Unterlagen, Dateien (einschließlich aller Hard und Soft Copies sowie selbst gefertigter Abschriften von diesen) sowie sämtliche Ihnen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Gegenstände zurückgeben. Sie haben kein Zurückbehaltungsrecht.
Die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts auf Dienst- oder Privatgeräten ist untersagt.
Geistiges Eigentum / Schutzrechte
Bei Erfindungen oder technischen Verbesserungsvorschlägen im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) gilt dieses Gesetz.
Im Übrigen werden Urheberrechte bzw. sonstige geistige Schutzrechte an Arbeitsergebnissen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit entstehen, hiermit im Voraus auf die Gesellschaft übertragen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern dies nicht möglich ist, räumen Sie der Gesellschaft ein in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht unbeschränktes, ausschließliches, auf Dritte übertragbares und sublizenzierbares Nutzungsrecht für alle bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten ein.
Sie stellen eine angemessene Dokumentation Ihrer urheberrechts- oder anderweitig schutzfähigen Arbeitsergebnisse und Diensterfindungen sicher und sind verpflichtet, diese der Gesellschaft jederzeit zugänglich zu machen und das Eigentum daran zu übertragen.
Die Übertragung der Rechte nach Absatz (10.2) ist, auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsvertrags, durch die vertraglich vereinbarte Vergütung zur Gänze abgegolten. Ein etwaiger zusätzlicher Vergütungsanspruch ergibt sich nur aus zwingenden gesetzlichen Normen. In letzterem Falle hat die Gesellschaft das Recht, aber nicht die Pflicht, zur Vermeidung einer zusätzlichen Vergütungspflicht, die Rechtsübertragung nicht in Anspruch zu nehmen bzw. eine Rückübertragung auf Sie vorzunehmen.
Probezeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitsvertrag durch schriftliche Kündigung einer der Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund ansteigender Betriebszugehörigkeit gemäß § 622 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die die Gesellschaft zu Ihren Gunsten zu wahren hat, ist auch bei einer Eigenkündigung durch Sie zu beachten.
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen.
Das Arbeitsverhältnis endet ebenfalls ohne Kündigung mit dem Ablauf des Monats, in welchem Ihnen ein Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Bewilligung einer Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung zugeht, frühestens jedoch zwei Wochen, nachdem Ihnen ein schriftliches Unterrichtungsschreibens der Gesellschaft zugegangen ist, welches Sie über den Zeitpunkt Ihrer Vertragsbeendigung unterrichtet. Sie sind verpflichtet, einen solchen Rentenbewilligungsbescheid unverzüglich in Kopie an die Gesellschaft zu übermitteln.
Im Falle einer Kündigung - gleich durch welche Partei - ist die Gesellschaft berechtigt, Sie unter Fortzahlung der Vergütung widerruflich oder unwiderruflich von der Arbeitsleistung freizustellen.
Im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Gesellschaft können Sie gemäß §§ 4 und 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erheben, anderenfalls gilt die Kündigung als wirksam.
Ausschlussklausel
Ihre Ansprüche und Ansprüche der Gesellschaft aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Partei in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) geltend gemacht werden.
Lehnt die andere Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
Die vorstehenden Bestimmungen unter Absatz (12.1) und (12.2) gelten nicht bei einer Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei einer Haftung wegen fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, für Ansprüche, auf die nur mit Zustimmung Dritter verzichtet werden kann, für Ansprüche auf ein gesetzliches Mindestentgelt sowie für andere unverzichtbare Ansprüche.
Personenbezogene Daten
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Sie von der Gesellschaft entsprechend den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) informiert worden.
Vor Beginn der Beschäftigung bei der Gesellschaft wird Ihnen ein Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung gestellt, dessen Kenntnisnahme Sie bitte durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Schlussbestimmungen
Nebenarbeiten außerhalb dieses Arbeitsvertrages bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, soweit sie nicht auf einer individuellen Vereinbarung der Parteien beruhen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies bedeutet, dass Ansprüche aus betrieblicher Übung nicht entstehen können.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche Regelung, die dem Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Regelungslücken.
Dieser Arbeitsvertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Dieser Arbeitsvertrag wird zweifach ausgefertigt. Sie bestätigen den Empfang einer Ausfertigung.